Früher hat man einfach die Glühbirne gewechselt und auch der modernere Xenon-Brenner ist problemlos austauschbar. Doch ganz anders sieht es bei LED-Scheinwerfern aus. Hier ist die Reparatur in den meisten Fällen nicht machbar oder lohnenswert. Das hat der ADAC in einer Recherche herausgefunden. Die LED-Leuchten können im Falle eines Defekts für extreme hohe Kosten sorgen. Obwohl LEDs prinzipiell weniger anfällig sind und in der Regel ein ganzes Auto-Leben lang halten sollten, kommt es gerade bei älteren Fahrzeugen in einigen Fällen auch zu Defekten. Laut ADAC sind LED-Leuchten darauf ausgelegt, 15 Jahre lang zu halten. Unser alter VW Phaeton aus 2008, bewies aber eindrucksvoll das Gegenteil. Hier fielen bereits nach ca. 8 Jahren die LEDs der Rückleuchten zum Teil aus. Und dieses Problem haben unzählige Phaetons. Das könnte man jetzt sogar noch ausbauen und auf die Hauptscheinwerfer übertragen. Auch sie zerlegen sich innerhalb weniger Jahre aufgrund stumpfer nicht reparabler Streulinsen von selbst. Ein TÜV-Mangel und peinlich in Anbetracht der Fahrzeugklasse. Und größere Mängel an LED-Leuchten gefährden auch die Hauptuntersuchung. Ist mehr als ein Drittel der LED-Leuchte defekt, wird die Plakette verwehrt. Solche oder ähnliche Probleme gibt es aber natürlich auch bei anderen Herstellern.
defekte LEDs in den Rückleuchten
Doch, zurück zum Thema der LED Scheinwerfer. Im Kontrast zu den angeblichen 15 Jahren steht das durchschnittliche Alter, das Fahrzeuge in Deutschland zum Zeitpunkt ihrer Stilllegung haben: Dieses liegt bei 18 Jahren. Im Falle eines Defekts vom LED-Scheinwerfer muss die Beleuchtung komplett ausgetauscht werden, wofür gut und gerne vierstellige Beträge fällig werden können. Bei einem qualitativen Matrixsystem sind Preise in Höhe von 3.000 Euro und mehr absolut keine Seltenheit. Dem ADAC zufolge ist eine Reparatur im Normalfall nicht möglich. Die einzige Möglichkeit sind Reparaturkits für die Leuchten-Halter, die jedoch nur zum Einsatz kommen, wenn Leuchte und Abdeckscheibe nicht beschädigt sind, was zum Beispiel bei kleineren Parkremplern oft der Fall ist.
Des Weiteren darf eine Reparatur nur dann durchgeführt werden, wenn die Angabe dafür in der Typengenehmigung von Scheinwerfer oder der Leuchte vorliegt. Jedoch gilt grundsätzlich, dass LED-Scheinwerfer einfach nicht dafür ausgelegt sind, repariert zu werden – obwohl eine Reparatur in vielen Fällen Sinn ergeben würde: Beispielsweise dann, wenn nicht die Lichteinheit, sondern lediglich die integrierte Steuereinheit defekt ist. Aufgrund dessen appellierte der ADAC an die Hersteller, zukünftig auf die Verwendung solcher Leuchten zu setzen, die auch wirklich das gesamte Auto-Leben lang halten. Auch werden Konzepte für Reparaturen gefordert, was zum einen nachhaltiger und zum anderen auch günstiger für den Kunden wäre. LED-Scheinwerfer findet man heutzutage in so gut wie jedem Fahrzeug, denn sie bringen im Vergleich zu den früher hauptsächlich verwendeten Halogenleuchten deutlich mehr Licht auf die Straße und sorgen somit für eine verbesserte Sicht und damit auch mehr Sicherheit.
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