Beim Thema Kfz-Versicherungen sind viele Autofahrer zweigeteilter Meinung. Für einige ist es eine lästige und zudem kostspielige Pflicht, für andere, die bereits einen Unfall erlebten, vielleicht die Rettung vor dem wirtschaftlichen Ruin. Im Folgenden geben wir Handlungsempfehlungen im Falle eines Unfalls.
Was tun im Schadenfall?
Folgende Verhaltensmaßnahmen sind ratsam:
- Anhalten,
- Schaden aufnehmen – bei Personenschaden erste Hilfe-Maßnahmen einleiten und Rettungswagen rufen,
- Daten austauschen,
- Schadenmeldung an Versicherung,
- abwarten und Anfragen beantworten.
Wird etwa ein parkendes Auto oder öffentliches Eigentum (Laternenpfähle, Leitplanke, Poller, Verkehrsschilder o. ä.) beschädigt, gestaltet sich ein Datenaustausch natürlich schwierig. In einem solchen Fall empfiehlt es sich, aussagekräftige Fotos zu machen und die persönlichen Daten an dem beteiligten Fahrzeug zu hinterlassen, nachdem eine gewisse Wartezeit verstrichen ist. Um dem Vorwurf der Faherflucht zu entgehen, kann sicherheitshalber auch die Polizei kontaktiert werden. Eine Aufnahme am Unfallort ist aber nicht zwingend notwendig, allerdings können am Telefon die eigenen Daten und auch Handyfotos übermittelt werden. Die Vorwürfe eventueller Unfallgegner werden so bereits zu Anfang entkräftet.
Schadenabwicklung!
Auf Versicherungsseite wird versucht, die Schadenregulierung möglichst kostengünstig für die Versicherung abzuwickeln, was unter Umständen dazu führt, dass nicht der komplett entstandene Schaden übernommen wird. Wird ein Gutachter beauftragt, kann dieser bei der Versicherung in der Regel Überzeugungsarbeit leisten, indem er den Schaden konkret beziffert, Kostenvoranschläge erstellt oder schlimmstenfalls den Totalschaden bescheinigt. So kann es sein, dass eine höhere Auszahlung erreicht wird.
Schaden nicht verursacht?
Besonders ärgerlich ist ein am eigenen Fahrzeug in Abwesenheit entstandener Schaden. Eine gegen Unbekannt gestellte Anzeige verläuft nämlich in der Regel erfolglos. Dennoch sollte auch im Hinblick auf die Kfz-Versicherung nicht darauf verzichtet werden. Wer am eigenen Fahrzeug selbst Reparaturen durchführen kann, der kann bares Geld sparen. Doch bei durch Dritte verursachte Schäden sollte auf eine vorschnelle Eigenreparatur verzichtet werden. Und dem am öffentlichen Eigentum verursachten Schaden steht oft der am eigenen Fahrzeug entgegen. Und manchmal sind auch diverse Problemzonen in kommunaler Zuständigkeit nicht hinreichend gekennzeichnet.
Ein Beispiel sind hoch aufragende Kanalabdeckungen in den Straßen, die schnell einmal die Frontschürze oder die Ölwanne zerstören. Auch grobe Schlaglöcher können ein solches Problem sein. Entsteht in einem solchen Fall ein Schaden am Fahrzeug, haftet in der Regel die kommunale Versicherung. Allerdings ist in solch einem Fall mit einer schnellen Einigung nicht zu rechnen, so dass sich die Beauftragung eines Gutachters lohnen kann. Da im Schadenfall viele Dinge beachtete werden müssen, ist es hilfreich, zu wissen, was man tun muss. Deshalb geben die folgenden Abschnitte eine kleine Übersicht!
POLIZEI ANRUFEN?
- Ist ein Mietwagen eines Unternehmens in einen Unfall verwickelt, bei schwerem Sach- oder Personenschaden, Streitigkeiten oder Unfallflucht, sollte die Polizei gerufen werden. Bei Lackschäden rückt sie in der Regel nicht aus. Auch wenn jemand verletzt ist, sollte man die Polizei einschalten, was auch gilt, wenn es mit anderen Person streit gibt oder diese weggelaufen sind. Bedenken sollte man aber, die Polizei entscheiden nicht, wer für den Schaden aufkommt oder wer Schuld trägt. Deshalb kann man es lassen, sich auf Verantwortungsfragen eine Antwort zu erhoffen. Nachfragen sollten deshalb nur mit Informationen über die beteiligten Personen und Fahrzeuge beantwortet werden.
