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FinanzenWarum ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung in Österreich Pflicht?

Warum ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung in Österreich Pflicht?

Ähnlich wie in Deutschland ist in Österreich eine Kfz-Haftpflichtversicherung Voraussetzung, wenn ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle angemeldet werden soll. Wann die Kfz-Haftpflichtversicherung einspringt und was die Policen der Versicherung umfassen, stellen wir euch hier vor.

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Kfz-Haftpflichtversicherung in Österreich Pflicht

Eine Haftpflichtversicherung ist in Österreich zwingend nachzuweisen, wenn ihr ein Auto anmelden möchtet. Ob es sich dabei um einen Gebraucht- oder Neuwagen bzw. ein getuntes oder unverändertes Fahrzeug handelt, spielt keine Rolle. Ohne eine Versicherungsbestätigung, die als vorläufige Deckung für die Haftpflichtversicherung dient, wird die Anmeldung des Autos bereits auf dem Zulassungsamt verweigert und ihr erhaltet keine Kennzeichen-Tafel.

Der Grund für eine verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Abdeckung von möglichen Schadensfällen an dritten Personen durch Autofahrer statt durch die Allgemeinheit. Mit der Police werden verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden durch die Versicherung ausgezahlt. Durch den Gesetzgeber sind für die Kfz-Versicherung Mindestversicherungssummen vorgeschrieben. Da kaum jemand mit dem Privatvermögen für mögliche Millionenschäden bei größeren Unfällen aufkommen kann, wäre ohne Versicherungspflicht in vielen Fällen die Allgemeinheit verantwortlich oder Opfer würden keine Entschädigung bei Sach-/Personenschäden erhalten.

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Wie schließt man eine Kfz-Haftpflichtversicherung ab?

Bei Abschluss einer Autoversicherung ist die Haftpflicht zwingend vom Gesetzgeber vorgeschrieben, während es dem Versicherungsnehmer freisteht, auf den Kaskoschutz komplett zu verzichten. Dies kann sinnvoll sein, wenn das Auto bereits älter ist und einen niedrigen Zeitwert besitzt. Wenn ihr euer Auto in Österreich anmeldet, ist bei allen Policen eine Haftpflichtversicherung enthalten.

Unterschiede zeigen sich bei den verfügbaren Kfz-Haftpflichtversicherungen in den Details. So punktet die Grawe Kfz-Haftpflichtversicherung zum Beispiel mit einem Bonusvorteil, wenn ihr mehr als ein Fahrzeug bei dem Versicherer anmeldet. Zudem gibt es durch interne Bonusstufen sogar die Möglichkeit, dass ein Schadensfall nicht zu einer Prämienerhöhung führt. Dadurch könnt ihr viel Geld sparen und seid sehr gut im Straßenverkehr abgesichert. Auch die Verteidigung bei ungerechtfertigten Ansprüchen von Dritten wird von der Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen.

Was ist im Detail in der Haftpflicht für das Auto abgedeckt?

Die genauen Bedingungen der Kfz-Haftpflichtversicherung sind in eurer individuellen Police geregelt, sodass ihr zum Beispiel bei der Auswahl der Deckungssummen weitgehend freie Hand habt. Damit der Zweck der Kfz-Haftpflichtversicherung, das Ersetzen von Schäden an anderen Personen oder Fahrzeugen, erfüllt wird, wurden vom Gesetzgeber allerdings Mindestversicherungssummen festgelegt. In Österreich liegt die minimale Versicherungssumme für einen Pkw laut dem Verband der Versicherungsunternehmen Österreich (VVO) bei 7,790 Millionen Euro. Die Summe ist in mögliche Sach-/Personenschäden aufgeschlüsselt und wurde in den vergangenen Jahren erhöht, um auch das Risiko von Massenkarambolagen abzudecken. Bei der Mindestversicherungssumme muss es allerdings nicht bleiben und ihr könnt eine Police mit höheren Beträgen abschließen.

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Auf der Webseite des Versicherungsverbandes ist eine Auflistung der weiteren allgemeinen Bedingungen einer Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherung verfügbar. Dadurch könnt ihr überprüfen, inwieweit sich eure Polizze von den Standardklauseln abhebt. So ist der Versicherungsschutz bei den meisten Verträgen auf Europa beschränkt oder besagt, dass ein Transport via Fähre ebenfalls von der Polizze abgedeckt wird.

Bei Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden, werden die Kosten von der Kfz-Haftpflichtversicherung voll übernommen. Bei grober Fahrlässigkeit, zum Beispiel bei einem unter Alkoholeinfluss verursachten Unfall, können sich jedoch Unterschiede ergeben, die in der Polizze festgehalten sein sollten. In diesem Fall kann die Versicherung den Verursacher in Regress nehmen, falls grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Was wird von Versicherungen in Österreich nicht abgedeckt?

