Wer sein Motorrad aufpeppen möchte, darf auch bei der Beleuchtung ausschließlich zu geprüften Bauteilen greifen. Vorsicht gilt primär bei Produkten, die Online häufig aus Fernost angeboten werden, den europäischen Bestimmungen aber nicht entsprechen. Die Montage derartiger Bauteile kann unter Umständen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, sowie im Falle eines Unfalls zu Schwierigkeiten mit der Versicherung führen. Fahrzeugteile ohne ABE oder E-Nummer können eine Genehmigung nur durch ein Teile- respektive Einzelgutachten erhalten. Und obwohl man bei diversen Anbietern jede Menge LED-Technik fürs Motorrad kaufen kann, ist etwa ein Unterbodenlicht im europäischen Straßenverkehr nicht gestattet und somit immer illegal.
LED-Beleuchtung am Motorrad?
Grundsätzlich darf auch am Motorrad eine Beleuchtung mittels LED-Technik erfolgen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Leuchtkraft und Ausstrahlwinkel genau eingehalten werden und mit dem Original übereinstimmen, um nicht die Betriebserlaubnis zu riskieren. Sofern die LED-Beleuchtung samt ABE oder ECE-Prüfsiegel verkauft wird, können Sie das Bauteil entsprechend dem genehmigten Verwendungsbereich problemlos nutzen. Wer eine Bauartgenehmigung zum Tuningteil aber nicht besitzt, muss eine Prüforganisation (TÜV, DEKRA) aufsuchen. Dort wird das Zubehör geprüft und gegebenenfalls zugelassen. Falls die Umbauten aber unzulässig waren, muss nachgebessert werden oder das Bauteil muss generell wieder entfernt werden. Also besser vorher mit einer Prüfstelle Kontakt aufnehmen und den Sachverhalt abklären.
Diese Leuchten sind am Motorrad erlaubt
Die europäischen Richtlinien respektive die nationale Gesetzgebung der StVZO geben genaue Eigenschaften der Motorradbeleuchtung vor. Grundsätzlich muss immer weißes Licht nach vorne und rotes Licht nach hinten leuchten. An den Seiten darf gelbes Licht verwendet werden. Verbaut werden dürfen ausschließlich zugelassene Leuchten mit einer EG- bzw. ECE-Prüfnummer. Für andere Leuchten benötigen Sie eine gesonderte Abnahme durch ein Prüfinstitut. Es dürfen nur Leuchten am Motorrad angebracht sein, die Pflicht oder zusätzlich erlaubt sind. Eine bestimmte Lichttechnik, die nicht im Gesetz genannt wird, ist nicht legal nutzbar.
Ausnahmen von dieser Regel sind nur gestattet, wenn diese die allgemeine Verkehrssicherheit erhöhen können. So können zusätzliche gelbe Rückstrahler an den Seiten des Motorrades etwa erlaubt sein, wenn diese die Sichtbarkeit der Fahrzeugseite verbessern. Auch gelbe Reflexstreifen an der Flanke können von dieser Ausnahme betroffen sein, sofern sie keinen Schriftzug, sondern eine waagerechte Linie bilden. Auch weiße reflektierende Felgenaufkleber können nachts die seitliche Sichtbarkeit erhöhen – ausschlaggebend dabei ist, dass das Signalbild unverändert bleibt.