WELCHE TELEFONNUMMER?
- Bei schweren Sachschäden, bei verletzten Personen oder gar in Todesfällen sollte man als Beteiligter zunächst unter der 110 die Polizei alarmieren und/oder den Notruf unter der 112 wählen. Alternativ kann man natürlich auch die nächstgelegene Polizeidienststelle kontaktieren.
WELCHE VERSICHERUNG?
- Der Verursacher des Unfalls ist zu 100 % schuld? Dann übernimmt dessen Versicherung den kompletten Schaden. Im Falle einer Teilschuld oder bei einer Geltendmachung durch die gegnerische Unfallpartei sollte die Kfz-Haftpflicht informiert werden. Der Sachverhalt wird dann von den beiden Versicherungen geprüft, unter Berücksichtigung aller Angaben der Beteiligten und eventuellen Zeugen. Entscheidend ist, wer auf welche Art am Unfall beteiligt ist. Nach diesem Verbindlichkeitsanteil werden die Forderungen strukturiert. Hat man eine Vollkaskoversicherung, dann springt diese ein, wenn die Versicherung des Vertragspartners nur einen Teil oder gar nichts zahlt.
REPARATUR?
- Lässt man das Fahrzeug kostenpflichtig reparieren (die kann man entscheiden), können die Kosten mit der Versicherung abgerechnet werden. Die Versicherung übernimmt die Nettokosten der Reparatur und bei einem Totalschaden wird die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert ersetzt.
UNFALLGUTACHTEN?
- Eine Schadenprüfung durch einen Gutachter mit Erstellung eines Unfallgutachtens findet ab einer Schadenhöhe von 800 € statt. Ist man Geschädigter, dann kann man einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Der Gutachter berechnet den Schaden und gibt eine Schätzung vom Restwert des Fahrzeugs ab.
VERSICHERUNG ZAHLT NICHT?
- Oft handelt es sich um eine Werkstattrechnung, die nicht übernommen wird. Verweigert die Versicherung nach einem Unfall die Zahlung, und geschieht dies nach der Erstellung des Gutachtens oder vor der Feststellung des konkreten Schadens, dann besteht die Möglichkeit, einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. Dieser kann den Anspruch auf Schadenregulierung prüfen und verfolgen.
MIETWAGEN?
- Ist ein Mietwagen erforderlich, während das beschädigte Fahrzeug in Reparatur ist, sollte mit diesem eine Fahrtstrecke von 20 km pro Tag mindestens zurückgelegt werden. Die Wahl sollte zudem auf einen Mietwagen einer niedrigeren Fahrzeugklasse fallen.
SONSTIGE LEISTUNGEN
- Die Kosten für Abschleppwagen, Rechtsanwalt, Gutachter, Bearbeitungsgebühr und sogar Telefon- oder Mailbearbeitungspauschale werden zur Haftungsgarantie gezählt. Das bedeutet, sollten 75 % der Haftung zugesprochen werden, werden Dreiviertel dieser Kosten ausgezahlt. Die Eigenleistung liegt damit bei 25 %.
UNFALL IM AUSLAND
- Oft ist es nicht möglich, sich ein klares Bild vom Unfallgeschehen zu machen. Etwaige Ansprüche auf eine korrekte Unfallentschädigung unterliegen daher anderen Regeln. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt die Schäden des Versicherungsnehmers komplett ab.
Fazit:
Autoliebhaber scheuen in der Regel weder Kosten noch Mühen, das Fahrzeug optisch und sicherheitstechnisch im guten Zustand zu halten. Eine Kfz-Versicherung ist daher eine Selbstverständlichkeit. Sie ist mit ihren Zusatzoptionen wie Kasko und Schutzbrief vergleichbar mit einer Krankenversicherung: Sie wird also regelmäßig gezahlt, allerdings ist man froh, wenn man sie nicht in Anspruch nehmen muss!
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