Kürzlich aktualisiert am 22. Oktober 2018 um 08:01 Uhr
Das Tuning durch eine Lachgaseinspritzung (NOS), bekannt geworden beispielsweise durch “The Fast And-The Furious”, verspricht eine kurzzeitige, aber extreme Mehrleistung. Lachgas-Kits können unter bestimmten Voraussetzungen sogar legal eingebaut werden.
Was bewirkt das Lachgas?
Lachgas ist Distickstoffmonoxid. Ein Molekül enthält zwei Stickstoffatome und ein Sauerstoffatom. Ab 575 °C zerfällt das Molekül, es wird reiner Sauerstoff frei, der die Verbrennung stark fördert. Im Gegensatz zu einer bloßen Luftzufuhr, die auch für mehr Sauerstoff sorgt, kühlt mit Lachgas der Motor etwas ab, weil das flüssige Lachgas -88 °C kalt ist. Im Ansaugtrakt sinkt die Temperatur um ~20 K. Das reduziert einerseits die thermische Motorbelastung und erhöht andererseits den Anteil der Sauerstoffmoleküle pro Volumeneinheit. Die Leistungssteigerung durch die bessere Verbrennung kann kurzzeitig bis zu 55 % betragen, mit etwas mehr Aufwand kann sie noch wesentlich höher sein. Natürlich muss hierfür auch mehr Kraftstoff eingespritzt werden. Es gibt für das technische Handling hierfür zwei Systeme: Dry und Wet, also eine trockene oder eine nasse Lachgaseinspritzung.
Vor- und Nachteile einer Lachgaseinspritzung
Vorteile bestehen in der enormen Leistungssteigerung, die unter anderem bei Autorennen genutzt wird, aber auch im Handling des Systems. Es kann jederzeit vom Fahrer zu- oder abgeschaltet werden. Bei abgeschalteter Anlage fährt das Auto völlig normal mit seinem gewöhnlichen Spritverbrauch. Für das Zuschalten des Lachgases legt der Fahrer bei aufgedrehter Gasflasche den Hauptschalter um und gibt Vollgas. Damit schließt sich ein Stromkreis über den Vollgasschalter, das Lachgas wird zugeführt, die Leistung steigt extrem an. Allerdings handelt es sich eher um ein kurzes Vergnügen, denn das Lachgas reicht nicht sehr lange. Das darf angesichts des Aufwands als nachteilig betrachtet werden.
Ist eine Lachgaseinspritzung in Deutschland erlaubt?
Im Rahmen der StVZO ist die juristische Situation hierzulande etwas komplex. Es gibt zwei Zulassungswege: Entweder verfügt die Anlage über eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) und kann daher jederzeit verbaut werden, solche Anlagen gibt es inzwischen. Alternativ muss ein Prüfingenieur die Anlage ohne ABE zunächst abnehmen. Das kostet einigen Aufwand, doch es ist möglich, dass auch so ein System zugelassen wird. Es steht dann in den Fahrzeugpapieren. Für die Zulassung spielt nicht nur die technische (sichere) Beschaffenheit des Systems eine Rolle, auch sonstige technische Einrichtungen müssen der extremen Mehrleistung standhalten. Das betrifft vor allem die Bremsanlage, die grundsätzlich stärker als der Motor sein muss. Doch auch die maximale Karosseriebelastbarkeit darf nicht überschritten werden. Diese Fakten führen dazu, dass in der Regel nur Mehrleistungen zwischen rund 30 und 50 PS genehmigungsfähig sind.
Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.
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