Beleuchtung am Fahrzeug: Funktionen, Regelungen und Geldbußen!

Welche Arten von Beleuchtungen gibt es? Zu welcher Situation habe ich am Fahrzeug welches Licht einzuschalten? Was für Strafen werden bei einer falsch angeschalteten Beleuchtung verhängt? Diese Fragen beschäftigen viele Bürger. Und in unserem Beitrag werden sie nun auch beantwortet. Während der Hauptuntersuchung wird eine defekte Beleuchtung als eines der häufigsten Mängel festgestellt. Gerade bei älteren Autos kommen bei der Überprüfung durch den TÜV jährlich immer wieder defekte Bremsleuchten oder ein kaputtes Abblendlicht zum Vorschein. Aber es ist wichtig, dass die Fahrzeughalter das ganze Jahr über beim Fahrzeug auf eine intakte Beleuchtung achten. Je eher am Fahrzeug das Licht angeschaltet wird, desto besser. Allerdings weiß nicht jeder, wann welche Beleuchtung einzuschalten ist. Hier folgt die Erklärung der wichtigsten Leuchten am Auto und wann diese angeschaltet werden sollten.

Was für Leuchten sind am Fahrzeug zu finden?

Vorne am Auto
Fernlicht
Abblendlicht
Parklicht
Standlicht
Blicklicht
Nebelscheinwerfer
Hinten am Auto
Rückfahrlicht
Standlicht
Blinklicht
Bremsleuchte
Schlussleuchte
Kennzeichenleuchte
Infos
weitere Leuchten
Strafen
Sichtbehinderung
Leuchten am Auto
Symbole
Was ist verboten?

