Wenn die Temperaturen, wie gerade in diesen Tagen, wieder stark hochgehen, können sich Autos extrem aufheizen und zur Hitzefalle werden. Wenn Passanten sehen, dass sich Kinder oder Tiere an einem heißen Tag in einem geschlossenen Auto befinden, sollten diese je nach Situation schnell handeln. Wir alle wissen mittlerweile, dass Autos im Sommer für Kinder und Tiere zur Hitzefalle werden und noch nicht einmal für kurze Zeit im Auto gelassen werden sollten. Die Temperaturen im Innenraum können schnell auf bis zu 60 Grad Celsius steigen. Wer Tiere oder Kinder an warmen Tagen im Auto lässt, bringt diese in Lebensgefahr. Auch geöffnete Fenster verbessern die Situation nicht.
die Hitzefalle im Auto droht
Bei einem Test vom ADAC wurden zwei baugleiche Fahrzeuge bei gleicher Außentemperatur verglichen. Das eine hatte die Fenster geschlossen und das andere geöffnet. Dabei haben beide Fahrzeuge einen fast identischen Wert erreicht. Beim Auto mit geschlossenen Fenstern stieg die Temperatur innerhalb von 10 Minuten auf 38 Grad Celsius an und nach 20 Minuten auf 45 Grad Celsius.
Bei dem anderen Fahrzeug lag die Temperatur nach 10 Minuten bei 36 Grad Celsius und nach 20 Minuten bei 42 Grad Celsius. Nach einer Stunde in der prallen Sonne wurde in beiden Fahrzeugen eine Temperatur von deutlich über 50 Grad Celsius gemessen. Besteht ÜBERHAUPT KEINE andere Möglichkeit, dann ist die Situation für kurze Zeit nur dann vertretbar, wenn der Motor weiterhin läuft und die Klimaanlage das Auto kühlt. Im Hinblick auf den Umweltschutz kann das aber sogar bestraft werden. Mehr Infos dazu gibt es in unserem Beitrag „Den Motor laufen lassen wird teuer!„. Man sollte also ganz genau Abwegen wie nötig es ist, Kinder oder Tiere im Auto zu lassen.
jede Minute kann entscheiden
Wer als Passant an einem heißen Tag ein Tier oder Kind in einem Auto eingeschlossen sieht, sollte je nach Situation schnell handeln. Vor allem Kleinkinder sind oft hilflos, da sie nicht einmal alleine aus dem Kindersitz kommen. Im Zweifelsfall ist es am besten, anderen Menschen klarzumachen, was das Problem ist und miteinzubeziehen. Beispielsweise kann bei einem Fahrzeug, das auf dem Parkplatz eines Supermarktes abgestellt wurde, der Besitzer im Laden ausgerufen werden. Ebenfalls ist es nie falsch, wenn man die Polizei oder Feuerwehr verständigt. Von den Rettungskräften kann die Scheibe sogar so geöffnet werden, ohne dass diese kaputtgeht und die Insassen verletzt.
im Notfall muss man selbst Hand anlegen
Im äußersten Notfall sollte die Scheibe eingeschlagen werden. Bevor dieser Schritt ausgeführt wird, sollte aber trotzdem vorher die Polizei oder Feuerwehr verständigt werden. Zu empfehlen ist es auch, wenn vor der Aktion ein Beweisfoto gemacht wird. Im Zweifelsfall kann es sogar zu einem Streit wegen Sachbeschädigung mit dem Besitzer kommen. Es sind zwar bisher noch keine Gerichtsurteile bekannt, drauf anlegen will man es aber sicher nicht.
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Maria Holler
Maria Holler – Seit 2014 bringt Maria ihre Expertise im Bereich "Gesetze & Recht" auf tuningblog.eu ein. Als Juristin mit einer Leidenschaft für die Automobilwelt kombiniert sie ihre Fachkenntnisse mit ihrem Interesse an Tuning und Fahrzeuganpassungen. Sie sorgt dafür, dass die Leser stets über aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen informiert sind. In ihrer Freizeit beschäftigt sie sich intensiv mit rechtlichen Vorschriften im Straßenverkehr, was sie zu einer unverzichtbaren Ressource für die Tuning-Community macht.