Laut einer neuen EU-Verordnung, welche per 01.02.2021 erlassen wurde, darf keine Batteriesäure mehr an Endverbraucher verkauft werden. Batteriesäure gibt es zukünftig nur noch in der Fachwerkstatt. Ungefüllte Batterien können daher nicht mehr selbst befüllt werden. Zukünftig werden damit alle selbst durchgeführten Wartungsarbeiten am Motorrad, welche auch Arbeiten an der Batterie einschließen, deutlich erschwert.
Wieso kam es zum Verbot?
Das Ziel der neuen Verordnung war es nicht das Leben von Motorradfahrern zu erschweren, sondern Bombenbauern einen Riegel vorzuschieben. Durch die am 1. Februar 2021 erlassene Verordnung geht es also in erster Linie um die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsmaterialien für Explosivstoffe. Durch die VO (EU) 2019/1148 wird der Verkauf von Batteriesäure mit einer Konzentrationsgrenze über 15 Prozent an Privatpersonen und nicht gewerbliche Kunden untersagt. Mit der neuen Verordnung soll potenziellen Bombenbauern der Weg zu der in Batteriesäure enthaltenen Schwefelsäure deutlich erschwert werden. Von der neuen Verordnung sind allerdings Endkunden die bereits über gefüllte Batterien, wie AGM /Gel-Batterien oder Lithium-Batterien (LiFEPo4) verfügen, ausgenommen.
Was bedeutet die neue VO für Motorradfahrer?
Wenn Sie eine trocken vorgeladene Batterie für Ihr Motorrad kaufen, können Sie diese ab sofort nur noch in einer Fachwerkstatt befüllen lassen. Durch die neue Verordnung wird aber auch der Fachhandel deutlich schärfer überwacht und der Verkauf von Batteriesäure muss genauestens dokumentiert werden.
Unser Fazit: Durch die neue Verordnung will die EU potenziellen Bombenbauern das Leben erschweren. Die Leidtragenden sind allerdings selbst schraubende Motorradbesitzer, denn Sie können ab sofort keine kompletten Batterie-Sorglos-Pakete mehr in der Filiale oder im Versand erwerben. Ab sofort müssen Sie zur Füllung der Batterie zum Fachhandel bzw. zur Werkstatt oder auf andere Batterieprodukte ausweichen, welche jedoch nicht mit allen Motorradtypen kompatibel sind.