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FinanzenUrteil Bundesgerichtshof: Widerruf vom Autokredit möglich

Urteil Bundesgerichtshof: Widerruf vom Autokredit möglich

Der Bundesgerichtshof hat mit einem neuen Urteilsspruch dem Widerruf bei Autofinanzierungen Rückenwind verliehen. Gemäß einem Urteil vom 30. März 2021 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Kredit zur Autofinanzierung auch noch längere Zeit nach Abschluss des Darlehnsvertrags widerrufen werden kann, sollte die zuständige Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet haben (Az.: XI ZR 142/20). Das Urteil des Bundesgerichtshofs stützt sich auf einen Fall aus dem Jahr 2014. Eine Verbraucherin hatte damals einen gebrauchten Mercedes gekauft und zur Finanzierung einen Kredit aufgenommen. Für ein solches Verbraucherdarlehen kommt eine 14-tägige Widerrufsfrist zum Tragen. Den tatsächlichen Widerruf brachte die Verbraucherin aber erst 2018 ein, nachdem der Abschluss des Darlehnsvertrags bereits 4 Jahre alt war.

BGH XI ZR 142/20

Mit ihrer Klage hatte die Verbraucherin zunächst am OLG Stuttgart keinen Erfolg, da die Richter klarstellten, dass die Frist bereits abgelaufen war und die erteilte Widerrufsbelehrung nicht zu beanstanden sei, da alle nötigen Pflichtangaben nach Paragraf 492 Abs.2 BGB i.V.m. Art.247 und nach den Paragrafen 6 bis 13 EGBGB vorhanden waren. Der Bundesgerichtshof sah dies bei seinem Urteil aber anders.

Der ausschlaggebende Faktor war, dass es sich bei einem Autokredit um einen verbundenen Vertrag handelt, weshalb der Vertrag noch zwingend zwei weitere Rubriken, nämlich „Besonderheiten bei weiteren Verträgen“ und „Einwendungen bei verbundenen Verträgen“ beinhalten müsse. Da diese beiden Rubriken aber fehlten, entsprach die Widerrufsinformation der Bank nicht der Norm und sei deshalb fehlerhaft. Daher hat die Widerrufsfrist bislang nicht begonnen und der Darlehnsvertrag kann immer noch widerrufen werden.

Da bei Autofinanzierungen meist verbundene Verträge angewendet werden, wird durch den erfolgreichen Widerruf des Kreditvertrags auch der Kaufvertrag widerrufen. Das bedeutet, dass der Verbraucher das Fahrzeug wieder an die Bank zurückgeben kann und sämtliche geleisteten Raten und auch eine gegebenenfalls geleistete Anzahlung wieder zurückbekommt.

In vielen Fällen ist ein solcher Widerruf dann lukrativer als ein Weiterverkauf, da bei einem Widerruf Aspekte wie Wertverlust oder Fahrverbote, besonders in Zusammenhang mit dem Abgasskandal, irrelevant sind. Somit stellt der Widerruf eine interessante Option dar, um aus einem Kaufvertrag auszusteigen. Fehler, die zu einem solchen Widerruf berechtigen, sind bisher nämlich vielen Banken unterlaufen.

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