Erläuterungen zur Beleuchtung des Fahrzeugs

  • Abblendlicht
    Das Abblendlicht ist Teil der vorgeschriebenen Beleuchtung eines Autos. Mithilfe des Abblendlichts wird der Fahrtweg ausgeleuchtet. Es ist bei schlechter Sicht anzuschalten, also bei Dämmerung oder Finsternis. Selbst wenn zum Beispiel am Tag die Sicht während der Fahrt durch Schnee oder Regen beeinträchtigt wird, muss das Abblendlicht eingeschaltet werden. Zu den unterschiedlichen Varianten dieser Beleuchtung gehören zum Beispiel das LED-, Xenon-, Laser- oder das Halogen-Abblendlicht. (zurück zur Übersicht)
  • Fernlicht
    Anders als das Abblendlicht strahlt das Fernlicht weiter. Es sorgt so beim Fahrer eines Fahrzeugs während der Dunkelheit für eine bessere Sicht in die Ferne. Das Einschalten ist nur gestattet, wenn kein Blenden der entgegenkommenden oder vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer erfolgt. Man ist allerdings nicht verpflichtet, das Fernlicht zu benutzen. Es dient sowohl zum besseren Ausleuchten der Straße als auch als kurzes Lichtsignal (Lichthupe) zum Warnen der Verkehrsteilnehmer. (zurück zur Übersicht)
  • Tagfahrlicht
    Laut der Bezeichnung wird das Tagfahrlicht tagsüber genutzt, damit man von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen wird. Im Vergleich zum Abblendlicht ist das Tagfahrlicht nicht auf die Fahrbahn, sondern auf den Gegenverkehr gerichtet. Das Tagfahrlicht, welches man übrigens nicht in allen Fahrzeugen findet, leuchtet lediglich vorn. Ab 2011 dürfen in Europa lediglich noch Fahrzeuge mit Tagfahrlicht gebaut oder neu zugelassen werden. PS. Eine kleine Anleitung wie man Tagfahrleuchten nachrüstet, haben wir in unserem Beitrag „Tagfahrleuchten am Auto Nachrüsten“ für Euch zusammengestellt. (zurück zur Übersicht)
  • Nebelscheinwerfer
    Auch wenn man es bei der Bezeichnung nicht denkt, so dürfen Nebelscheinwerfer auch bei heftigen Regengüssen genutzt werden. Aber ebenso bei starker Behinderung der Sicht wie etwa Schneefall oder Nebel tagsüber oder nachts können zur Erhöhung der Sichtweite Nebelscheinwerfer zum Einsatz kommen. Mit ihrem weißen oder hellgelben Licht dürfen sie zusammen mit dem Abblend- oder auch dem Standlicht erstrahlen. (zurück zur Übersicht)
  • Nebelschlussleuchte
    Hinten am Auto gibt es die rot strahlende Nebelschlussleuchte. Im Vergleich zu einer normalen Schlussleuchte ist diese Beleuchtung stärker, da sie Auffahrunfälle verhindern soll. Die Nebelschlussleuchte darf lediglich bei einer Sicht durch dichten Nebel unter 50 Metern eingesetzt werden. In Deutschland ist das die Entfernung von einem Leitpfosten zum anderen am Autobahnrand. Es ist nur erlaubt, die Nebelschlussleuchte bei Nebel anzuschalten. Wenn die Nebelschlussleuchte aktiviert ist, beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit während der Fahrt 50 Kilometer pro Stunde (zurück zur Übersicht)
  • Warnblinklicht
    Die Straßenverkehrsordnung besagt, dass das Anschalten des Warnblinklichts nur bei einem liegengebliebenen oder abschleppenden Auto erfolgen darf. Während des Abschleppens ist bei beiden Fahrzeugen der Warnblinker zu nutzen. Jedoch darf das Warnblinklicht eingeschaltet werden, um andere Verkehrsteilnehmer vor einem nahenden Stauende oder einer anderen Gefahr zu warnen (zurück zur Übersicht)
  • Standlicht
    Damit das parkende Fahrzeug beleuchtet ist, empfiehlt es sich, das Standlicht einzusetzen. Es wird auch als Begrenzungslicht bezeichnet. Das Standlicht, welches im Vergleich zum Abblendlicht deutlich schwächer ist, sollte man nach Möglichkeit außerhalb einer geschlossenen Ortschaft bei einer fehlenden Straßenbeleuchtung anschalten, wenn das Fahrzeug abgestellt wird. Allerdings reicht das Parklicht beim Halten und Parken innerhalb einer geschlossenen Ortschaft aus. Im Gegensatz zum Tagfahrlicht beleuchtet das Standlicht auch die Rückseite des Fahrzeugs. (zurück zur Übersicht)
  • Parklicht
    Wenn ein Auto innerhalb einer Ortschaft parkt, wo es nicht gut gesehen wird oder schlecht beleuchtet ist, hat man es für die anderen Verkehrsteilnehmer durch das Nutzen des Parklichts sichtbar zu machen. Das Anschalten dieses Lichts findet entweder über den Blinkerhebel oder einen Extraschalter statt. Es strahlt jeweils lediglich an einer Fahrzeugseite. (zurück zur Übersicht)
  • Bremsleuchte
    Am hinteren Ende des Fahrzeugs gibt es die Bremsleuchten. Sobald gebremst wird, strahlen sie Rot. Dadurch können andere Verkehrsteilnehmer sehen, dass man bremst. Gemäß der Straßenverkehrsordnung müssen neben Autos auch Anhänger über zwei Bremsleuchten verfügen. (zurück zur Übersicht)
  • Rückfahrscheinwerfer
    Dass man mit dem Fahrzeug zurücksetzen möchte, sehen die anderen Verkehrsteilnehmer aufgrund der Rückfahrscheinwerfer. Diese strahlen automatisch beim eingelegten Rückwärtsgang. Allerdings können die Rückfahrscheinwerfer nicht manuell angeschaltet werden. Es gibt Fahrzeuge mit einem Rückfahrscheinwerfer und es gibt sie auch beidseitig. (zurück zur Übersicht)
  • Blinkleuchten
    Der Blinker wird auch als Fahrtrichtungsanzeiger bezeichnet. Er ist links und rechts am Fahrzeug zu finden. Durch den Blinker wird eine Änderung der Fahrtrichtung angezeigt. (zurück zur Übersicht)
  • Umrissleuchten
    Fahrzeuge, die mehr als 2,10 Meter breit sind, müssen mit Umrissleuchten ausgestattet sein. Hierzu zählen unter anderem Wohnmobile oder Transporter. Wenn ein Fahrzeug eine Breite von 1,80 bis 2,10 Meter hat, kann es Umrissleuchten besitzen, muss es allerdings nicht. An Fahrzeugen unter einer Breite von 1,80 Meter dürfen keine Umrissleuchten montiert sein. (zurück zur Übersicht)
  • Kennzeichenleuchten
    Die Kennzeichenbeleuchtung ist laut Straßenverkehrsordnung bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen anzuschalten. Die Kennzeichenleuchten müssen an das Standlicht gekoppelt sein und sie ist nur am Heck verbaut. Aktiviert man das Standlicht (und auch das Abblendlicht) dann muss die Kennzeichenbeleuchtung aktiv sein. Ausnahme: Verfügt das Fahrzeug über ein selbstleuchtendes Kennzeichen mit ABE, dann kann die Kennzeichenbeleuchtung deaktiviert werden. (zurück zur Übersicht)
Lesen Sie auch:  Mehr Komfort! Den Garagentoröffner nachträglich verbauen?

Sind weitere Leuchten vorgeschrieben?

