Habt ihr gewusst, dass das Materialgutachten und das Teilegutachten unterschiedliche Bereiche beurteilen? Ein Materialgutachten begutachtet die Materialbeschaffenheit und stellt das Bruchverhalten des Materials fest. Ein Teilegutachten wird dagegen für eine Änderungsabnahme genutzt. Nachfolgend wird näher auf das Thema Materialgutachten eingegangen und es wird der Unterschied zum Teilegutachten genauer erläutert.
Materialgutachten – was ist das?
Das Materialgutachten gibt über das Bruchverhalten eines Materials oder einer Materialprobe Auskunft. Wenn ein Tuner beispielsweise ein neues Kfz-Teil erwirbt und der Verkäufer mit einem Materialgutachten wirbt, dann ist das kein Prüfungszeugnis für eine pauschale Änderungsabnahme, sondern sagt nur etwas über das Material des Kfz-Teils aus. Lasst Euch also keinesfalls vom Hinweis Materialgutachten täuschen den viele Anbieter ganz bewusst so präsentieren, als würde er sich zur schnellen Abnahme durch eine Prüfungsorganisation eignen. Wer im Zubehör-Bereich für Kfz besonders intensiv mit dem Hinweis des Materialgutachtens wirbt, und sonst keinerlei andere Hinweise bezüglich Eintragungsfähigkeit vermittelt, der hat im Normalfall auch keine entsprechenden Gutachten zur Abnahme für das Bauteil parat.
Materialgutachten vs. Teilegutachten – der Unterschied!
Wer ein neues Kfz-Teil verbaut, dass eine Änderungsabnahme benötigt (§19.3 StVZO), der sollte auf ein Teilegutachten beim Kauf des Artikels unbedingt achten. Das Fahrzeugteil sollte mit dem aufgelisteten Fahrzeug getestet worden sein und es muss ein entsprechender Prüfbericht in Form eines Teilegutachtens oder einer ABE vorliegen. Ein Prüfingenieur kann aufgrund des Teilegutachtens dann eine Änderungsabnahme durchführen. Und bei einer ABE, wie sie beispielsweise bei einer Scheibentönung dabei ist, reicht es sogar, wenn man den Beleg stets mit sich führt. Wer jedoch einen neuen Heckflügel kaufen möchte und zu diesem Flügel nur ein Materialgutachten mitgeliefert wird, dann wurde lediglich bei einer Materialprobe das Bruchverhalten des Materials vom Flügel ermittelt. Ein Materialgutachten liefert aber kein Prüfungszeugnis, das pauschal für eine Abnahme durch einen Prüfingenieur geeignet ist. Der Spoiler wurde, also nicht offiziell in Verbindung mit einem Fahrzeug auf dessen Zulassungsfähigkeit im Straßenverkehr geprüft.
Achtung bei Änderungsabnahmen
Ein Materialgutachten kann also nicht für eine einfache Änderungsabnahme bei einer Prüfstelle für die Nutzung im Straßenverkehr genutzt werden. Dazu ist ein zusätzliches Teilegutachten notwendig. Das durch einen Prüfingenieur abzunehmende Kfz-Teil sollte in Verbindung mit dem jeweiligen Automodell getestet worden sein. Eine solche Begutachtung liegt bei einem Materialgutachten nicht vor. Bei einem Materialgutachten wird in der Regel eine Materialprobe des Kfz-Teils auf Bruchsicherheit getestet. Technische Prüfstellen werden eine Änderungsabnahme ohne Teilegutachten, nur mit Materialgutachten, häufig ablehnen oder die Eintragung nur in Verbindung mit einer teuren Einzelabnahme durchführen.
DEKRA / TÜV & Co. vor den Kauf fragen
Wer nur ein Materialgutachten und kein Teilegutachten zu einem Kfz-Teil vorliegen hat, das einer Änderungsabnahme bedarf, der sollte erst bei der DEKRA oder dem TÜV sowie den weiteren Prüfstellen im jeweiligen Bundesland fragen, ob eine Änderungsabnahme unter diesen Bedingungen als Einzelabnahme möglich ist. Manchmal kommt es auf das Bauteil, das Einsatzgebiet und ein klein wenig auch auf den Prüfer an, ob die Eintragung erfolgt. Generell ist es ratsam, vor dem Kauf und dem Einbau des Bauteils die rechtliche Lage abzuklären.
Thema Materialgutachten – Fazit
Wenn ein interessierter Tuner eine Aussage zur Bruchsicherheit des erworbenen Kfz-Teils haben möchte, dann ist ein Materialgutachten der richtige Weg. Das Gutachten sagt etwas über die Stabilität eines Materials oder die Art vom Material aus. Doch Materialgutachten sind keine Teilegutachten und hängen nicht mit einer Prüfung eines Kfz-Teils an einem Automodell zusammen. Wer als Tuner ein Kfz-Teil erwerben möchte, das einer Änderungsabnahme durch einen Prüfingenieur bedarf, der benötigt ein Teilegutachten oder eine ABE. Sonst kann es aufgrund der Einzelabnahme (§21) deutlich teurer werden. Vor dem Kauf des Kfz-Teils sollte also bei einer Prüfstelle im jeweiligen Bundesland nach der rechtlichen Situation gefragt werden.
Wir hoffen das Euch der Infobericht zum Thema/Begriff Materialgutachten (weitere Bezeichnungen/Stichworte: Bruchverhalten) aus dem Bereich Autotuning gefallen hat.
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