Ein seltener Fall, bei dem die Kfz-Haftpflichtversicherung nur einen Teil der Kosten abdeckt, ist das Überschreiten der Deckungssumme. Durch eine Mindestdeckungssumme von fast 8 Millionen Euro sollte dies bei Unfällen kaum vorkommen, doch lebenslange gesundheitliche Schäden für mehrere Personen könnten diesen Betrag überschreiten. In diesem Fall muss der Verursacher der Schäden für die Differenz aufkommen.

Probleme kann es ebenfalls geben, wenn ihr euer Fahrzeug nicht rechtzeitig für die nächste Kfz-Prüfung in die Werkstatt bringt und das „Pickerl“ abgelaufen ist. Der Versicherungsschutz durch die Haftpflichtversicherung entfällt in diesem Fall zwar nicht komplett, aber ein Mangel, der in der Werkstatt aufgefallen wäre, kann zu einer Minderung des Versicherungsschutzes führen. Zudem entfällt der Versicherungsschutz nach § 152 Versicherungsvertragsgesetz (VersVG), „… wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich den Eintritt der Tatsache […] widerrechtlich herbeigeführt hat“. Wird etwa ein Personenschaden durch das Auto vorsätzlich hinzugefügt, muss die Haftpflichtversicherung nach § 152 VersVG nicht für die Kosten aufkommen.

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In welchen Ländern gilt die Kfz-Haftpflichtversicherung?

In allen Ländern der Europäischen Union von Andorra bis Zypern seid ihr mit der Kfz-Haftpflichtversicherung bei Unfällen geschützt, sodass sich der Versicherungsschutz nicht nur auf Österreich beschränkt. Die genauen Details können allerdings je nach Versicherungspolice variieren. Während früher ein Nachweis der Kfz-Haftpflicht bei der Einreise in viele Länder erforderlich war, ist dies heute in den Staaten der Europäischen Union (EU) nicht mehr notwendig. Eine internationale Versicherungskarte (IVK), die früher als Grüne Karte bekannt war, wird von manchen Nicht-EU-Ländern allerdings weiterhin vorausgesetzt.

Die internationale Versicherungskarte erhaltet ihr in der Regel nach Abschluss einer Kfz-Versicherung zusammen mit der Police. Ist die IVK verloren gegangen oder habt ihr die Karte nicht erhalten, könnt ihr einen Ersatz bei eurer Versicherung bestellen. Achtet darauf, dies rechtzeitig vor einer anstehenden Reise in Länder mit IVK-Pflicht zu tun, um mögliche Wartezeiten abzufedern.

Muss die Kfz-Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden?

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Österreich zwar Pflicht, aber ein besonderer Nachweis etwa bei Verkehrskontrollen wird nicht benötigt. Grund dafür ist der Ablauf der Kfz-Zulassung, bei dem ihr bereits für die Anmeldung eines Autos eine Versicherungsbestätigung vorlegen müsst. Dadurch wird automatisch angenommen, dass jedes zugelassene Fahrzeug einen laufenden Versicherungsschutz besitzt.

Dies gilt ebenfalls für die restlichen Länder der Europäischen Union, bei denen mit der Zulassung des Kfz eine bestehende Haftpflichtversicherung angenommen wird. Jedoch gibt es einige Ausnahmen, in denen die internationale Versicherungskarte Pflicht ist. Nach Angaben des Österreichischen Automobil-, Motorrad- und Touringclubs (ÖAMTC) ist dies aktuell in Albanien, Nordmazedonien, Montenegro, Moldawien, Ukraine und Belarus der Fall. Jedoch kann auch in Tschechien, Serbien oder Italien das Vorzeigen der IVK von einigen Polizisten noch gefordert werden.

Reicht nicht auch eine private Haftpflichtversicherung?

Nein, bei der Kfz-Haftpflichtversicherung und der privaten Haftpflichtversicherung handelt es sich um zwei verschiedene Policen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, die bei jeder Anmeldung eines Fahrzeugs vorgelegt werden muss. Sie deckt mögliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die bei Unfällen schnell Millionenbeträge erreichen können. Lediglich Schäden, die mit dem Auto verursacht wurden, sind Bestandteil der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Die private Haftpflichtversicherung ist hingegen keine Pflichtversicherung und kann optional abgeschlossen werden. Da es sich nicht um eine verpflichtende Police handelt, darf die Versicherung euch bei zu vielen Schadensfällen kündigen. Eine private Haftpflichtversicherung ist zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht zu empfehlen, um Risiken wie das Verursachen eines Unfalls als Fußgänger abzudecken.

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Franziska Schmidt
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Franziska Schmidt – Seit 2015 ist Franziska eine feste Größe bei tuningblog.eu und verantwortet die Rubrik "Finanzen & Versicherung". Als gelernte Betriebswirtin mit einem Faible für die Automobilbranche hilft sie den Lesern, den Überblick über Versicherungen, Finanzierungen und Kosten rund ums Auto zu behalten. Ihre Leidenschaft für Zahlen und ihre detaillierte Fachkenntnis in finanziellen Angelegenheiten machen sie zur ersten Anlaufstelle, wenn es um die besten Versicherungs- und Finanzierungsoptionen für Autoliebhaber geht.

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