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GesetzLicht ins Dunkel - Modifikationen an der Beleuchtung

Licht ins Dunkel – Modifikationen an der Beleuchtung

Tuning: Modifikationen an der Beleuchtung sind beim Tuning sehr beliebt. Sie kosten nicht viel und erzeugen fast immer einen hohen Effekt. Allerdings ist hier ganz besonders nicht alles erlaubt, was gefällt. Eine seriöse Fachwerkstatt wird nur Modifikationen an der Beleuchtung durchführen, welche die Betriebserlaubnis nicht gefährden.

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beliebt, aber oftmals ohne zusätzlichen Rückstrahler verboten – schwarze Rückleuchten

Welche Modifikationen an der Beleuchtung gibt es?

Die Liste der möglichen Modifikationen an der Beleuchtung ist lang. Es sind unter anderem folgende Änderungen oder Zusätze möglich:

  • Austausch der Frontscheinwerfer – Austauschmodelle haben Standlichtringe und/oder Klarglas-Streuscheiben
  • Einsatz von LED-Rückleuchten
  • Farbfilter bei den Leuchtmitteln
  • “Böser Blick“: Hierbei ragt die Motorhaube über die
  • Frontscheinwerfer, was die Frontpartie aggressiver erscheinen lässt.
  • Zusatzleuchten
nicht erlaubt – bunte Tagfahrleuchten

Was ist bei Modifikationen an der Beleuchtung zu beachten?

Die Beleuchtung am oder im Auto darf nicht gegen die Vorschriften der StVZO verstoßen. Zwar ist das individuelle Licht sehr schick, doch es könnte die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Manche der Zusatzleuchten, die online von dubiosen Herstellern aus China zu beziehen sind und die sich der Fahrer selbst einbauen kann, sind gegebenenfalls nicht zulassungsfähig. Die hellere Innenraumbeleuchtung gehört dazu, wenn sie zu stark nach außen strahlt. Die Armaturenbeleuchtung darf ebenfalls weder den Fahrer noch andere Verkehrsteilnehmer blenden. Die Innenraumbeleuchtung hat prinzipiell beim Schließen der Autotür zu erlöschen, Verstöße werden mit einem Verwarngeld geahndet. Des Weiteren müssen die verwendeten Bauteile über eine Zulassung verfügen.

viel zu grell – während der Fahrt wäre diese Beleuchtung verboten

Das kann eine ECE-Zulassung sein, ansonsten muss das Fahrzeug zum Prüfer und eine Einzelabnahme vorgenommen werden. Helle Neonröhren und LED-Lichtketten sind beispielsweise nicht erlaubt. Auch manche Bremslichtanordnungen nach US-amerikanischem Vorbild erlaubt die deutsche StVZO nicht, einige importierte Wagen müssen deshalb sogar umgebaut werden. Außerdem gilt in Deutschland und Europa immer: Scheinwerfer vorn und Rückfahrlichter strahlen weiß, Rücklichter und Bremslichter rot, Blinker gelb. Eine Unterbodenbeleuchtung ist gar nicht zugelassen. Diese Regeln gelten in anderen Staaten nicht komplett auf dieselbe Weise. Besonders in den USA können Autos recht farbenfroh in alle Richtungen leuchten.

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Was sind erlaubte Modifikationen an der Beleuchtung?

Bei äußeren Zusatzleuchten gelten folgende Vorschriften: Sie dürfen nicht einzeln angebracht werden, es muss immer ein symmetrisches Paar sein. Des Weiteren müssen beide Scheinwerfer auf gleicher Höhe positioniert werden, ihre Leuchtweite muss regulierbar sein, auch eine Reinigungsanlage am Scheinwerfer ist vorgeschrieben. An der Armatur im Cockpit sind “Retrofits” erlaubt, die einfach gegen die Originalarmaturenverblendung getauscht werden und den Glühlampenaufsatz auf demselben Sockel ermöglichen. Der Tacho darf eine LED-Beleuchtung erhalten, der Fußraum ein LEDambient Kit (Hersteller zB. Osram). Mehr Infos zu den rechlichen Bestimmungen findet Ihr im folgenden Artikel. Das setzt den Innenraum sehr schön durch ein Flächenlicht und flexible Lichtleiter mit individuell einstellbaren Farben in Szene. Dieses Set dient der Beleuchtung des Fußraums und der Türinnenseiten. Übrigens: Welche Strafen im Falle einer falsch aktivierten oder nicht aktivierten Beleuchtung drohen, könnt ihr in unserem großen Beitrag zum Thema „Licht am Auto: Funktion, Vorschriften, Bußgelder“ nachlesen.

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Maria Holler
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Maria Holler – Seit 2014 bringt Maria ihre Expertise im Bereich "Gesetze & Recht" auf tuningblog.eu ein. Als Juristin mit einer Leidenschaft für die Automobilwelt kombiniert sie ihre Fachkenntnisse mit ihrem Interesse an Tuning und Fahrzeuganpassungen. Sie sorgt dafür, dass die Leser stets über aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen informiert sind. In ihrer Freizeit beschäftigt sie sich intensiv mit rechtlichen Vorschriften im Straßenverkehr, was sie zu einer unverzichtbaren Ressource für die Tuning-Community macht.

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