VerschiedenesUmweltplakette/Feinstaubplakette - alle Informationen!

Umweltplakette/Feinstaubplakette – alle Informationen!

Viele Menschen empfinden den tagtäglichen Verkehrslärm als ziemlich lästig. Und häufig gelingt es nicht, der Abgas- und Lärmbelästigung auf irgend eine Art und Weise zu entfliehen. Schließlich hat nicht jeder die Gelegenheit in einer ländlichen Gegen zu wohnen. Jeder Fahrzeugführer kann aber durch sein eigenes Verhalten einen großen Einfluss auf die Art und Weise der Umweltbelastung und der Geräuschkulisse nehmen. Das ist zum Beispiel durch ein bewusstes Fahren bei einer niedrigen Motordrehzahl, das Vermeiden von unnötigem Hupen, sehr lauter Musik und das Laufenlassen des Motors möglich. Auch durch Kavalierstarts können unnötige Belästigungen erzeugt werden.

Regelungen über die StVO

In der StVO sind alle Regelungen zusammengefasst, an die sich die Fahrzeugführer halten müssen. Ansonsten drohen dem Verkehrsteilnehmer Konsequenzen in Form von Bußgeldern. Und zusätzlich sollte auch immer auf die Nutzung der richtigen Umweltplakette geachtet werden. In Deutschland gibt es mittlerweile circa 50 Umweltzonen, die beispielsweise nur mit der grünen Umweltplakette befahren werden können. Die Umweltplakette wurde bereits im Jahr 2008 ins Leben gerufen. Sie wird aktuell nach vier verschiedenen Schadstoffgruppen unterschieden. Das Stufensystem erfolgt in Form von grünen, gelben, oder roten Plaketten. Bei der Verwendung der Plaketten ist es wichtig, dass die Kennzeichenkombination auf der Plakette und dem Nummernschild vom Fahrzeug unbedingt übereinstimmt. Die Plaketten können teils online bestellt oder bei der örtlichen Dekra, TÜV, Bürgerämtern oder den Kfz-Zulassungsstellen erworben werden.

Vergabe der Umweltplakette/Feinstaubplakette

Grüne Plaketten erhalten Fahrzeuge mit den Euronormen 5 und 6. Dabei handelt es sich noch um mehr oder weniger aktuelle Fahrzeuge. Euro 3 Diesel mit einem zusätzlichen Partikelfilter sowie Euro 4 Fahrzeuge erhalten ebenfalls die grüne Plakette. Sie gehören zur Schadstoffgruppe 4. Euro 3 Fahrzeuge sowie Euro 2 Modelle mit einer Partikelfilter-Nachrüstung erhalten die gelbe Umweltplakette. Diese Fahrzeuge gehören zur Schadstoffgruppe 3. Die rote Plakette erhalten Euro 1 Fahrzeuge mit Partikelfilter oder Euro 2 Modelle. Diese Fahrzeuge werden der Schadstoffgruppe 2 zugeordnet. Euro 1 Fahrzeuge erhalten keine Plakette. Es handelt sich um Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1.

Umweltplakette/Feinstaubplakette nach Schlüsselnummer

Schlüsselnummer für
grüne Plakette
Benziner: 01, 02, 14,
16, 18-75, 77
Diesel: 32, 33, 38, 39,
43, 53, 55-59, 60-70,
73-75
Schlüsselnummer für
gelbe Plakette
Diesel: 30-31,
36, 37,
42,
44-52,
72
Schlüsselnummer für
rote Plakette
Diesel: 25-29,
35,
41
und
71
Schlüsselnummer für
keine Plakette
Benziner: 00, 03-13,
15, 17,
88, 98
Diesel: 0-24,
34, 40,
77, 88, 98

Blaue Umweltplakette für Euro 6-Diesel?

Seit einiger Zeit denkt das Umweltbundesamt darüber nach, zur Kennzeichnung von Fahrzeugen, die besonders wenig Stickoxid ausstoßen, zwei weitere Umweltplaketten / Feinstaubplaketten einzuführen. Und zwar eine hellblaue für nachgerüstete EURO 5 Diesel und für bereits zugelassene EURO 6 Dieselfahrzeuge und eine dunkelblaue für die neuesten Dieselfahrzeuge der Klassen EURO 6 und 6-Temp. Für die dunkelblaue Plakette sieht man vor, dass diese nur in relativ kleinen und besonders stark mit Abgas belasteten Gebieten benötigt wird. Wird die Umweltplakette für Euro 6-Diesel nun also bald blau? Während die rote, gelbe und grüne Plakette eingeführt wurde um der Feinstaubbelastung in den Großstädten den Kampf anzusagen soll die blaue Umweltplakette gegen Stickoxide vorgehen. Besonders schadstoffarme Fahrzeuge könnten die blaue Feinstaubplakette erhalten.

  • Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 6 (ab 2015)
  • Benzinfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 3
  • Elektrofahrzeuge

Nachrüstung der blauen Plakette nahezu unmöglich

Möchte man ein älteres Fahrzeug umrüsten, so wäre der Aufwand der Nachrüstung schlichtweg nicht vertretbar. Hier wäre es nicht mit einem Rußpartikelfilter getan wie bei der Umrüstung von Gelb auf Grün oder Rot auf Gelb. Es müsste eine gesonderte Stickoxid–Abgasreinigung und sogar ein zusätzlicher Katalysator UND eine neue Motorsteuerung verbaut werden. Denn schließlich darf Euro 6-Fahrzeug nur noch 80 Milligramm Stickoxid pro Kilometer ausstoßen.

