Möchte man sein Auto bei Dunkelheit auffällig leuchten lassen, so ist das mit einer schrillen Tron Folierung durchaus möglich. Bei dieser Art der Folierung handelt es sich um keine flächige Folierung, sondern vielmehr nur um Streifen an wichtigen Punkten des Fahrzeugs. Und diese Streifen kann man eigentlich an jeder Stelle vom Auto anbringen. So zum Beispiel auch an den Felgen, aber insbesondere entlang der Konturen des Fahrzeugs.
Anbringen der Tron Folierung
Das Besondere bei der Tron-Folierung ist die reflektierende Wirkung der Streifen. Gerade bei Dunkelheit leuchtet die Folie und verleiht damit dem Auto ein ganz besonderes Design. Die Folierung lässt sich verhältnismäßig leicht auftragen, ein genaues Arbeiten ist aber dennoch unumgänglich. Und auch der Untergrund muss, ähnlich einer normalen Folierung oder Lackierung, absolut sauber und fettfrei sein damit es auf dem Fahrzeuglack zu einer optimalen Haftung kommt. Darauf sollte man unbedingt achten, wenn man ein gutes Ergebnis erzielen möchte, das auch nach dem ersten Besuch der Waschstraße noch zu 100 % vorhanden ist. Natürlich stellt sich im Zusammenhang mit der Tron Folierung auch die Frage, ob der Lack beschädigt wird. Doch das ist aber in der Regel nicht der Fall. Sollte man die Tron Folierung wieder entfernen, so lässt sich diese leicht abziehen. Anders schaut das natürlich aus wenn man die Folierung mit einer Klarlack Schicht überlackiert hat. Das kann beispielsweise dann der Fall sein wenn man das Fahrzeug dauerhaft mit der schrillen Optik versehen möchte und eine Rückrüstung nicht geplant ist. In diesem Fall kann ein Überzug mit Klarlack sinnvoll sein um ein Ablösen der Streifen, insbesondere an komplizierten Stellen der Fahrzeugkarosserie, zu verhindern. Beim Auftragen der Tron Folierung sollte man sich an den Empfehlungen der jeweiligen Folien-Hersteller orientieren.
Rechtliches zur Tron Folierung
Natürlich stellt sich bei der Tron Folierung die Frage, ob diese überhaupt rechtlich zulässig ist. Und diese Frage kann man nicht pauschal mit einem JA oder mit einem NEIN beantworten. Grundsätzlich kommt es nämlich auf die Art und Weise der Reflexion der Folie an. Und auch die beklebten Stellen sind wichtig. So darf es durch die Folierung zu keinen Veränderungen bei der Lichtfarbe oder der Lichtausbeute der Scheinwerfer oder zu anderen Beeinträchtigungen kommen. Und die Folie darf auch nicht stark reflektierend sein oder in diversen Signalfarben. Hat man aber beispielsweise ein schwarzes Fahrzeug und setzt es mit weisen Streifen ab, so ist gegen die Nutzung im Straßenverkehr nichts einzuwenden. Generell empfiehlt es sich, wenn man mit dem Gedanken einer Tron Folierung spielt, vorher Rücksprache mit dem TÜV und den örtlichen Verkehrsbehörden zu halten. So gab es durchaus schon Fälle, in denen die Tron Folierung nicht erlaubt war und das Fahrzeug an Ort und Stelle stillgelegt wurde. Begründet wurde das dann mit der Straßenverkehrsordnung, genauer mit der StVZO §49a. Nach dieser Vorschrift dürfen Leuchtstoffe und auch rückstrahlende Mittel nicht an einem Auto verwendet werden. Und beides trifft häufig auf die Tron Folierung bei strenger Auslegung zu. Da diese den reflektierenden Faktor mitbringt. Ärger kann man sich sparen, wenn man vorher Rücksprache hält. Die rechtlichen Auflagen sind ganz ähnlich einer Chromfolierung und sollten vorab unbedingt geklärt sein.
Wir hoffen das Euch der Infobericht zum Thema/Begriff Tron Folierung (weitere Bezeichnungen/Stichworte: Tron Design, Tron Wrap, Tron Beklebung) aus dem Bereich Autotuning gefallen hat.
Wichtiger Faktor – ein verbesserter Wasserkühler für das Auto |
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