Weitere Leuchten sind an einem herkömmlichen Pkw nicht vorgeschrieben. Eventuelle zusätzliche Beleuchtungseinrichtungen wie Seitenmarkierungen, Dachleuchten, Zusatzblinker, Suchleuchten & Co. sind entweder nicht verpflichtend oder wenn dann nur an Fahrzeugen mit besonderen Merkmalen. Ein Beispiel wäre ein Anhänger oder Kfz (außer Pkw) das länger als 6 Meter ist. Laut Paragraf 51a StVZO muss dann eine zusätzliche, seitliche Beleuchtung in der Farbe Gelb verbaut sein. (zurück zur Übersicht)

Falscher Einsatz der Beleuchtung – Strafen:

Wenn die Beleuchtung und Warnzeichen nicht ordnungsgemäß genutzt werden, gibt es vergleichsweise niedrige Strafen und Geldbußen. Fährt man trotz ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht, kann eine Verwarnung in Höhe von 10 Euro ausgesprochen werden. Sind dabei noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, erhöht sich die Geldbuße auf 15 Euro. Unbekannt: Beim Missbrauch des Fernlichts als Lichthupe oder der Warnblinkanlage sind fünf Euro zu entrichten. Gerade im Hinblick auf die „Lichthupe“ dürfte das viele überraschen. Doch der Einsatz der Lichthupe ist in Deutschland nur in zwei Situationen erlaubt: (zurück zur Übersicht)

  • Wenn Sie sich / andere gefährdet sehen
  • Zum Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften

Abblendlicht immer bei Sichtbehinderung einschalten

Ist ein Fahrzeugführer mit einer verschmutzten oder kaputten Beleuchtung unterwegs oder nutzt diese nicht nach Vorschrift, kann eine Geldbuße von 20 Euro fällig werden. Der Betrag ist auch zu begleichen, wenn man ein haltendes Fahrzeug nicht ordnungsgemäß beleuchtet oder die Nebelscheinwerfer missbräuchlich verwendet. Erfolgt keine Nutzung des Abblendlichts tagsüber trotz Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall außerhalb der Ortschaft, entsteht ein höheres Bußgeld. Neben einer Verwarnung erhält man auch einen Punkt. Wird dabei ein Unfall ausgelöst, gibt es eine Geldbuße von 90 Euro und einen Punkt. (zurück zur Übersicht)

Wo sind die wichtigsten Leuchten am Auto verbaut?

(zurück zur Übersicht)

das sind die wichtigsten Symbole im Fahrzeug

(zurück zur Übersicht)

Spezielle Beleuchtung: Was ist nicht erlaubt?

Es gibt viele Möglichkeiten, ein Fahrzeug mit einer Zusatzbeleuchtung auszustatten. Aber nicht alles ist erlaubt. Im Straßenverkehr darf keine Verwechslung der gesetzlich vorgeschriebenen Beleuchtung stattfinden. Eine Zusatzbeleuchtung wie ein beleuchtetes Firmenschild, eine Unterbodenbeleuchtung, gelbe Leuchten oder Rückstrahler, die nach vorne wirken oder im Fahrzeuginnenraum angebrachte Namensschilder oder Symbole die nach außen Strahlen, sind verboten. Gleiches gilt für diverse Punktstrahler mit grünem oder andersfarbigem Licht. Zuwiderhandlungen können entsprechende Geldbußen zur Folge haben. (zurück zur Übersicht)

Wichtige Fakten zur Fahrzeugbeleuchtung

Fahrzeugbeleuchtungen spielen eine entscheidende Rolle für die Sicherheit im Straßenverkehr. Es ist nicht nur wichtig, dass die Lichter am Auto intakt sind, sondern auch, dass sie in der richtigen Situation eingeschaltet werden. Es gibt verschiedene Lichtsymbole im Auto, die jeweils für unterschiedliche Lichter stehen. Zu den gängigen Auto Licht Symbolen gehören das Abblendlicht, Fernlicht und das Tagfahrlicht Symbol. Dabei sind insbesondere das Tagfahrlicht und das Abblendlicht essenziell, da sie zur besseren Sichtbarkeit des Fahrzeugs beitragen. Nicht korrekt genutzte oder defekte Beleuchtungen am Auto können zu Strafen führen. Neben den Grundfunktionen gibt es zusätzliche Lichter im Auto wie Nebelscheinwerfer und -schlussleuchte, die in bestimmten Situationen zum Einsatz kommen sollten. Daher ist es unerlässlich, die verschiedenen Lichtsymbole im Auto zu kennen und richtig anzuwenden, um sicher im Straßenverkehr unterwegs zu sein.

 Übrigens: Welche Strafen im Falle einer falsch aktivierten oder nicht aktivierten Beleuchtung drohen, könnt ihr in unserem großen Beitrag zum Thema „Licht am Auto: Funktion, Vorschriften, Bußgelder“ nachlesen.

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