Möchte man sein Auto mit einer (neuen) Kühlerfigur nachrüsten, so ist das möglich. Für diesen Zweck gibt es entsprechende Kühlerfiguren, die man einfach an der Motorhaube befestigen kann. Doch gerade im Zusammenhang mit einer Kühlerfigur muss man auch verschiedene Punkte beachten.
diese Punkte muss eine Kühlerfigur erfüllen
Ein wesentlicher Punkt ist, dass es sich um keine feststehende Kühlerfigur handeln sollte. Gerade, wenn man eine Kühlerfigur nicht neu, sondern gebraucht kauft, ist das ein wichtiger Punkt. Viele Kühlerfiguren die früher verbaut wurden, sind heute nämlich nicht mehr zulässig. Neben dem Umstand das die Kühlerfigur nicht feststehend sein darf, darf sie auch keine scharfen oder spitze Kanten haben. Die Kühlerfigur muss wegklappbar sein, damit es im Falle von einem Unfall zu keinen schweren Verletzungen kommt. Möchte man eine Kühlerfigur nachrüsten, so muss man die Motorhaube entsprechend bearbeiten. Dazu ist es notwendig ein Loch in die Motorhaube zu machen, damit man die Kühlerfigur befestigen kann. Wichtig ist dabei, dass der Durchmesser nicht zu groß gewählt wird. Damit auch eine optimale Befestigung möglich ist. Bei der Herstellung vom Loch für die Kühlerfigur sollte man vorsichtig arbeiten, nicht das der Lack bei der Motorhaube hier zu stark beschädigt wird. Zum Beispiel das der Lack absplittert. Das Loch muss natürlich danach versiegelt werden damit es nicht zu Rostblasen kommt.
Abdichtung und TÜV der Kühlerfigur
Bei der Befestigung der Kühlerfigur ist aber auch darauf zu achten, dass es zu einer optimalen Abdichtung kommt. Nicht das es hinterher zu einem Einbruch von Wasser durch die Motorhaube in den Motorraum kommt. Hier muss man bei der Montage auf eine Dichtung, zum Beispiel mit einem Dichtring achten. Damit kann man diese Probleme vermeiden. Punkte, auf die man bei der Nachrüstung von einer Kühlerfigur achten muss, wurden schon erwähnt. Doch nur das Beachten von diesen Punkten reicht aus rechtlichen Gründen nicht aus. Vielmehr ist hier auch eine Eintragung durch den TÜV notwendig. Eine Eintragung ist aber nur dann möglich, wenn die Kühlerfigur die oben genannten Punkte erfüllt und es vom Hersteller dazu auch ein Teilegutachten gibt. Ohne diese Punkte und die Zulassung durch den TÜV, ist ein Nachrüsten von einer Kühlerfigur nicht erlaubt. Und kann bei Nichteinhaltung nicht nur zu einem Bußgeld führen, sondern auch die Auflage vom Abbau der Kühlerfigur.
besser nur dann, wenn ab Werk verbaut
Unserer Meinung nach sollte aber ein Fahrzeug nur dann eine Kühlerfigur tragen wenn es auch ab Werk damit ausgestattet ist. Das gilt insbesondere für Fahrzeuge der Marke Jaguar, Mercedes oder aber Rolls-Royce. Vereinzelt gibt es auch noch andere Hersteller wie beispielsweise Chrysler die ab und an auch eine aufrecht stehende Kühlerfigur verbaut haben. Hier kann man dann sogar nette Accessoires wie eine Weihnachtsmütze installieren und für einen echten Hingucker sorgen. An einem Opel, einem VW oder an einem BMW schaut eine aufgestellte Kühlerfigur aber häufig deplatziert aus. Wie so oft ist es aber natürlich Geschmackssache und jedem selbst überlassen. Insofern die rechtlichen Aspekte eingehalten werden, spricht also nichts dagegen, dass selbst ein aufgestelltes BMW Emblem oder eine ganz individuelle Kühlerfigur wie am Dartz Prombron Black Stallion SUV zum Einsatz kommt.
Wir hoffen das Euch der Infobericht zum Thema/Begriff Kühlerfigur (weitere Bezeichnungen/Stichworte: Zierfigur, Zierkühlerfigur, Ornament) aus dem Bereich Autotuning gefallen hat.
Was war das schön in den 80-ern des vorigen Jahrhunderts, als auf der Haube meines abgeranzten Opel Rekord ein etwa 15cm hohes, von innen beleuchtetes Männeken-Piss aus Gummi, mit nach vorne gerichtetem Stinkefinger, thronte …
Und das bis zum Exitus des Rekord ohne Beanstandung 🙂