Verlassen Sie sich bei einem unverschuldeten Unfall nicht auf die gegnerische Versicherung! Ein Autounfall, auch wenn man nicht die Schuld trägt und es sich nur um einen Blechschaden handelt, ist häufig mit viel Papierkram und Rennerei verbunden. Da kann es schon mal verlockend sein, wenn die gegnerische Versicherung anbietet, alles zu regeln. Aber ist das auch eine vielversprechende Idee? Solche Angebote sollte man laut Stiftung Warentest am besten ignorieren. Schließlich läge es nicht im Interesse der Versicherung, den Geschädigten zu helfen, sondern sie möchte die eigenen Kosten möglichst gering halten. Dazu kontaktieren sie die Geschädigten manchmal schon am Unfallort telefonisch. Die Taktik zielt darauf ab, möglichst früh Zugriff auf den Fall und die Unfallgegner zu bekommen und ihnen so die Möglichkeit zu nehmen, sich umfassend über ihre Rechte und Ansprüche zu informieren.
Vorsicht, wenn die gegnerische Versicherung regeln will!
Geschädigte sollten sich aber auch nicht darauf verlassen, dass alles mehr oder weniger geregelt wird. Es empfiehlt sich auch bei klarer Schuldfrage und Zahlungsbereitschaft des Unfallgegners Rat bei Fachanwälten zu holen. Schließlich besitzt die gegnerische Versicherung den Vorteil, dass ihre Experten geschult darin sind, bei der Entschädigung zu sparen. Laut Stiftung Warentest kürzen sie auch bei Kleinigkeiten systematisch. Ein Anwalt dagegen kostet bei klarer Schuldfrage nichts. Nur bei einer Teilschuld muss man sich an den Anwaltskosten beteiligen. „Rundum-sorglos-Pakete“ inklusive Mietwagen, wie sie einige Werkstätten anbieten, seien ebenfalls mit Vorsicht zu genießen. Letztlich verfolgen diese auch eigene Interessen und nicht die Ihren.