Folgeschäden vermeiden: Wann Verschleißteile raus müssen!

Wie es auch bei Lebensmitteln der Fall ist, haben auch Teile am und im Auto eine Art „Verfallsdatum“ und sollten gewechselt werden. Wenn Sie nicht regelmäßig zu den vorgeschriebenen Inspektionen gehen und zusätzlich auch die nötige (!) Überprüfung von Zubehörteilen wie zum Beispiel der Klimaanlage nicht regelmäßig durchführen, kann das für Sie äußerst teuer werden, da die Gefahr von Folgeschäden besteht.

Auf folgende Teile sollte geachtet werden:

1. Der Zahnriemen
– Der Zahnriemen (auch als Steuerriemen bekannt) ist dafür da, die Nockenwelle anzutreiben und stellt sicher, dass sich die Auslassventile zum einen zur richtigen Zeit öffnen und zum anderen zur richtigen Zeit schließen. Der Zahnriemen dürfte den meisten als Verschleißteil bekannt sein, da dieser im Laufe der Zeit immer rissiger und poröser wird. Des Weiteren nutzen sich auch die Zähne des Riemens ab.

Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass der Zahnriemen regelmäßig ausgetauscht wird (alle Infos zum Zahnriemenwechsel). In der Regel wird der Zahnriemen alle 100.000 bis 200.000 Kilometer ausgetauscht. Die genaue Angabe diesbezüglich finden Sie auch in der Bedienungsanleitung oder im Serviceheft. Wenn Sie das Intervall nicht beachten, kann das in einem kapitalen Motorschaden resultieren.

2. Die Klimaanlage
– Die Klimaanlage sollte alle zwei Jahre gewartet werden. Ansonsten kann es zu teuren Folgeschäden und außerdem einem unangenehmen Geruch im Fahrzeug kommen.

3. Der Innenraumfilter
– Der Pollenfilter setzt sich nach und nach zu, was in einer schlechteren Luftqualität im Fahrzeuginneren, beschlagenen Scheiben und erhöhter Feuchtigkeit (So wird Feuchtigkeit im Auto entfernt) resultiert. Nach einiger Zeit macht sich auch ein unangenehmer Geruch bemerkbar. Aus diesem Grund sollten Sie den Filter jährlich bzw. alle 15.000 Kilometer wechseln. Die Preise für solch einen Pollenfilter beginnen schon bei unter 10 Euro. (So funktioniert der Wechsel)

4. Die Reifen
– Auch wenn die Mindestprofiltiefe von 1,6mm noch vorliegt: Ist der Sommerreifen älter als acht bis zehn Jahre, sollte er ausgetauscht werden. Bei Winterreifen sind es Reifen, die älter als acht Jahre sind. Das Alter können Sie mithilfe der DOT-Nummer feststellen. Wenn auf der Reifenflanke zum Beispiel 2018 steht, wurde der Reifen in der 20. Woche des Jahres 2018 hergestellt.

5. Das Motoröl
– Das Motoröl verfügt über einen schützenden Schmierfilm, der eine gegenseitige Reibung der beweglichen Teile verhindern soll. Jene Wirkung lässt jedoch nach einiger Zeit nach und außerdem kann es sein, dass Wasser und Sprit ihren Weg ins Öl finden, was sich negativ auf die Schmierfähigkeit des Öls auswirkt. Aufgrund dessen sollten Sie regelmäßig einen Ölwechsel durchführen. Wann Sie den Ölwechsel genau vornehmen müssen, ist dem Bordbuch zu entnehmen. Auf jeden Fall sollte spätestens alle zwei Jahre ein Wechsel durchgeführt werden. Alternative nach ca. 15.000 bis 30.000 (abhängig vom Wechselintervall) Kilometern. Beachten Sie außerdem, dass das Öl nicht länger als drei bis fünf Jahre gelagert werden sollte.

6. Das Getriebeöl
– Das Getriebeöl ist dafür da, die ineinandergreifen Zahnräder zu schmieren und sorgen dadurch für einen geringeren Verschleiß. Im Laufe der Zeit kommt es allerdings zur Verschmutzung, weshalb es alle 60.000 bis 120.000 Kilometer gewechselt werden sollte um einen Schaden zu vermeiden. Hier kommt es aber stark auf das Getriebe an. Es gibt auch durchaus Getriebe, deren Ölwechsel nicht vorgesehen ist, da der Hersteller eine Laufleistung von +200.000 Kilometern angibt. Dennoch sollte versucht werden, von einem Spezialisten, das Getriebeöl spätestens nach den 200.000 Kilometern zu wechseln und das komplette System zu Spülen.

7. Das Kühlmittel
– Das Kühlwasser bzw. die Zusätze darin haben die Aufgabe, ein Einfrieren oder Rosten des Motors zu vermeiden. Diese Wirkung nimmt nach einiger Zeit jedoch ab, weshalb Sie das Kühlmittel alle 50.000 bis 200.000 Kilometer austauschen sollten. Lagern können Sie es ungefähr vier Jahre lang.

