Warnmarkierungen für Fahrzeuge – Fahrzeugwarnmarkierung!

Eine ordnungsgemäße Kennzeichnung ist für Fahrzeuge, die mit Sonderrechten im Straßenverkehr unterwegs sein wollen, unbedingt notwendig. Für Krankentransporte oder Feuerwehrautos erklärt sich die Notwendigkeit dafür von selbst, jedoch können auch zahlreiche in anderen Bereichen eingesetzte Fahrzeuge einen Anspruch auf solche Sonderrechte besitzen.

Warnmarkierungen für Fahrzeuge

Dazu gehören zum Beispiel Fahrzeuge der folgenden Kategorien: Baufahrzeuge, Straßensäuberung, Müllabfuhr, Bagger, Post, Bundesagentur für Elektrizität, Eisenbahn, Bagger und Crafter oder Modelle wie der VW T5 sowie T6 und der VW Caddy, außerdem Mercedes Sprinter, Fiat Ducato oder Ford Transit.

§35 Absatz 6 der Straßenverkehrsordnung zufolge ist dies folgendermaßen geregelt (Zitat): „Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert, zur Reinigung der Gehwege jedoch nur, wenn die zulässige Gesamtmasse bis zu 2,8 t beträgt. Dasselbe gilt auch für Fahrzeuge zur Reinigung der Gehwege, […]

Sondermaße und Sondervorschriften – Kfz-Warnmarkierungen

Warnmarkierung für BF3-Fahrzeuge heben sich von der DIN30710 ab. Der Abstand zwischen den Streifen und die Höhe der einzelnen Streifen muss bei den BF3-Fahrzeugen 18 cm betragen. Eine Wechselverkehrszeichen-Anlage ist mit einem Reflexfolienrahmen in 17,5 cm Breite zu bestücken. Weiter müssen ein klappbares bzw. abnehmbares Schild mit dem Hinweis „Schwertransport“ und darüber hinaus zwei gelbe Rundumleuchten nach § 52 (4) StVZO verbaut sein. Zudem gibt es noch Sondermaße für die Warnmarkierung. In Bayern muss die Kenntlichmachung von überbreiten Landmaschinen zum Beispiel mittels rot-weißer Reflexfolie durchgeführt werden. Sie muss eine Breite von 56 cm haben.

Die richtige Anbringung der Warnmarkierungen

Solche Fahrzeuge mit Sonderrechten müssen nach DIN 30710 Vorgaben mit KFZ-Warnmarkierungsband gekennzeichnet werden. Dieses besteht aus abwechselnd, im 45° Winkel, angeordneten, je 10 cm breiten weißen und roten Streifen. Eine Mindestfläche nach DIN 30710 besteht aus 2 Einzelflächen, welche wiederum aus 4 Normflächen bestehen. Eine Normfläche dient zur Festlegung der Sicherheitskennzeichnung und umfasst 141 mm x 141 mm.

8 Normflächen, also 2 Mindestflächen stellen die Mindestanforderung zur ordnungsgemäßen Kennzeichnung dar. Es werden jeweils 2 Mindestflächen zur richtigen Kennzeichnung von Front und Heck des Fahrzeuges benötigt. Bei der richtigen Anbringung der Normflächen zeigen die Streifen auf der linken Seite nach links und die Streifen auf der rechten Seite nach rechts. Die Folie muss so angebracht werden, dass die zusammenlaufenden Streifen ein Dach, beziehungsweise eine „A-Form“ ergeben. Die Streifen zeigen mit der Spitze nach OBEN. Bilden die angebrachten Streifen beispielsweise eine „V-Form“, so wurde die Markierung nicht ordnungsgemäß angebracht und entspricht nicht der DIN-Regelung.

Verklebung und Reinigung – Kfz-Warnmarkierungen

Damit eine gute Haftbarkeit der KFZ Warnmarkierungen garantiert ist, sollte man auf eine Verarbeitungstemperatur von mind. 10 °C achten. Man muss die Warnmarkierung möglichst weit an den äußeren Fahrzeugbegrenzungen in Höhe der Scheinwerfer bzw. der Schlussleuchten aufbringen. Dabei muss man darauf achten, sie symmetrisch anzubringen und die Markierung darf auch nicht verdeckt werden. Ist die Markierung unsachgemäß, mangelhaft oder fehlend, so erlöschen die Sonderrechte für das Fahrzeug.