Strafen und Bußgelder

Bei einem Verstoß gegen die Umweltzonen ist mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro zu rechnen. Nach der Änderung des Punktsystems wird für dieses Vergehen aber kein Punkt in Flensburg berechnet. Wer ohne Plakette fährt, begeht ebenfalls einen Verstoß und wird mit einem Bußgeld bestraft. In der Regel handelt es sich um den Tatbestand, dass eine Umweltzone trotz Verkehrsverbot zugunsten der Reduzierung der schädlichen Luftverunreinigung befahren wurde. Eine Strafe droht aber nicht nur beim Befahren, sondern auch beim Parken in einer Umweltzone ohne entsprechende Plakette. Umweltplaketten sollten immer gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden.

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Höhere Strafen für Fahranfänger

Wer sich noch in der Führerschein-Probezeit befindet, sollte besonders vorsichtig sein. Eine Missachtung der Umweltzone hat dann eine höhere Strafe zur Folge. Wenn es sich um einen A- oder zwei B-Verstöße handelt, droht ein Bußgeld von mindestens 40 Euro. Zusätzlich wird die Probezeit verlängert und der Führerschein-Neuling muss an einem Aufbauseminar teilnehmen. Kommt es zu einer mehrfachen Missachtung, kann es sogar zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen.

Bußgeldkatalog Umweltplakette / Umweltbelastung

Vergehen Strafe Pu­nkte Fahrverbot
Unnöti­ge Lärm- bzw. Abgas­beläs­tigung 80 €
Bußgeld bis 28.4.2020:
Unnöti­ge Lärm- bzw. Abgas­beläs­tigung
10 €
Hin- und Her­fahren ohne Grund
inner­orts und Andere beläs­tigt
100 €
Bußgeld bis 28.4.2020:
Hin- und Her­fahren inner­orts
ohne Grund
20 €
Straße be­schmutzt / mit Flüssig­keit
benetzt inklusive Gefähr­dung und
nicht Beseitigung / kennt­lich machung
10 €
Durch fehlende Um­sicht
Verkehrs­teilnehmer be­schmutzt
10 €
Gegen­stand auf der Straße gelassen
mit mög­licher Gefähr­dung
60 € 1
verkehrs­widrigs be­fahren der
Umwelt­zone (ohne Plakette)
100 €
Bußgeld bis 28.4.2020:
verkehrs­widrigs be­fahren der
Umwelt­zone (ohne Plakette)
80 €
Infos zu Vergehen mittels Tuning-Parts? Weitere Verstöße in Bezug auf Umwelt & Co.

Im Zeichen des Umweltbewusstseins wird ein Bußgeld von 10 Euro fällig, wenn eine Straße mit Flüssigkeit benutzt oder beschmutzt wird. Wer durch eine mangelnde Umsicht andere Verkehrsteilnehmer zum Beispiel durch schnelles Fahren durch eine große Pfütze beschmutzt, muss ebenfalls mit 10 Euro rechnen. Lässt ein Autofahrer einen Gegenstand auf der Straße liegen, wodurch es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kommt, sind 60 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.

zusammenfassend die Umweltplakette / Feinstaubplakette:

  • jeder Fahrzeugführer ist laut Verkehrsrecht verpflichtet, die Umwelt nicht mehr als nötig zu belasten
  • unnötiger Lärm und Abgasausstoß sollen verhindert werden
    – kein unnötiges Laufenlassen vom Motor (z.B. beim Enteisen, zum Abkühlen vom Interieur mittels Klima im Sommer usw.)
    – kein unnötiges Aufheulen lassen vom Motor
    – kein unnötiges, lautstarkes Schließen der Fahrzeugtüren, Heckklappe, Motorhaube
    – kein Anfahren mit quietschenden Reifen (kein Kavaliersstart)
    – kein unnötiges Hupen
    – keine unnötige laute Musik im Auto
    – kein unnötiges Hin- und Herfahren
  • StVO regelt das Thema Lärmbelästigung und Abgasbelästigung mit dem § 30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot
  • Umweltplakette (Feinstaubplakette) gibt es bei der Zulassungsstelle oder dem TÜV
  • Schadstoffgruppe der Zulassungsbescheinigung gibt vor, welche Umweltplakette das Auto bekommt
  • Schadstoffgruppe vom Fahrzeug kann über Emissionsschlüsselnummer aus den Fahrzeugpapieren entnommen werden
  • entscheidend ist auch, ob ein Partikelfilter nachgerüstet wurde
    – Euro 1 oder schlechter -> keine Plakette aufgrund Schadstoffgruppe 1
    – Euro 1 inkl. Partikelfilter oder Euro 2 erhält -> rote Plakette aufgrund Schadstoffgruppe 2
    – Euro 2 inkl. Partikelfilter oder Euro 3 -> gelbe Plakette aufgrund Schadstoffgruppe 3
    – Dieselfahrzeuge mit Euro 3 inkl. Partikelfilter oder Euro 4 -> grüne Plakette aufgrund Schadstoffgruppe 4
    – Euronorm 5 und 6 -> grüne Umweltplakette
  • Ausländer sind auch von der Regelung betroffen
  • keine Sonderregelung für Taxis
  • Ausnahmen gelten für z. B. Behindertentransporte
  • Straßenverkehrslärm für Autos, Busse, Lastwagen, Motorräder
    – gilt bei beschleunigter Vorbeifahrt in 7,5 Meter Entfernung
    – PKW: 74 Dezibel
    – Bus über 150 KW: 80 Dezibel
    – LKW über 150 KW: 80 Dezibel
    – Motorrad über 75 cm³: 80 Dezibel
    – zwischen Standgeräusch und Fahrgeräusch wird unterschieden
    – nur die Einhaltung des Fahrgeräuschs ist vorgeschrieben
    – für ältere Fahrzeuge gilt der damals gültige Grenzwert für den Zeitpunkt der Erstzulassung

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