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8. Der Verbandskasten
– Viele wissen es nicht, jedoch ist es gesetzlich vorgeschrieben einen Verbandskasten im Auto mitzuführen. Dieser Verbandskasten hat ebenfalls ein Verfallsdatum. Wenn dieses erreicht ist, müssen Sie in jedem Fall mindestens die sterilen Inhalte austauschen. Tun Sie das nicht, ist der Verbandskasten nicht mehr konform mit der DIN 13164 Norm. Das kann auch beim TÜV für Probleme sorgen. Hier kann ein „abgelaufener“ Verbandskasten als geringer Mangel angesehen werden und wenn der nicht mehr konforme Verbandskasten im Rahmen einer Verkehrskontrolle auffällt, kostet das fünf Euro Bußgeld. Die erforderlichen Nachfüllsets sind nicht teuer: Online können Sie diese bereits zu Preisen von vier Euro erwerben.

9. Die Zündkerzen / Glühkerzen
– Auch die Zündkerzen beim Ottomotor oder die Glühkerzen beim Diesel sollten regelmäßig getauscht werden. Die Zündkerzen sollten alle 30.000 bis 60.000 Kilometer ausgetauscht werden. Je nach Fahrzeug und Zündkerze kann der Wechsel aber auch erst nach 100.000 Kilometern nötig sein. Zumindest sollte man ein Mal pro Jahr die Zündkerzen auf ihre Funktion prüfen. Glühkerzen haben eigentlich kein festes Wechselintervall. Sie müssen erst dann gewechselt werden, wenn sie nicht mehr funktionieren. Aber auch hier empfiehlt es sich, einen Austausch alle 60.000 km vorzunehmen. Die Glühkerze ist ein abgasrelevantes Bauteil, das durch die Motorsteuerung überwacht wird. Bevor also im Kombiinstrument die Motorkontrolllampe (MKL bzw. MIL) zur HU aufleuchtet, sollte mittels Diagnosetest eine Überprüfung der Glühkerzen stattfinden. Gegebenenfalls kann auch nur die defekte Glühkerze ausgetauscht werden.

10. Die Bremsscheiben & Beläge
– Ein pauschales Wechselintervall für die Bremsscheiben gibt es nicht. Hier kommt es immer auf das Fahrzeug und auch das Einsatzgebiet/die Fahrweise an. Früher oder später wird aber ein Wechsel der Bremsscheiben, und der dazugehörigen Beläge, definitiv notwendig. Abhängig von unterschiedlichen Faktoren kann das Wechselintervall im  Bereich von 30.000 bis 100.000 km liegen und sich von Vorderachse zu Hinterachse unterscheiden. Die Bremsscheiben sollte man ein- bis zweimal jährlich kontrollieren. Beispielsweise im Zuge des Reifenwechsels. Eine spezielle Anzeige in modernen Fahrzeugen gibt es in der Regel nur für die Bremsbeläge, nicht aber für die Bremsscheiben. Wurden aber beispielsweise schon 2 bis 3 mal die Beläge gewechselt, dann errechnet das System vom Bordcomputer, dass auch die Scheiben getauscht werden müssen und zeigt dies oftmals im Bordcomputer an. Mittels Sichtprüfung oder dem Messen der Stärke der Bremsscheibe kann eine Fachwerkstatt eine eventuelle Verschleißgrenze schnell feststellen.

11. Bremsflüssigkeit
– Der Wechsel der Bremsflüssigkeit richtet sich nicht nach den gefahrenen Kilometern, sondern, sondern nach der Zeit. Unabhängig von der Laufleistung muss die Bremsflüssigkeit alle 2 Jahre getauscht werden. Sind beispielsweise die Bremsschläuche porös, dann kann es vorkommen, dass sie Wasser aufnehmen. Und Bremsflüssigkeit ist hygroskopisch, das heißt, sie bindet Feuchtigkeit. Im Extremfall wird kein Bremsdruck mehr ausgeübt und die Bremsanlage versagt! (das gilt es beim Wechsel der Bremsflüssigkeit zu beachten)

12. Der Feuerlöscher
–  Ist im Fahrzeug ein Löschgerät vorhanden, dann sollte das Verfallsdatum geprüft werden. Wird der Feuerlöscher in einem gewerblichen Fahrzeug genutzt, dann ist ein Tausch alle 2 Jahre sogar Pflicht. Das Pulver im Löscher kann mit der Zeit verklumpen, da sich das Treibgas verflüchtigt. Ist das der Fall, dann ist der Löscher unbrauchbar.

Übrigens: Achten Sie darauf, Pflegeprodukte trocken, kühl und frostfrei zu lagern. Ansonsten können die Produkte unbrauchbar werden.

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