Das Heckkennzeichen an PKW muss laut StVZO beleuchtet sein, damit es in der Dunkelheit eindeutig sichtbar und lesbar ist. Die Art und Weise der Beleuchtung des Kennzeichens ist in der StVZO auch verbindlich geregelt. Es stellt sich daher die Frage, ob ein selbstleuchtendes Kennzeichen eine Mehrwert darstellt und ob es überhaupt erlaubt ist.
selbstleuchtendes Nummernschild
Da wäre biespielsweise die Elektrolumineszierende Folie (sogenannte EL-Folie). Durch eine elektrolumineszierende Folie ist es möglich, das retroreflektierende Kennzeichen flächig zu beleuchten- das Kennzeichen leuchtet dann quasi wie von selbst. Dies bedeutet einen Mehrwert in der Sichtbarkeit und außerdem auch in der Optik am Heck des Fahrzeugs. Das Kraftfahrtbundesamt hat bereits eine Zulassung für diese neuartigen, selbstleuchtenden Kennzeichen erteilt. Wichtig ist, dass die vorgeschriebenen Größen der Kennzeichen für PKW und Motorräder strikt eingehalten werden, da sonst ein Bußgeld droht. Die Folien garantieren eine sehr helle und gleichmäßige Ausleuchtung des Kennzeichens und sind auch optisch sehr auffällig. Wenn ein solches selbstleuchtendes Kennzeichen installiert wurde, entfällt dann selbstverständlich die standartmäßige bzw. serienmäßige Beleuchtung des Kennzeichens. Praktischerweise kann die Kennzeichenbeschriftung direkt auf die standartmäßigen Aluplatinen geprägt werden (EURO Standard), welche direkt mit der Leuchtfolie laminiert wurde.
Insgesamt sind diese Kennzeichen genauso alltagstauglich wie die normale Kennzeichen-Beleuchtung am Auto ab Werk. Bei der Montage kann der vorhandene Stromanschluss der Standard-Kennzeichen-Beleuchtung direkt genutzt werden. Es existieren hierfür verschiedene praktische Kits im Handel um die Umrüstung zu bewerkstelligen. Die Installation ist in der Regel einfach und unkompliziert und auch für den Laien gut zu handhaben. Dadurch, dass das Kennzeichen mit der elektrolumineszierenden Folie versehen wird, bleiben durch die ultra-flache Bauweise auch die Maße konstant, sodass die selbstleuchtenden Kennzeichen an jedem Fahrzeug sowie an jedem standardmäßigen Kennzeichenträger genutzt werden können.
Transparentes Kennzeichen mit LED-Beleuchtung
Es gibt aber auch die Variante eines transparenten Kennzeichens, dass von hinten mit einer LED-Platine beleuchtet wird. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Maße durch die ca. 12mm hohe Platine etwas geändert werden. Dies ergibt eine etwas unhandlichere Montage. Übrigens wurde die Zulassung für diese Beleuchtung durch das Kraftfahrtbundesamt wieder entzogen, sodass der Variante mit beleuchteter Folie wohl eindeutig der Vorzug gegeben werden sollte.
Zulassung durch die StVO ist vorhanden
Fazit: Ein selbstleuchtendes Nummernschild für das Auto bietet einen optischen und praktischen Mehrwert und sieht daher ziemlich cool aus! Für den Einsatz am Heck des Fahrzeugs besteht aktuell eine Zulassung durch die StVO. Zu beachten ist jedoch, dass die beleuchtenden Kennzeichen deutlich teuer sind wie die konventionelle Beleuchtung des Nummernschilds, welche ab Werk verbaut ist. Darüber hinaus wird in die Elektronik des Fahrzeugs eingegriffen und es können auch Fehlermeldungen im Kombiinstrument entstehen. Vorab sollte eine Fachwerkstatt im Hinblick auf das eigene Fahrzeug befragt werden ob der Anschluss und Betrieb überhaupt möglich ist. Übrigens: Welche Strafen im Falle einer falsch aktivierten oder nicht aktivierten Beleuchtung drohen, könnt ihr in unserem großen Beitrag zum Thema „Licht am Auto: Funktion, Vorschriften, Bußgelder“ nachlesen.
vielleicht schon bald ab Werk verbaut?
Wir hoffen das Euch der Infobericht zum Thema/Begriff selbstleuchtendes Nummernschild (weitere Bezeichnungen/Stichworte: Selbstleuchtendes Kennzeichen, Leuchtkennzeichen, Leuchtnummernschild, LED-Kennzeichen, LED-Nummernschild, elektrolumineszierendes Nummernschild, elektrolumineszierendes Kennzeichen, retroreflektierende Kennzeichen) aus dem Bereich Autotuning gefallen hat. S