In unserer Tuning-Wikipedia haben wir uns schon ausführlich damit beschäftigt, was die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) ist und auch mit dem Teilegutachten haben wir uns schon auseinandergesetzt. Doch worin liegt eigentlich der Unterschied zwischen den beiden Dokumenten? Ein wichtiger Punkt, wenn es um das Tuning des eigenen Fahrzeugs geht, ist die Sicherheit der montierten Bauteile. Deshalb werden je nach Änderungen und Bauteil(e) zahlreiche Belege benötigt, die darüber entscheiden, ob das Fahrzeug auch weiterhin zugelassen bleibt. Denn sind die geforderten Papiere nicht vorhanden, können im schlimmsten Fall sowohl die Fahrzeugzulassung als auch der Versicherungsschutz erlöschen. Dabei gelten je nach Tuning-Teil unterschiedliche Vorschriften. Während in manchen Fällen ein Teilegutachten ausreicht, ist in anderen Fällen eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für die Fahrzeugteile notwendig. Doch worin unterscheidet sich eigentlich das Teilegutachten von der ABE?
ABE: Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile
Nicht für jedes Tuning Bauteil muss ein Teilegutachten vorliegen. Stattdessen können andere Zeugnisse dem Bauteil beigelegt sein. In manchen Fällen reichen diese zusätzlichen Zeugnisse dann problemlos aus. Vor allem die Bauartgenehmigung als auch die Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE) sind solche Zeugnisse. In diesem Fall ist meist eine Kombination aus zwei von drei Belegen notwendig. Die Abkürzung ABE ist in vielen Fällen irreführend. Denn jeder Fahrzeugtyp hat eine eigene ABE. Diese ABE bleibt dabei von der Erstzulassung bis hin zur Entziehung oder Verschrottung erhalten. Dabei können unterschiedliche Aspekte zur Entziehung der Fahrzeugzulassung führen. Beispielsweise Umbaumaßnahmen wie auch schwerwiegende Mängel. Umbaumaßnahmen am Fahrzeug sind besonders unter Tunern beliebt. Allerdings ist hier Vorsicht geboten. Denn liegt die ABE der montierten Fahrzeugteile nicht vor, dann kann es sein, dass die Zulassung des Fahrzeugs erlischt. Deshalb wird oftmals von der Genehmigung einzelner Bauteile gesprochen, wenn die Rede von der ABE ist.
Auch ein vorhandenes ABE-Gutachten stellt keine Garantie für die Zulässigkeit des Tunings dar. Denn es ist durchaus möglich, dass bestimmte Bauteile nicht zusammen verbaut werden dürfen. Wurden solche Teile dennoch in Kombination verbaut, kann die Betriebserlaubnis trotz vorliegender ABE erlöschen. Deshalb ist es auf jeden Fall sinnvoll, sich im Vorfeld von einem seriösen Fachmann beraten zu lassen. Außerdem wird in manchen Fällen zusätzlich zur ABE ein amtliches Gutachten benötigt.
Teilegutachten: Was wird kontrolliert?
Beim Teilegutachten geht es, anders als bei der Hauptuntersuchung, nicht um die Komplettabnahme des Fahrzeugs. Stattdessen werden die Tuningmaßnahmen hinsichtlich unterschiedlicher Aspekte begutachtet:
- Das Teilegutachten selbst
- Die Ausstellung eines Prüfzeugnisses
- Die Einhaltung der Vorgaben
- Die Funktionsfähigkeit des Bauteils sowie des Fahrzeugs nach dessen Montage
Die Montage der Tuningteile kann in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden. Dazu ist ein Besuch der zuständigen Zulassungsstelle notwendig, auf der das Zeugnis der Änderungsabnahme vorgelegt werden muss. Sobald die Anpassungen in die Fahrzeugpapiere eingetragen sind, ist es nicht länger notwendig, das Prüfzeugnis (Formblatt) mitzuführen. Das setzt allerdings voraus, dass die Fahrzeugpapiere während jeder Fahrt mitgeführt werden. Werden Teilegutachten und Montage nicht der Prüforganisation zur Prüfung vorgelegt, erlischt die Betriebserlaubnis. Ob die Baumaßnahmen generell zulässig sind, ist dabei zweitrangig.
Das Teilegutachten
Das Teilegutachten ist beim Tuning von besonderer Bedeutung. Denn soll ein Bauteil montiert werden, dass nur über ein Teilegutachten verfügt, dann wird in der Regel die Bewertung durch eine professionelle Prüfungsorganisation angeraten. Diese Prüforganisation entscheidet im Einzelfall darüber, ob die bauliche Maßnahme zulässig ist. Anschließend an die Montage wird das Teilegutachten in Kombination mit der baulichen Veränderung begutachtet. Dabei wird ebenfalls die Funktionsfähigkeit der Einrichtung geprüft. Darüber, ob das Fahrzeug im Anschluss an das Tuning noch zugelassen ist, entscheidet die Änderungsabnahme. Diese erfolgt durch DEKRA, TÜV, KüS oder GTÜ mittels Teilegutachten. Mit Bescheinigung der Zulässigkeit wird die bauliche Änderung meist in ein Prüfzeugnis (Änderungsabnahmebescheinigung / Formblatt) eingetragen. Der Fahrzeughalter muss dieses Prüfzeugnis stets bei sich führen. Dieses muss bei Kontrollen vorgezeigt werden, damit die Betriebserlaubnis ihre Gültigkeit behält.
Unterschied zwischen Teilegutachten und ABE?
Die ABE kann entweder auf bestimmte Autoteile oder aber auf ein Fahrzeugmodell ausgestellt werden. Dieses Zeugnis wird durch das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg ausgestellt. Deshalb enthält es immer eine KBA-Nummer. Jedes Teil, dass mit einem ABE-Gutachten ausgeliefert wird, erhält eine Auflistung an Fahrzeugmodellen, in welchen das Bauteil verbaut werden darf. Im Anschluss an das Tuning ist eine Kontrolle durch einen Gutachter unnötig. Das ist der Hauptunterschied zwischen Teilegutachten und ABE. Denn während das montierte Fahrzeugteil beim Teilegutachten immer kontrolliert werden muss, ist das bei der ABE nicht der Fall. Bei der Fahrt ist es jedoch prinzipiell notwendig, diese ABE mitzuführen. Ist dies zu umständlich, ist auch die Eintragung in die Fahrzeugpapiere möglich.
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