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VerschiedenesEmissionszertifikate – verdiene Geld mit Deinem E-Auto!

Emissionszertifikate – verdiene Geld mit Deinem E-Auto!

Mit einer simplen Vorgehensweise ist es nun für Besitzer von E-Autos möglich, ohne weitere oder große Anstrengungen jährlich mehrere Hundert Euro zu verdienen. Das „Zauberwort“ nennt sich Emissionszertifikate. Was dazu nötig ist, ist nur ein schriftlicher Antrag und dieser bedeutet bares Geld für die Halter von Elektroautos.

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CO₂ Handel – was steckt dahinter?

Der Handel mit den sogenannten Verschmutzungsrechten macht es möglich. Denn seit dem 1. Januar wurde es auch privaten Haltern ermöglicht, teilzunehmen. Die detaillierten rechtlichen Hintergründe lassen sich im „Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote“ finden. Das bedeutet, dass seit Anfang des Jahres Besitzer von E-Autos die eingesparten CO₂-Emissionen nach einer Umwandlung zu sogenannten Emissionszertifikaten an Mineralölunternehmen verkaufen dürfen. Die Unternehmen sind rechtlich verpflichtet, eine Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Quote) zu erfüllen. Somit wird es für die Konzerne möglich, hohen Strafzahlungen zu entgehen, indem sie eingesparte CO₂ Emissionen erwerben. Bisher war es nur möglich, die Verschmutzungsrechte von Energieversorgern zu erwerben.

Verdienst zwischen 250 und 400 Euro!

Damit die komplizierte Umsetzung für private Halter so einfach wie möglich ist, werden Zwischenhändler eingeschaltet. Für die reibungslose Umsetzung können sich die Halter von E-Autos, elektrischen Motorrädern oder E-Rollern an diese Zwischenhändler wenden, welche die Anträge bündeln und auszahlen. Hierbei ist aber zu beachten, dass dies ausschließlich für zugelassene Fahrzeuge gilt, zulassungsfreie Fahrzeuge sind ausgeschlossen. Die Liste der Zwischenhändler ist für berechtigte Halter von E-Autos auf verschiedenen Branchenportalen zu finden. Die nötigen Anträge können dort unkompliziert eingereicht werden.

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Antrag einreichen

  • Für den Antrag ist die Kontaktaufnahme eines Zwischenhändlers nötig, bei welchem der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1), die Kontaktdaten und die Kontodaten für die Auszahlung zu übermitteln sind. Ein Verzicht auf Nachweise über die Nutzung und etwa die jährlich gefahrene Kilometeranzahl oder welche Stromart zur heimischen Ladung des E-Fahrzeugs verwendet wird, ist nicht relevant.

Die an die Zwischenhändler übermittelten Anträge werden von diesen an das Umweltbundesamt (UBA) als zuständige Behörde weitervermittelt, damit es zur Zertifizierung kommt. Nachdem dies erfolgt ist, werden diese, an die Mineralölkonzerne weiterverkauft. Nachdem das erfolgt ist, erhält der Halter des E-Fahrzeugs abzüglich einer Provision für die Zwischenhändler den Betrag ausbezahlt. Allerdings sollte man bei der Auswahl der Zwischenhändler die Bedingungen genauestens prüfen, da die Ausschüttung der Boni zwischen 250 und 400 Euro liegt und die einbehaltene Provision von Zwischenhändler zu Zwischenhändler variieren kann. Weiter unterscheiden sich die Händler in der Auswahl von festgesetzten und variablen Boni. Auch die Prüfung zu möglichen Festbeträgen ist zu bedenken, da davon ausgegangen werden kann, dass die CO₂-Preise in den nächsten Jahren ansteigen und dadurch folglich vorrangig der Zwischenhändler profitiert.

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Bei flexiblen Margen besteht jedoch die Gefahr, dass diese geringer ausfallen können, falls die Preise nach unten gehen. Deshalb werden aufgrund der hohen Marktschwankungen mögliche Spannen für zu erwartende Erlöse angegeben. Besonders attraktiv sind Angebote, die eine Mindesthöhe der Auszahlung garantieren. Der Fahrzeugschein muss einmal jährlich neu eingereicht werden, um den Erlös jährlich zu erhalten. Falls ein E-Fahrzeug erst im Laufe des Jahres zugelassen wird, erhält der Halter nur einen anteiligen Erlös. Bei Gebrauchtwagen gilt, dass falls der Vorbesitzer bereits einen Erlös erhalten hat, dies im selben Jahr nicht erneut eingereicht werden kann. Die Frist für die Einreichung der Anträge durch die Zwischenhändler muss spätestens am 28.2. des Folgejahres erfolgen, somit gilt, dass Anträge für das Jahr 2022 erst im Februar 2023 fällig werden.

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Thomas Wachsmuth
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Thomas Wachsmuth ist Gründer und Chefredakteur von tuningblog.eu - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist. 

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