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Vorgehensweise der Verklebung:

  1. Untergrund Reinigen
  2. Länge der zu beklebenden Fläche ausmessen und Folie zuschneiden
  3. Schutzpapier ca. 10 cm von der Folie entfernen und umknicken
  4. Folie am Fahrzeug ausrichten
  5. Folie mit der Klebeseite nach unten aufdrücken
  6. Schutzfolie abziehen und Folie gleichmäßig mit einem Plastikrakel aufdrücken. (Klebefläche nicht berühren, Folie nicht dehnen)
  7. Folie mithilfe des Rakels von der Mitte nach außen glatt streichen
  8. Folie besonders an den Ecken bzw. Rändern gut festdrücken
  9. Folie mit herkömmlichen Spülmittel und lauwarmen Wasser regelmäßig reinigen
  10. Hochdruckreiniger zur Reinigung nur sehr gewissenhaft verwenden

zusammenfassende Infos Sicherheitskennzeichnung nach DIN 30710 / KFZ – Warnmarkierung:

  • Nicht zugelassen für Fahrzeuge der Klasse M1 (Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich Pkw und Wohnmobile).
  • Kfz-Warnmarkierungen nach DIN 30 710 / § 36 Abs. 6 StVZO
    Retroreflektierende Warnmarkierungen in Rot-Weiß / Gelb-Rot werden an Kraftfahrzeugen installiert, damit diese im Straßenverkehr besser sichtbar sind, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.
  • Warnmarkierungen sollten gemäß DIN 67520 (Teil 2) oder mindestens die Reflexionsklasse RA2 besitzen.
  • Reflektierende Warnmarkierung muss mit dem Aufdruck DIN 30710 und dem Herstellerzeichen bestückt sein.
  • Fahrzeuge, welche Sonderrechte im Sinne des § 35(6) der StVO wahrnehmen, benötigen Kfz- Warnmarkierungen nach DIN 30710.
    – Winterdienst
    – Straßenreinigung
    – Straßenbauautos
    – Anbaugeräte
    – Fahrzeugaufbauten
    – Schwerlastbegleitfahrzeuge (BF3 = mit einem zulässigen Mindestgewicht von 3,5 t)
  • Auch Einsatzfahrzeuge der Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst usw. müssen mit Warnmarkierungen gekennzeichnet werden. (gelb-rot)
  • Gemäß §52 Abs. 4 StVZO müssen auch alle Fahrzeuge mit einer Warnmarkierung gemäß DIN 30710 ausgestattet werden, die eine Rundumleuchte besitzen.
  • Kfz-Warnmarkierungen gemäß DIN 30710 muss richtungsweisend angebracht werden. (immer nach außen und unten)
  • Kennzeichnung für Kleinfahrzeuge muss aus mindestens zwei Normflächen bestehen. (eine Normfläche = 141 mm x 141 mm, diagonal weiß-rot unterteilt) (größere Fahrzeuge wie Lkw benötigen eine Kennzeichnung aus 8 Normflächen (4 x linksweisend, 4 x rechtsweisend, mindestens zwei Normflächen bzw. eine Einzelfläche müssen zusammenhängend sein)
  • Eine DIN 30710- Warnmarkierung kann horizontal, vertikal oder als  eine Kombination aus horizontal und vertikal installiert werden.
  • Wird ein Fahrzeug quer zur Fahrtrichtung eingesetzt, dann muss die Warnmarkierung auch seitlich verbaut werden.

Wir hoffen, dass Euch unser Infobericht zum Thema/Begriff Fahrzeug-Warnmarkierung (weitere Bezeichnungen/Stichworte sind: DIN 30710, Fahrzeugwarnmarkierung, Heckmarkierung, KFZ-Warnmarkierungsband, RSA 95, Warnmarkierungen, Warnmarkierungsfolie, Warnmarkierungssatz) aus der Rubrik Autotuning gefallen hat.

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3 Kommentare

  1. Ich möchte mich über Warnmarkierungen informieren. Gut zu wissen, dass Warnmarkierungen DIN 67520 (Teil 2) oder mindestens die Reflexionsklasse RA2 besitzen sollten. Ich werde noch nach mehr Informationen suchen.

  2. Danke für die wichtige Auskunft, dass Warnmarkierungen mindestens die Reflexionsklasse RA2 besitzen sollten. Ich baue zurzeit mein Haus um und möchte für den sicheren Übergangsverkehr eine Warnmarkierung aufstellen. Dafür werde ich mich morgen an ein Unternehmen für die Verkehrssicherung wenden.

  3. Buenas tardes , que prcio tienen las marcas viales que debe equipar un vehiculo BF3?

    lo venden por rollos , derecha / Izquierda , cuantos metros se suminista?

    tienen mas señaletica para los transportes especiales

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