[Update: 09.11.2023] Dieser Beitrag wurde aktualisiert, um neuere Informationen zu berücksichtigen. Die letzten Wochen waren heftig, teilweise über 30 Grad im Mai und auch der Juni ist bisher nicht minder heiß. Neben der klassischen Scheibentönung für die hinteren Seitenscheiben sowie die Heckscheibe ist auch ein Sonnenblendstreifen eine echte Möglichkeit etwas weniger Hitze ins Auto zu lassen und gleichzeitig eine coole Optik zu erhalten. Doch ist das überhaupt erlaubt? Grundsätzlich dürfen auf der Frontscheibe nämlich keine „Aufkleber“ angebracht werden. Ausnahmen bilden hier die Umweltplakette oder diverse Vignetten. Aber auch diese müssen deutlich außerhalb des Sichtfelds angebracht werden. Zum Beispiel auf der Beifahrerseite im Bereich unten rechts oder auf der Fahrerseite im Bereich unten links.
Blendstreifen auf der Frontscheibe aufbringen – klick
Tipp: So wird die alte Vignette rückstandslos entfernt! Und ebenfalls erlaubt sind sogenannte „Blendstreifen“ insofern sie eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE – Bauartgenehmigung nach § 22 a Abs. 1 Nr. 3 StVZO) mitbringen. Sie gelten nämlich nicht als „Aufkleber“.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass ein maximal 10 cm breiter Tönungfolienstreifen am oberen Rand der Frontscheibe angebracht werden darf, insofern die Bauartgenehmigung für diesen Streifen vorhanden ist. Viele Fahrzeuge besitzen diesen Sonnenschutz bereits ab Werk, sodass eine zusätzliche Folie zwar nicht nötig ist, aber dennoch angebracht werden kann. Die maximal 10 cm entsprechenden etwa dem verdeckten Sichtfeld, wenn die Sonnenblende des Fahrzeugs komplett heruntergeklappt und bis an die Frontscheibe vorgebogen wird. Auch in diesem Fall werden ca. 10 cm der Windschutzscheibe verdeckt. Ein Sonnenblendestreifen mit gültiger ABE wird niemals mehr als 0,1 m² (bzw. 10 qdm) der Frontscheibe verdecken.
Folgend die genaue Regelung:
- Gesamtfläche aller an der Scheibe befestigten Aufkleber darf 0,1 qm keinesfalls überschreiten
- es darf nicht mehr als 1⁄4 der Scheibenfläche beklebt sein
- Scheibeneinfassung muss von Aufklebern frei bleiben
- es gilt den § 35b Absatz 2 Satz 1 der StVZO zur freien Sicht zu berücksichtigen („Für den Fahrzeugführer muss ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsverhältnissen gewährleistet sein„)
- breite Windschutzscheiben von ca. 130 cm dürfen etwa ein Streifen von 7,7 cm besitzen, wenn keine weiteren Aufkleber vorhanden sind. Da dies aber gewissermaßen unmöglich ist, gibt es eigentlich keinen gesetzlichen Spielraum für eine effektive Montage eines Sonnenblendstreifens
Am besten vorher ausmessen und nachrechnen! Weiter geht es auch zu beachten, dass ein Verklemmen bzw. eine Verbindung der Folie mit der Scheibeneinfassung oder auch der Gummidichtung nicht erlaubt ist. Zu jedem Zeitpunkt muss eine freie Sicht gewährleistet sein. Auch unser Tuning-Ratgeber greift dieses Thema auf Seite 51 noch einmal auf.
Tipp: So wird Tönungsfolie entfernt – KLICK!
Folien auf der Frontscheibe (Sonnenblendstreifen):
- Gesamtfläche aller an der Scheibe befestigten Aufkleber darf 0,1 Quadratmeter nicht überschreiten
- Verklemmen bzw. eine Verbindung der Folie mit der Scheibeneinfassung oder der Gummidichtung ist untersagt
- freie Sicht muss gewährleistet sein
- ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) muss vorliegen
- ABE mitführen, wenn kein Eintrag im Fzg-Schein erfolgt ist (§ 19 Abs. 4 StVZO)
- Folien müssen darüber hinaus ein Prüfzeichen haben (§§ 22a Abs. 2, 69a Abs. 2 Nr. 7 StVZO, § 23 StVG – s. a. Verlautbarung des BMV vom 27.05.86, VkBl. 1986, S. 306)
Und so wird es gemacht!
Achten Sie bitte darauf, dass die Temperatur in der Fahrzeughalle mindestens 10 Grad über null beträgt. Besser noch zwischen 15 und 20 Grad. Die folgende Anleitung zeigt die Installation vom Sonnenblendstreifen außen auf der Windschutzscheibe. Grundsätzlich ist die Installation aber spiegelverkehrt auch innen möglich. Ein Video dazu gibt es weiter unten. Für eine längere Haltbarkeit ist die Variante für innen dabei empfehlenswerter. Die Installation ist aufgrund geringen Platzes, dem Innenspiegel und den Siebdruckpunkten auf der Windschutzscheibe aber in der Regel schwieriger.
Pics by racingdirect.fr
Achtung: Ist der Sonnenblendstreifen aufgebracht, dann sollte man bei Sonnenschein mindestens 2-3 Stunden warten, bis das Fahrzeug bewegt wird. Auch die Scheibenwischer sollten in dieser Zeit nicht genutzt werden. Bei Regen sollte das Fahrzeug sogar die ganze Nacht stehen. Der Besuch in der Waschanlage sollte frühestens nach 3 Tagen erfolgen. Und achtet bitte darauf, dass die rechtlich vorgegebenen Werte im Hinblick auf die Abmessungen eingehalten werden und der Sonnenblendstreifen ein Prüfsiegel sowie eine ABE mitbringt. Nur dann ist eine legale Nutzung gewährleistet.
Video-Tutorial für die Innenseite!
Was ist ein Tönungs- oder Sonnenblendstreifen?
- Dies ist ein im oberen Teil der Frontscheibe angebrachter, farbiger Streifen (grau, grün oder blau), der Blendung reduziert. Er muss klare Sicht gemäß Art. 71a Abs.4 VTS bieten.
Reparatur von beschädigten Tönungsstreifen
- Beschädigungen können repariert werden, sofern die Schadstelle mindestens 10 cm vom Rand entfernt ist.
Ist eine nachträgliche Tönung der Windschutzscheibe erlaubt?
- Nein, eine nachträgliche Tönung durch Folien ist nicht erlaubt. Einzig der Sonnenblendstreifen ist erlaubt nach Art. 71a Abs.1 VTS.
Wie beeinflusst eine illegale Tönung die Glasreparatur?
- Illegale Tönungen können Reparaturen erschweren. Bei Vorhandensein einer solchen Tönung ist eine professionelle Begutachtung ratsam.
Maximale Größe und rechtliche Vorschriften des Blendstreifens
- Der Blendstreifen auf der Frontscheibe ist erlaubt für maximal 0,1 qm der Scheibenfläche.
Was ist ein Blendstreifen und wie groß darf er sein?
- Ein Blendstreifen dient dem Schutz vor Blendung und darf 0,1 m² nicht überschreiten. Ein Blendstreifen für die Frontscheibe mit TÜV (Scheibenkeil mit TÜV) sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erlaubt.
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