Du willst Dein Auto tunen? Es mit wenig Aufwand und wenig Geld zu einem Hingucker machen? Das sind meistens die Wünsche, die ein stolzer Autobesitzer hat der sich mit dem Thema Tuning schon ab und an auseinander gesetzt hat. Daher gibt es viele Angebote, die dem Hobbybastler entgegenkommen und einfache und günstige Möglichkeiten bieten, um mit wenig Aufwand und geringer Investition zu einem guten Effekt zu kommen. Einige Beispiele sind schicke Ventilkappen, Wabengitter für Kühlergrill und Schürze oder verrückte Designs mittels Stickerbombing & Co. Alles Möglichkeiten ohne große rechtliche Bedenken. Ein etwas schwierigeres Beispiel ist die Nutzung von sogenannten Tönungssprays, um zum Beispiel die Rückleuchten, die Seitenblinker oder sogar die Scheiben des Autos schnell und einfach zu verdunkeln.
Vorteile:
Die Vorteile, die Du haben wirst, wenn Du ein Tönungsspray (Reflektorlack) verwendest, liegen auf der Hand. Die Verwendung von Tönungssprays bedarf zunächst keiner besonderen Qualifikation. Tönungssprays können nahezu überall erworben werden und sind umgehend einsatzbereit. Keine lange Vorbereitung oder ähnliches ist notwendig, um mit der Tönung deiner Scheiben, Rückleuchten oder Seitenblinker zu beginnen. Tönungssprays sind relativ kostengünstig und somit leicht für jeden erschwinglich. Wenn Du eine ruhige Hand hast und etwas handwerkliches Geschick, dann kannst Du das Tönungsspray gut auf die Bauteile aufbringen, ohne dass es fleckig wird oder verläuft. Somit kannst Du einen guten Effekt erzielen, ohne großen Aufwand und Kosten. Ein weiterer Vorteil von Tönungssprays ist, dass es diese in verschiedenen Farben gibt, so dass alle kreativen Wünsche mehr oder weniger erfüllt werden können.
Nachteile:
Nachteile von Tönungssprays, es bedarf einer ruhigen Hand. Im Bezug auf das Tönen von Autoscheiben kann man im Gegensatz zur Folie im Nachhinein eventuelle Fehler durch ein erneutes Aufbringen nicht mehr ausgleichen. Beim Tönungsspray ist ein Neuansatz schwierig. Ebenso stellt sich die Entfernung des Tönungssprays als schwierig dar, weil mit Lösungsmitteln und gegebenenfalls mit einem Schaber gearbeitet werden muss. Dies kann dazu führen, dass die Scheiben zerkratzt werden und danach entsprechend mitgenommen aussehen. Auch ein „Erblinden“ kann die Folge sein. Ein weiterer Nachteil ist, dass man eine sehr ruhige Hand und gleichmäßige Bewegungen machen muss, damit die Oberfläche gleichmäßig und ordentlich aussieht.
Bei einer Innenraumleuchte ist das vielleicht kein Problem, sprayt man aber die komplette Heckscheibe so wird es deutlich komplizierter einen gleichmäßigen Farbverlauf zu erreichen. Am Ende hat man es mehr verunstaltet, als verschönert. Lieber eine Folie! Tönungsfolien sind dazu fast immer vom TÜV abgenommen und genehmigt. Dies ist an einer Zulassungsnummer in der Folie erkennbar. Diese gibt es bei Tönungssprays nicht. Somit ist eine individuelle Genehmigung durch den TÜV, je nach Anbringungsort, eventuell notwendig. Eine Missachtung kann bei einer Kontrolle oder einem Unfall zu erheblichen Kosten und Strafen führen. Verfügt das Auto über jeweils einen Rückspiegel rechts & links ist die rechtliche Sichtweise allerdings günstiger. Zumindest im Bezug auf die Heckscheibe. Wir empfehlen in jedem Fall vorab mit einer TÜV-Stelle über das Vorhaben zu sprechen um alle Probleme vorab zu erfahren.
Verboten:
In jedem Fall verboten ist das Abdunklen von Rückleuchten, Scheinwerfern vorn, Seitenblinkern, von Blinkern in den Spiegeln oder aber der Kennzeichenbeleuchtung. Ähnlich wie auch das Folieren der Leuchten verhält es sich mit der Farbe. Eigenhändig abgedunkelte Rückleuchten (Scheinwerfer) sind immer illegal. Völlig unerheblich, ob Sie lackiert oder foliert wurden. Die Leuchtkraft wird immer beeinträchtigt was zum Erlöschen der Zulassung für das Bauteil und schlussendlich dem Fahrzeug führt. Darum sollte man nur Zubehör-Rückleuchten mit ECE-Prüfzeichen (Economic Commission for Europe) erwerben. Sind die gekauften Leuchten am Heck komplett schwarz ist es erforderlich gut sichtbare Rückstrahler in rot am Fahrzeug zu verbauen. Hierzu sollte man vorab genau die StVZO § 49a zu den „allgemeinen Grundsätzen der lichttechnischen Einrichtungen“ studieren.
Einsatzgebiet:
Tönungssprays können nahezu überall eingesetzt werden. Das Einsatzspektrum ist lediglich auf den Gesetzgeber begrenzt und das nicht zu knapp. Als Faustregel kann man sagen das alle lichttechnischen Einrichtungen am Fahrzeug außen tabu sind! So einfach ist das… Das Tönungsspray haftet auf fast allen Materialien und kann neben Scheiben auf Leuchten, Metall, Kunststoff und anderen Materialien aufgebracht werden. Und Tönungssprays sind nicht nur für Autos geeignet. Alle Fahrzeuge können damit behandelt werden.
Fazit:
Du suchst eine günstige Alternative und möchtest mit wenig Aufwand viel erreichen? Du hast eine ruhige Hand und bist handwerklich nicht ganz unbegabt, dann ist die Verwendung von Tönungssprays eine mögliche Lösung. Durch den variablen Einsatz, dem niedrigen Preis und der einfachen Handhabung, sowie den vielfältigen Farben ist es eine Überlegung wert. Aber nur dann wenn du die rechtlichen Vorschriften beachtest.
Maria Holler
Maria Holler – Seit 2014 bringt Maria ihre Expertise im Bereich "Gesetze & Recht" auf tuningblog.eu ein. Als Juristin mit einer Leidenschaft für die Automobilwelt kombiniert sie ihre Fachkenntnisse mit ihrem Interesse an Tuning und Fahrzeuganpassungen. Sie sorgt dafür, dass die Leser stets über aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen informiert sind. In ihrer Freizeit beschäftigt sie sich intensiv mit rechtlichen Vorschriften im Straßenverkehr, was sie zu einer unverzichtbaren Ressource für die Tuning-Community macht.