Möchte man ein Feuerwehrauto haben, so ist das prinzipiell möglich, wenn man ein ausgemustertes kauft oder einfach einen PKW entsprechend umrüstet. Und das geht auch mit einem ganz normalen Auto! Denn bei der Feuerwehr gibt es viele Feuerwehrfahrzeuge, die kein LKW sind. So zum Beispiel für Kleineinsätze oder für den Einsatzleiter. Unabhängig vom Fahrzeugmodell was man hat, so sollte man hier natürlich auf die Grundfarbe achten. So sollte das Auto nach Möglichkeit am besten schon rot sein oder in einen weißen Farbton lackiert. So kann man sich das komplette Lackieren vom Auto sparen. Hat man einen weißen Untergrund, so kann man das Auto mit roter Folie entsprechend beklebt werden. Umgekehrt kann man bei einem roten Auto mit weißer Folie arbeiten.
Sondersignalanlage und Rechtliches
Neben der Optik gehört zu einem Feuerwehrauto auch eine Sondersignalanlage. Gerade als Privatperson ist das aber eine heikle Sache. Da man hier in der Regel keine Erlaubnis dafür bekommt. Grundsätzlich braucht man von den Verkehrsbehörden eine Erlaubnis und vom TÜV, eine entsprechende Abnahme. Beides wird aber keinen Erfolg haben (oder nur zum Teil), wenn man nicht dazu berechtigt ist. Und das sind Privatpersonen nicht. Aus diesem Grund sollte man sich überlegen, ob man tatsächlich ein privates Auto mit einer festen Sondersignalanlage ausstatten möchte, wenn dieses Fahrzeug irgendwann noch einmal am Straßenverkehr teilnehmen soll. Alternativ bietet sich auch ein mobiles Blaulicht an das mittels Magnet oder Klemmvorrichtung am Fahrzeug befestigt werden kann. Die Leuchte wird dann einfach mit dem Magnetfuß am Fahrzeugdach befestigt und kann jederzeit wieder entfernt werden.
Sondersignalanlage mit Akku
Alternativ gibt es auch Sondersignalanlagen die man Innen, nämlich an der Sonnenblende montieren kann. Solche Sondersignalanlagen haben den Vorteil, man braucht keine Elektrokabel verlegen und auch keinen Anschluss herstellen. Sie sind oftmals mit einem starken Akku ausgestattet oder es erfolgt die Stromversorgung ausschließlich über ein Anschlusskabel am Zigarettenanzünder. Zudem hat ein mobiles Blaulicht den Vorteil, dass man dieses im Handschuhfach oder im Kofferraum mitführen kann. Sodass man hier Probleme mit der Zulassung vom Auto hat. Auch bei dieser Variante ist natürlich klar, man darf auch ein solches Blaulicht weder ein- noch ausgeschaltet im öffentlichen Straßenverkehr verwenden. Eine Verwendung ist nur auf privatem Gelände rechtlich erlaubt. Hat die Signalleuchte aber noch eine Sirene (Martinshorn) integriert, dann ist auch die Nutzung auf dem Privatgelände unter Umständen nicht erlaubt.
Der Ausbau von einem Feuerwehrauto
Ebenfalls nicht zulässig ist ein Funkgerät, was natürlich in einem echten Feuerwehrfahrzeug nicht fehlen darf. Da man hier kein richtiges Feuerwehrfunkgerät verwenden darf, bietet sich mit dem CB-Funk eine rechtlich zulässige Alternative an. Natürlich kann man noch darüber nachdenken, ob man den Kofferraum oder zumindest einen Teil davon, ausbaut. Sodass man hier zum Beispiel einen Feuerlöscher, eine Erste-Hilfe Tasche oder andere feuerwehrtypische Geräte mitführen kann. Der Ausbau hier kann entweder mit entsprechenden Systemen aus dem Handel erfolgen oder aber auch mit Holz und Riffelblech etc. als Verkleidung. Wichtig ist beim Ausbau immer darauf zu achten, dass alle Geräte gesichert sind. Das Stichwort lautet hier: Ladungssicherung. PS. Unser Beitrag „Rundumkennleuchte und Warnleuchte: das Einsatzgebiet!“ beschäftigt sich mit der Bedeutung der verschiedenen Rundumleuchten und dem Einsatzgebiet.
Wir hoffen das Euch der Infobericht zum Thema/Begriff Feuerwehrfahrzeug (weitere Bezeichnungen/Stichworte: Einsatzfahrzeug, Feuerlöschfahrzeug, Feuerwehrauto, Löschfahrzeug, Feuerwehrauto) aus dem Bereich Autotuning gefallen hat.