Bullenfänger, Kuhfänger oder Rammschutz werden die sehr beliebten Frontbügel genannt, die es seit den 1980er-Jahren gibt. Allerdings wächst auch die Unsicherheit immer mehr, gerade in der Tuningszene. Was ist noch erlaubt und was eher nicht? Eigentlich wurden diese Bügel dafür genutzt, um vor Wildunfällen im Auto besser geschützt zu sein. Dann kamen die Bullenfänger auch hier in Deutschland an, insbesondere beim SUV, aber auch am VW T4, am Opel Zafira oder auch dem VW Touran. In der ersten Zeit wurde über die Gefahr für Radfahrer, Fußgänger oder Kinder nicht nachgedacht. Allerdings hat sich das dann in den 1990er-Jahren grundlegend geändert, da es immer mehr Unfälle gab.
Frontbügel und das Hin- und Her
Diese verliefen durch den Frontbügel an den Autos dann häufig sehr dramatisch. Doch über die eigentliche Gefahr waren sich weder die Autobesitzer noch der Gesetzgeber wirklich klar. Nachdem dann die EU einige Vorgaben machte und es schon nationale Vorschriften gab, war die Szene noch mehr verunsichert. Klarheit verschaffte dann die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich, kurz ETH, indem diese einige Tests durchführte. Das Ergebnis war erschreckend, wodurch es dann zu einer neuen europäischen Vorgabe kam. Leider sorgte auch diese nicht wirklich für Klarheit, sondern verwirrte dann noch mehr. Erlaubt sind diese Frontbügel zwar immer noch, aber müssen gewisse Vorschriften erfüllen. Ältere Fahrzeuge, die noch einen starren Frontbügel haben, dürfen allerdings immer noch am Straßenverkehr teilnehmen. Wer sich also einen solchen Kuhfänger, Rammschutz oder Bullenfänger anbringen möchte, der sollte sich hier genauer informieren.
Personenschutzbügel ist immer noch ein Frontschutzbügel
Seit 2008 gilt die neue EU-Richtlinie, die allerdings immer noch für große Unsicherheit sorgt. Dabei sind die neuen Bedingungen doch klar und dann wieder nicht. Ältere Fahrzeuge müssen den Frontschutzbügel nicht abbauen, also können diese Fahrzeuge ihn wie bisher nutzen. Alle Fahrzeuge, die bis 2006 erstmals zugelassen wurden, sind von der neuen Regelung ausgeschlossen. Die neue Regelung trat 2009 in Kraft und stellt gewisse Anforderungen an die Personenschutzbügel. Selbstverständlich müssen die Frontschutzbügel immer noch fest am Fahrzeug montiert sein. Daran hat sich nichts geändert, einzig, dass diese Bügel jetzt einen Mechanismus haben müssen. Bei einem Aufprall klappt dieser Mechanismus den Frontschutzbügel um.
Frontschutzbügel + EG-Typengenehmigung
Dadurch wird das Verletzungsrisiko für Radfahrer, Fußgänger und auch Kinder geringer. So gibt es auch neuere Bullenfänger, die aus flexiblem Kunststoff gefertigt sind, allerdings denen aus Edelstahl sehr ähnlich sehen. Doch welche Pkws und Lkws sind nun davon betroffen. Das ist eindeutig, alle Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen unterliegen dieser Regelung.
Wem die Infos noch immer nicht ausreichen, der kann in unserem Beitrag „Bullenfänger: Wann ist der Frontschutzbügel in Deutschland erlaubt?“ wirklich jedes kleine Detail zur Gesetzgebung nachlesen.
Alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen können immer noch einen starren Bullenfänger haben. Somit sind die Kuhfänger immer noch erlaubt, doch nur die auch umklappen. Somit kann die Tuningszene aufatmen, auch wenn diese Personenschutzbügel etwas teurer sind. Wer es dann ganz besonders liebt, der kann sich einen aus Kunststoff kaufen und dann problemlos anbringen lassen.