Bei starken Regenfällen nutzen Motorrad-Fahrer oftmals Autobahnbrücken als vorübergehenden Schutz und legen dort eine Pause ein. Doch ist das eigentlich erlaubt? Starke Regenfälle sind vor allem für Biker unangenehm, da sie auf den Motorrädern nahezu keinen Schutz vor Regen haben. Daher suchen Motorrad-Fahrer meist unter der nächsten Brücke Schutz und stellen sich und das Bike auf dem Standstreifen unter der Brücke ab. Doch dieser Halt kann für den Biker rechtliche Folgen haben, denn die Gesetzeslage diesbezüglich ist eindeutig.
Halten unter der Brücke ist nicht erlaubt!
Der Seitenstreifen auf der Autobahn muss nämlich immer frei sein und darf weder zum Parken noch zum Anhalten oder zum Überholen genutzt werden. Diese Regelung gilt auch für die Seitenstreifen unter Autobahnbrücken. Einzige Ausnahme von dieser Regelung sind Notfälle, wie Pannen oder wenn Sie aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht weiterfahren können. In diesem Fall dürfen Sie auf dem Seitenstreifen anhalten, müssen diesen jedoch auch so schnell wie möglich wieder verlassen.
Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz aus dem Jahr 2013 rechtfertigt auch starker Regen keinen Aufenthalt unter der Autobahnbrücke, denn auf der Autobahn ist laut Paragraf 18 Absatz 8 Straßenverkehrsordnung, das Halten auf dem Seitenstreifen strikt verboten. Auch wenn Sie das Motorrad am Seitenstreifen abstellen und selbst am Grünstreifen warten, ist dies gesetzeswidrig.
Welche Konsequenzen können auf Sie zukommen, wenn Sie auf dem Standstreifen anhalten?
Werden Sie auf der Autobahn von der Polizei erwischt, wenn Sie auf dem Standstreifen parken, können Sie davon ausgehen, dass es zu einem Bußgeld kommen wird. Mit etwas Glück kommen Sie mit einer Strafe von 10 Euro davon. Haben Sie durch Ihren Aufenthalt am Seitenstreifen jedoch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder sogar einen Unfall verursacht, können Sie schnell mit einer höheren Strafe jenseits von 100 Euro rechnen. In einem solchen Fall ist auch ein Punkt in Flensburg fix.
Sollte wie bereits erwähnt auch ein Unfall durch Ihren Aufenthalt verursacht worden sein, können sogar noch höhere Kosten auf Sie zukommen, auch wenn Sie nicht schuld am Unfall sind. Da Sie sich verkehrswidrig verhalten haben, wird Ihnen eine Mitschuld am Unfall angerechnet. Daher kann die Regenpause unter der Autobrücke je nach entstandenem Sachschaden recht teuer werden.
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