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Verboten! LED-Scheinwerfer & Interieurbeleuchtung – no Way!

Lesezeit 3 Min.

Kürzlich aktualisiert am 2. April 2021 um 05:59 Uhr

Verboten! LED-Scheinwerfer & Interieurbeleuchtung – no Way!

Kaum ein neues Fahrzeug hat Sie nicht – LED’s außen aber auch innen. Spätestens mit der Rahmen-Richtlinie EUP 32/2005 des Klimaschutzprogramms der EU das seit 1. September 2009 in die EU-Verordnung 2009/244/EG mündete hat man der Glühlampe im Haushalt nahezu den Tod bescheinigt. Völlig anders sieht das aber noch immer im Kfz-Bereich aus! Hier gilt auf keinen Fall alte Birne raus und sparsame helle LED rein. Während sich die Hersteller einen regelrechten Wettkampf liefern wer die besten LED-Scheinwerfer baut ist das im Zubehörmarkt extrem schwierig. Doch schon in 2-4 Jahren wird erwartet, dass mehr Autos mit LED- als mit Halogen- oder Xenon-Scheinwerfern unterwegs sein werden. Selbst darf man die Umrüstung allerdings nicht vornehmen!

Verboten! LED-Scheinwerfer & Interieurbeleuchtung – no Way!

Die Umrüstung eines vorhandenen Scheinwerfers ist verboten. Zumindest in der Europäischen Union. Die EU begründet das damit das bei einem Scheinwerfer das Leuchtmittel genau auf die Linsen und Reflektoren abgestimmt ist und dafür sorgt das der Lichtkegel genau dort ankommt wo er soll. Schade denn LED-Modelle gibt es zum Beispiel von Osram, Ring,  Philips oder Nighteye und diese sind als Option für H4/H7-Scheinwerfer mit Reflektor und Streuscheibe wie in einem VWGolf III, einem Mini und sogar in Projektionssystemen wie im Hyundai i30 teilweise zugelassen – allerdings nur in den USA oder Asien. Nicht besser schaut es grundsätzlich bezüglich dem Interieur aus. Der größte Teil der angebotenen LED’s ist nach der StVZO nicht erlaubt.

Verboten! LED-Scheinwerfer & Interieurbeleuchtung – no Way! Verboten! LED-Scheinwerfer & Interieurbeleuchtung – no Way!

Eine Interieurbeleuchtung an den Armaturen darf den Fahrer und die anderen Verkehrsteilnehmer in keinem Fall blenden. Erlaubt sind auch hier nur Beleuchtungen die amtlich zugelassen sind und ein Prüfsymbol mitbringen. Das können allerdings LED’s fast nie und sind somit streng genommen illegal. Also muss man im Interieur entweder dafür sorgen das keinerlei Leuchtkraft direkt nach außen dringt oder die LEDs beim Fahren abgeschalten sind. Als Beispiel möchten wir hier den Fussraum des Autos erwähnen. Das Licht darf hier nicht über die untere Fensterkante strahlen. Systeme wie die LEDambient von Osram funktionieren dagegen durchaus als unkomplizierte Nachrüstlösung für die Auto-Innenraumbeleuchtung und sind erlaubt.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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