Viele Menschen empfinden den tagtäglichen Verkehrslärm als ziemlich lästig. Und häufig gelingt es nicht, der Abgas- und Lärmbelästigung auf irgend eine Art und Weise zu entfliehen. Schließlich hat nicht jeder die Gelegenheit in einer ländlichen Gegen zu wohnen. Jeder Fahrzeugführer kann aber durch sein eigenes Verhalten einen großen Einfluss auf die Art und Weise der Umweltbelastung und der Geräuschkulisse nehmen. Das ist zum Beispiel durch ein bewusstes Fahren bei einer niedrigen Motordrehzahl, das Vermeiden von unnötigem Hupen, sehr lauter Musik und das Laufenlassen des Motors möglich. Auch durch Kavalierstarts können unnötige Belästigungen erzeugt werden.
Regelungen über die StVO
In der StVO sind alle Regelungen zusammengefasst, an die sich die Fahrzeugführer halten müssen. Ansonsten drohen dem Verkehrsteilnehmer Konsequenzen in Form von Bußgeldern. Und zusätzlich sollte auch immer auf die Nutzung der richtigen Umweltplakette geachtet werden. In Deutschland gibt es mittlerweile circa 50 Umweltzonen, die beispielsweise nur mit der grünen Umweltplakette befahren werden können. Die Umweltplakette wurde bereits im Jahr 2008 ins Leben gerufen. Sie wird aktuell nach vier verschiedenen Schadstoffgruppen unterschieden. Das Stufensystem erfolgt in Form von grünen, gelben, oder roten Plaketten. Bei der Verwendung der Plaketten ist es wichtig, dass die Kennzeichenkombination auf der Plakette und dem Nummernschild vom Fahrzeug unbedingt übereinstimmt. Die Plaketten können teils online bestellt oder bei der örtlichen Dekra, TÜV, Bürgerämtern oder den Kfz-Zulassungsstellen erworben werden.
Vergabe der Umweltplakette/Feinstaubplakette
Grüne Plaketten erhalten Fahrzeuge mit den Euronormen 5 und 6. Dabei handelt es sich noch um mehr oder weniger aktuelle Fahrzeuge. Euro 3 Diesel mit einem zusätzlichen Partikelfilter sowie Euro 4 Fahrzeuge erhalten ebenfalls die grüne Plakette. Sie gehören zur Schadstoffgruppe 4. Euro 3 Fahrzeuge sowie Euro 2 Modelle mit einer Partikelfilter-Nachrüstung erhalten die gelbe Umweltplakette. Diese Fahrzeuge gehören zur Schadstoffgruppe 3. Die rote Plakette erhalten Euro 1 Fahrzeuge mit Partikelfilter oder Euro 2 Modelle. Diese Fahrzeuge werden der Schadstoffgruppe 2 zugeordnet. Euro 1 Fahrzeuge erhalten keine Plakette. Es handelt sich um Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1.
Umweltplakette/Feinstaubplakette nach Schlüsselnummer
Blaue Umweltplakette für Euro 6-Diesel?
Seit einiger Zeit denkt das Umweltbundesamt darüber nach, zur Kennzeichnung von Fahrzeugen, die besonders wenig Stickoxid ausstoßen, zwei weitere Umweltplaketten / Feinstaubplaketten einzuführen. Und zwar eine hellblaue für nachgerüstete EURO 5 Diesel und für bereits zugelassene EURO 6 Dieselfahrzeuge und eine dunkelblaue für die neuesten Dieselfahrzeuge der Klassen EURO 6 und 6-Temp. Für die dunkelblaue Plakette sieht man vor, dass diese nur in relativ kleinen und besonders stark mit Abgas belasteten Gebieten benötigt wird. Wird die Umweltplakette für Euro 6-Diesel nun also bald blau? Während die rote, gelbe und grüne Plakette eingeführt wurde um der Feinstaubbelastung in den Großstädten den Kampf anzusagen soll die blaue Umweltplakette gegen Stickoxide vorgehen. Besonders schadstoffarme Fahrzeuge könnten die blaue Feinstaubplakette erhalten.
- Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 6 (ab 2015)
- Benzinfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 3
- Elektrofahrzeuge
Nachrüstung der blauen Plakette nahezu unmöglich
Möchte man ein älteres Fahrzeug umrüsten, so wäre der Aufwand der Nachrüstung schlichtweg nicht vertretbar. Hier wäre es nicht mit einem Rußpartikelfilter getan wie bei der Umrüstung von Gelb auf Grün oder Rot auf Gelb. Es müsste eine gesonderte Stickoxid–Abgasreinigung und sogar ein zusätzlicher Katalysator UND eine neue Motorsteuerung verbaut werden. Denn schließlich darf Euro 6-Fahrzeug nur noch 80 Milligramm Stickoxid pro Kilometer ausstoßen.
Strafen und Bußgelder
Bei einem Verstoß gegen die Umweltzonen ist mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro zu rechnen. Nach der Änderung des Punktsystems wird für dieses Vergehen aber kein Punkt in Flensburg berechnet. Wer ohne Plakette fährt, begeht ebenfalls einen Verstoß und wird mit einem Bußgeld bestraft. In der Regel handelt es sich um den Tatbestand, dass eine Umweltzone trotz Verkehrsverbot zugunsten der Reduzierung der schädlichen Luftverunreinigung befahren wurde. Eine Strafe droht aber nicht nur beim Befahren, sondern auch beim Parken in einer Umweltzone ohne entsprechende Plakette. Umweltplaketten sollten immer gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden.
Höhere Strafen für Fahranfänger
Wer sich noch in der Führerschein-Probezeit befindet, sollte besonders vorsichtig sein. Eine Missachtung der Umweltzone hat dann eine höhere Strafe zur Folge. Wenn es sich um einen A- oder zwei B-Verstöße handelt, droht ein Bußgeld von mindestens 40 Euro. Zusätzlich wird die Probezeit verlängert und der Führerschein-Neuling muss an einem Aufbauseminar teilnehmen. Kommt es zu einer mehrfachen Missachtung, kann es sogar zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen.