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Zusatzblinker für das Fahrzeug? Das gilt es zu beachten!

Zusatzblinker sollen für mehr Sicherheit bei Fahrzeugen sorgen. Die Blinkleuchten werden beispielsweise bei Einsatzfahrzeugen und Taxis oder an Wohnmobilen eingesetzt. Zusatzblinker können auf dem Dach, vorne, hinten oder seitlich am Fahrzeug verbaut werden. Die Artikel sind in vielen Fach- und Kfz-Teile-Shops erhältlich und können auch online auf den bekannten Plattformen erworben werden. Zusatzblinker werden von diversen Herstellern, wie beispielsweise Dasteri, Ermax und Hella, angeboten und dazu von unzähligen NoName-Firmen. Die Artikel sind in diversen Preiskategorien erhältlich.

Zusatzblinker – die Vorteile

Zusatzblinker sind vor allem von Polizeifahrzeugen und anderen Einsatzfahrzeugen und von größeren Taxis bekannt. Die Blinker sind häufig auf dem Dach zu finden und sollen ein besser sichtbares optisches Signal abgeben, durch das andere Verkehrsteilnehmer gewarnt werden. Gerade bei Einsatzfahrzeugen mit langen, ausladenden Maßen, ist für andere Verkehrsteilnehmer nicht immer sofort erkennbar, wenn ein Spurwechsel oder ein Abbiegevorgang erfolgt. Mit Zusatzblinkleuchten, die optimal positioniert werden, können andere Verkehrsteilnehmer früher reagieren. Die Blinkleuchten werden beispielsweise auch an umgebauten Feuerwehrfahrzeugen auf Basis von Transportern wie dem VW T6 oder dem Ford Transit und an Fahrzeugen vom THW genutzt.

Zusatzblinker – wo können sie positioniert werden?

Zusatzblinker sind häufig im hinteren Dachbereich jeweils auf der rechten und linken Seite zu finden. Die Blinkleuchten können aber auch seitlich oder hinten am Fahrzeug befestigt sein. Des Weiteren sind auch Zusatzblinker für den vorderen Fahrzeugbereich erhältlich. Beispielsweise die Mercedes-G-Klasse oder der alte Defender können damit im Bereich der vorderen Kotflügel ausgerüstet werden. Die Blinkleuchten lassen sich spezifisch für einen bestimmten Fahrzeugbereich erwerben und sollten mit dem passenden Kabelsatz geliefert werden. Je nach Anbieter werden die Leuchten mit oder ohne Leuchtmittel geliefert wenn es noch Halogen-Blinker sind. Das passende Leuchtmittel muss dann zusätzlich erworben werden. Bei LED-Blinkern sind die Leuchtmittel dabei.

Zusatzblinkleuchten – aus welchem Material?

Zusatzblinker besitzen in der Regel ein Gehäuse aus Kunststoff. Der Lampenträger ist häufig aus Metall gefertigt und die Lichtscheiben ist auch aus Kunststoff hergestellt. Als Leuchtmittel werden zumeist 21-Watt-Glühbirnen oder LEDs genutzt. Die genaue Leuchtmittelbezeichnung sollte der Produktbeschreibung entnommen werden. Zusatzblinkleuchten können, je nach Anbringungsort und Hersteller, unterschiedliche Maße aufweisen. Eine Zusatzblinkleuchte für den hinteren Fahrzeugbereich kann beispielsweise die Maße 118 x 118 x 58 mm (Breite x Höhe x Tiefe) besitzen.

In welche Kategorien werden Zusatzblinker eingeteilt?

Zusatzblinkleuchten sind nach Kategorien zugelassen. Die Blinkleuchten werden beispielsweise in die Kategorien 3 und 4 (vorn seitlich), 2a (hinten) sowie in die Kategorie 1 (vorne) eingeteilt. Vor dem Kauf sollte die Zulassung für den Straßenverkehr unbedingt abgeklärt werden. Der § 53 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gibt vor, wie die Blinker am Fahrzeug beschaffen sein müssen. Sie müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel wechseln, auf derselben Fahrzeugseite (außer Krafträder mit Wechselstromlichtanlage) – in gleicher Phase blinken und so angebracht sein, dass alle Verkehrsteilnehmer sie deutlich wahrnehmen können. Fahrtrichtungsanzeiger nach hinten, dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteile verbaut sein. Nur Blinkleuchten mit gelbem Licht sind zulässig. Noch mehr Infos zum Thema Blinker findet Ihr hier!

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Zusatzblinkleuchten – verschiedene Varianten

Im Handel sind auch Zusatzblinkleuchten mit Positionslicht und Hublade-Blinkleuchten erhältlich. Letztgenannte Blinkleuchten dienen zur Absicherung des Hublade-Bereichs. Die Artikel können auf eine hervorstehende Ladefläche hinweisen und andere Verkehrsteilnehmer so warnen. Die Artikel sind auch zur Anbringung an Hubladewänden erhältlich. Sie können aber auch beispielsweise an der Innenseite der Heckklappe vom Pkw montiert sein. Ist diese dann geöffnet, ist das Fahrzeug besser erkennbar. Beim Kauf sollte darauf geachtet werden, dass die Kabellage mitgeliefert wird und eine einfache Montage am Fahrzeug gewährleistet ist. Passende Blinkrelais, um die Blinkfunktion nachzurüsten, sind ebenfalls im Handel erhältlich und oftmals mit dabei. Es gilt, auf Fahrzeugkompatibilität und Verkehrstauglichkeit sowie einen korrekten Einbau zu achten.

Zusatzblinker – ein kleines Fazit

Zusatzblinker dienen dazu, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und sind in der Regel an Einsatzfahrzeugen oder auch an Taxis zu finden. Die Artikel sind für den hinteren, seitlichen und vorderen Fahrzeugbereich erhältlich. Zudem gibt es auch Zusatzblinkleuchten für das Dach. Beim Kauf sollte auf Straßenverkehrstauglichkeit und Montagemöglichkeiten geachtet werden. Übrigens: Welche Strafen im Falle einer falsch aktivierten oder nicht aktivierten Beleuchtung drohen, könnt ihr in unserem großen Beitrag zum Thema „Licht am Auto: Funktion, Vorschriften, Bußgelder“ nachlesen.

Wir hoffen, dass Euch der Infobericht zum Thema/Begriff Zusatzblinker (weitere Bezeichnungen/Stichworte: Blinkleuchte, Blinklicht, Zusatz-Blinkleuchte, Zusatzblinkleuchte, Hublade-Blinkleuchte, Positionsleuchte, Warnleuchte, Warnblinkleuchte, Dachblinker) aus dem Bereich Autotuning gefallen hat.

was man zum Thema Fahrtrichtungsanzeiger wissen sollte:

  • ob der Blinker funktioniert, muss im Inneren erkennen sein
  • ab 1961 sind Blinker Pflicht
  • § 53 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gibt vor, wie Blinker beschaffen sein müssen
  • Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssten mit Blinkern ausgerüstet sein
  • Blinker müssen mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel und auf derselben Fahrzeugseite in gleicher Phase blinken (Ausnahme: Krafträder mit Wechselstromlichtanlage)
  • Blinker müssen von allen Verkehrsteilnehmern deutlich wahrnehmbar sein
  • Blinker nach hinten dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen verbaut werden (vorn ist das erlaubt)
  • Blinkleuchten sind nur mit gelbem Licht zulässig
  • Autos und Lkw müssen vorn und hinten Blinker haben
  • Fahrzeuge die einen Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinker vorn und hinten von mehr als 6 m haben, müssen zusätzliche Blinker an den Längsseiten verbauen
  • rote Blinker aus den USA sind nicht erlaubt (Ausnahme gilt für Import-Fahrzeuge mit Zulassung vor 1970 oder wenn eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO vorliegt)
  • Dachblinker / Zusatzblinker dienen als zusätzliche Blinker und können grundsätzlich nachgerüstet werden, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen
  • LED-Blinker / Lauflicht / intermittierende Blinker mit Wischeffekt müssen gewisse Regeln einhalten
    – volle Leuchtkraft muss nach 0,2 Sekunden erreicht sein
    – Blinker muss von innen nach außen verlaufen
    – wellenförmige Gestaltung ist nicht erlaubt
    – warnt der Blinker vor einer Vollbremsung, darf er nicht dynamisch blinken

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