Ist für das Fahrzeug eine Leistungssteigerung geplant, die über das herkömmliche Chiptuning hinausgehen soll, dann gehört zum Upgrade der Turbolader / dem Kompressor natürlich auch eine Sportauspuffanlage, um die Abgase artgerecht ausstoßen zu können. Und eine solche Abgasanlage wird dann meist in Kombination mit speziellen Downpipes verbaut, die aber nur im seltensten Fall einen Sportkatalysator mitbringen. Für ein echtes FBO Tuning (Full Bolt On) sollten aber ein effizienterer und größerer Ladeluftkühler, einer optimierte Ladeluftverrohrung, ein passendes Kennfeld und eine strömungsoptimierte Abgasanlage respektive Downpipe nicht fehlen. Letztere gibt es zwar in der Regel auch mit 300 Zellen Metallkatalysatoren, allerdings längst nicht für jeden Fahrzeugtyp und dann auch nur im seltensten Fall für unter 2.000 Euro „je Stück„. Werden dann, etwa bei einem V8, gleich zwei benötigt, dann liegt man allein hier bei um die 4.000 Euro ohne Einbau und weitere Modifikationen. Platin, Palladium und Rhodium werden schließlich nicht günstiger. Zwar ermöglicht der oftmals integrierte 300cpi-Rennkat in der Regel weiterhin die vorgeschriebene Abgasnorm für das Auto (etwa für Euro 5-Fahrzeuge), die Kosten scheuen dann aber doch viele.
Kat-Patronen als Alternative?
Wäre da nicht eine sogenannte universelle Kat-Patrone, etwa in Form von einem 300 Zellen Katalysator zum Einschweißen in die Downpipe oder für den Bau eines High Flow Nachkats, eine Alternative? Unsere Antwort: Jein! Eine solche Kat-Patrone sorgt, in Kombination mit der passenden Auspuffanlage, zweifelsfrei dafür, dass das erhöhte Abgasvolumen und die damit verbundene heißere Abgastemperatur korrekt abgeführt werden können. So werden Überlastungsspitzen auch bei höherem Ladedruck vermieden. Und sicher sind solche Kat-Patronen für die Umwelt auch allemal besser als eine katlose Downpipe. Dazu können sie auch verhindern, dass der Auspuff nicht blechern klingt, wie wenn überhaupt kein Kat verbaut ist. Doch die vermeintlich gesetzesfreundlichere Variante ist auch nur ausnahmsweise mit irgendwelchen Unterlagen versehen, die eine Eintragung mittels Einzelabnahme denkbar machen. Der einzelne Katalysator zum Selbsteinbau hält zwar laut einigen Anbietern selbst einer EU6 Norm stand, da er aber fast nie eine ECE-Genehmigung oder anderweitige Straßenzulassung besitzt, darf ohne eine erfolgreiche Einzelabnahme, damit nicht im Straßenverkehr gefahren werden.
noch schlechter: 200 Zellen oder weniger…
Und für moderne Fahrzeuge nahezu unmöglich ist es, eine 200-Zellen Kat-Patrone legal verwenden zu können. Hier sprechen die Anbieter in der Regel davon, dass 200er-Varianten höchstens die Euro 3 Anforderungen bestehen und bestenfalls unter Betriebstemperatur kurzzeitig mal die Euro 4 oder vielleicht 5 Abgasnorm meistern. Da dies aber von unzähligen Einflussfaktoren abhängt, kann man sagen, ein legaler Betrieb ist hierzulande zu 99,9 % ausgeschlossen. Von Varianten mit 100 Zellen müssen wir da gar nicht erst reden. Nahezu alle Kat-Patronen werden deshalb als Motorsport Produkt angeboten und jeder seriöse Anbieter weist darauf hin, dass ein Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig ist, ohne Abnahme durch einen TÜV Prüfer. Also erlischt die Betriebserlaubnis vom Fahrzeug nach §19 StVZO! Etwas anders schaut das beim Motorrad aus. Hier gibt es Produkte, die sogar mit ABE (Typ A1) EURO-4 ausgeliefert werden. Zusammenfassend kann im Hinblick auf das Tuning für Straßenfahrzeuge (Autos) gesagt werden, dass eine Kat-Patrone nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden darf.
kleine Ausnahme – einige ältere Fahrzeuge
Diverse Metall-Sportkatalysatorpatronen mit einer Kapazität von 100/200 CPSI oder mehr zum Einschweißen in das originale Gehäuse vom Kat erreichen, wie bereits erwähnt, die Emissionsnorm – EURO 3. Sie haben gegenüber dem Original-Kat eine deutlich höhere Beständigkeit gegen mechanische Einflüsse und hohe Temperaturen. Eine solche Kat-Patrone gibt es beispielsweise mit europäischer Zulassung (E24, E9, E3) und der Tatsache, dass sie die europäische EURO 3-Emissionsnorm erfüllt. Soll heißen, sie entspricht den europäischen Richtlinien EURO 3-Richtlinie 98/69 / EG [12] für alle Fahrzeuge, gültig seit dem Jahr 2000. Hat das Fahrzeug ab Werk also nur die EURO 3 Norm, dann kann vielleicht eine Eintragung erfolgen und die Kat-Patrone kann legal genutzt werden. Info: Unser Beitrag bezieht sich auf die alleinige Nutzung von Kat-Patronen, also nicht in Kombination mit anderen Katalysatoren (Nachkat etc.).
Wir hoffen, dass Euch unser Infobericht zum Thema/Begriff Kat-Patronen (weitere Bezeichnungen/Stichworte sind: Katpatronen, 200 Zellen Motorsport Kat-Patronen, 100 Zellen Motorsport Kat-Patronen, 300 Zellen Motorsport Kat-Patronen, Nachrüst Katalysator Steck Ersatz Kat, Nachrüst Katalysator Steckersatz Kat, universelle Metall Katalysator Patrone, universelle Metallkatalysator Patrone, Katalysatorpatrone, Katalysator Patrone, Nachrüst Katalysator Steck Ersatz Kat Patrone, Katalysator-Patrone) aus der Rubrik Autotuning gefallen hat. aus dem Bereich Autotuning gefallen hat. Nahezu täglich erweitern wir deshalb dieses Lexikon und wie weit wir schon sind, kann man HIER sehen. Und schon bald wird der nächste Tuning Szene Begriff von uns näher beleuchtet. Es gibt ein Thema, dass nicht in unserer Wikipedia zu finden ist? Dann schickt uns eine E-Mail an kontakt@tuningblog.eu und nennt uns den Begriff. Wir werden zeitnah einen passenden Beitrag verfassen. PS. Über neue Themen werdet Ihr übrigens informiert, wenn Ihr unseren Feed abonniert.
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