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Die neue HELMNORM ECE 22.06 – das gilt seit 2021

Die Auflagen, welche Motorradhelme erfüllen müssen, um für den Straßenverkehr zugelassen werden zu können, werden durch die ECE-Verordnung 22 der Vereinten Nationen geregelt. Seit Anfang 2021 können Helme nach der neuen ECE-R-22-06 Verordnung geprüft werden, einer reformierten Verordnung der ECE 22.05, welche seit nun fast zwanzig Jahren in Kraft gewesen ist. Ab dem 3. Juni 2022 wird dann nur noch nach der neuen Norm geprüft und ab Juni 2023 ist es dann nicht mehr erlaubt, Helme mit der Norm ECE 22.05 zu produzieren. Frühestens ab Anfang des Jahres 2024 könnte dann der Verkauf dieser Helme verboten werden. Ziel der Reform nach ECE 22.06 ist es, Helme wie auch Visiere nach Vorschrift für den Einsatz auf motorisierten Zweirädern noch sicherer zu machen. Alte Helme dürfen jedoch weiter verwendet werden, eine Austauschpflicht für diese gibt es nicht. Es sollte bei einem Neukauf aber auf die aktuellste Norm geachtet werden.

Testanforderungen werden verschärft

Laut Federation of European Motorcyclists‘ Associations (FEMA) geht es bei der neuen Prüfnorm besonders um Veränderungen beim Prüfverfahren von Motorradhelmen. Im Gegensatz zu der früheren Prüfung mit vordefiniertem Anprallpunkt darf dieser mit der neuen Norm von den Prüfern selbst gewählt werden. Weiter wird von jetzt an generell mit größerer Aufprallgeschwindigkeit geprüft.

Modular aufgebaute Helme, wie zum Beispiel Jethelme mit angeflanschtem Kinnteil oder Klapphelme, werden von nun an sowohl mit und ohne Kinnschutz beziehungsweise aufgeklapptem Kinnteil überprüft. Außerdem werden integrierte Sonnenblenden auf Grund ihrer steigenden Verwendung stärker begutachtet. Diese müssen sich unabhängig vom Visier bewegen lassen. Im Falle eines integrierten Sonnenschutzes muss dieser zur Prüfung heruntergeklappt werden. Die neue Prüfung der Sonnenblenden hat den Vorteil, dass nun darauf geschaut wird, dass Verkehrslichtfarben erkannt werden können. Rot oder Grün erschienen vorher in Grau.

Zubehörteile dürfen nur am später verwendeten Helm angebaut werden, wenn diese Anbauteile auch bei der Prüfung montiert und geprüft worden sind. Bei im Nachhinein vorgenommenen Änderungen des Zubehörs muss der Helm mit allen neu zugefügten Teilen nachgeprüft werden, damit es zu keinem erlöschen der Typengenehmigung kommt. Wie es sich diesbezüglich mit Action-Cams oder Kommunikationssystemen verhält, ist noch nicht geklärt. Experten gehen jedoch davon aus, dass es diesbezüglich keine Einschränkungen geben wird und dieser Bereich somit weiter eine Art Grauzone bleiben wird. Zumindest sofern die Teile nicht fest mit dem Helm verbunden werden.

Widerstandsfähigere Visiere verlangt

Die Anforderungen für Visiere und Visiermechanik werden verstärkt. Diese dürfen durch einen Anprall einer Stahl-Testkugel mit einer Geschwindigkeit von 60 m/s nicht zerbersten. Außerdem wird eine neue Aufpralltestmethode zur Messung der Rotationsbeschleunigung zum Testprozedere hinzugefügt. Aufgrund nationaler Vorgaben ist es darüber hinaus notwendig, die nach der neuen Testmethode überprüften Helme mit reflektierende Oberflächen oder reflektierenden Aufklebern zu versehen. Entsprechende Montagehinweise können nach Bedarf dem jeweiligen Helm beigelegt werden.

Grund für die Erneuerung der ECE-R 22.05-Richtilinie

Die ECE-R 22.05 muss den technischen Anforderungen als Standard angepasst werden. Dabei handelt es sich z.B. um die Anpassung an neue Materialien. Die Prüftemperatur wurde bei kalten Helmen auf minus 20 Grad Celsius gesenkt, um den Einsatz von anderen Materialien neben Styropor (EPS) zu erleichtern. Die neue Rotationsprüfung oder Helmabstreifprüfung sind notwendige Anpassungen aufgrund von neuen Erkenntnissen im Unfallgeschehen. Es ist nun nicht mehr zulässig, dass man Helme ohne Mühe nach hinten schieben kann. Dies führt zu einer erhöhten Sicherheit sowie zu einem zusätzlich erhöhten Komfort.

Geltungsdaten der ECE-R 22.06 und deren weiterer Zeitplan

  • Seit 3. Januar 2021: Es können bereits ECE-R-22.06-Genehmigungen erteilt werden.
  • Ab 3. Juni 2022: Es können nur noch ECE-R-22.06-Genehmigungen erteilt werden.
  • Ab 3. Juni 2023: Das Genehmigungszeichen gemäß ECE-R-22.05 darf nicht mehr angebracht werden. Dies entspricht somit einem Produktionsstopp beziehungsweise einem Produktionsverbot.
  • Ab 3. Januar 2024: Ab diesem Zeitpunkt kann der Verkauf von ECE-R-22.05-genehmigten Helmen verboten werden.

Wesentliche Unterschiede zwischen ECE-R 22.06 und ECE-R 22.05

Zu den wesentlichen Änderungen gehören unter anderem: Die geringere- beziehungsweise höhere Aufprallgeschwindigkeit und die niedrigere Prüftemperatur. Weiters sind die Einführung der Rotationsprüfung und eine erweiterte Prüfung zur Helmabstreifung nach vorne und nach hinten neu. Dazu kommen außerdem noch die Prüfung von Sonnenblenden und die Prüfung durch Beschuss der Visiere hinzu. Der technische Prüfdienst darf jetzt zusätzliche Prüfpunkte auswählen, was dazu führt, dass eine gezielte Konstruktion von Helmen auf bestehende Prüfpunkte nicht mehr ermöglicht.

Generell ist die Prüfung nun deutlich umfangreicher. Beispielsweise mussten früher für einen Helm, welcher in zwei unterschiedlichen Schalengrößen angeboten wurde, für die Grundgenehmigung 17 Helme geprüft werden. Durch die neue Auflage sind nun 33 Prüfhelme notwendig.

Vor- und Nachteile für den Endverbraucher

Nachteile sind der vermutliche Kostenanstieg für Helme und die fehlende Möglichkeit auf bestehende Konstruktionen zurückgreifen zu können. Die Auswahl des Modells wird wahrscheinlich kleiner und Neukonstruktionen sind teurer. Außerdem sind wegen der größeren Zahlen der Prüfmuster längere Prüfzeiten zu erwarten. Vorteile sind eine größere Sicherheit und Verlässlichkeit der neuen Helme.

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