Wer sich als Motorradfahrer von der Helmpflicht befreien lassen möchte, sollte wissen, dass dies zwar aus bestimmten Ausnahmegründen infrage kommt, aber unter diversen Voraussetzungen auch wieder rückgängig gemacht werden kann. So können sich Motorradfahrer zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen von der Helmpflicht befreien lassen. Diese Entscheidung kann jedoch auch widerrufen werden. Etwa, wenn im Rahmen der Überprüfung festgestellt wurde, dass dem Betroffenen andere Verkehrsmittel als Alternative zugemutet werden können. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (Az: 14 L 2046/21) hervor, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) verweist.
Besteht die Möglichkeit zur Motorrad-Alternative?
Durch Vorlage eines ärztlichen Attests konnte ein Motorradfahrer die Helmpflicht-Befreiung erwirken. Bei einer routinemäßigen Kontrolle der Ausnahmegenehmigungen durch die Stadt wurde dieser Beschluss jedoch mit der Aufforderung, dass der Mann die Erlaubnis zurückgibt, revidiert. Dieser weigerte sich und zog vor Gericht, allerdings vergebens. Grundsätzlich ist es möglich, jemanden von der Helmpflicht zu befreien. Dabei muss jedoch die Voraussetzung gelten, dass die Person zugunsten anderer Verkehrsmittel kein Verzicht auf das Motorrad zuzumuten ist. Laut Gerichtsbeschluss wurde dieser Aspekt bei der Ausnahmeregelungsvergabe nicht ausreichend in Betracht gezogen. Deshalb blieb dem Betroffenen nichts anderes übrig, als die Genehmigung wieder auszuhändigen.