Nach dem Urteil des EuGH ist es Autoherstellern verboten, eine Abschalteinrichtung zu nutzen, die beim Prüfstand die Abgaswerte gezielt verbessert. Auch rechtfertigt die Reduzierung von Verschmutzungen und Verschleiß im Motor den Einbau einer solchen Vorrichtung nicht. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat kürzlich das Urteil (17.12.2020, Rechtssache C-693/18) gefällt das den Einbau und die Nutzung einer Abschalteinrichtung verbietet. Das Urteil betrifft viele Hersteller wie unter anderem auch Volkswagen. Diese Hersteller werden sich nun mit weiteren Klagen und Schadensersatzansprüchen auseinandersetzen müssen. Das Urteil ist ein Grundsatzurteil und fußt auf ein bereits laufendes Strafverfahren, das sich gegen einen Autohersteller in Frankreich bezogen hat. Der Hersteller hatte eine Abschalteinrichtung für Diesel-Pkw in seine Fahrzeuge verbaut. Ziel war es, dass mit der Steuerungssoftware die Emissionswerte verbessert werden. Das Fahrzeug hat erkannt, dass es auf einem Prüfstand steht und die Anlage automatisch aktiviert.
Drohen neue Rückruf- und Klagewellen?
Der EuGH hat nun also bestätigt, dass eine solche Abschalteinrichtung nicht verbaut werden darf. Es bleibt ausschließlich ein System erlaubt, dass die unmittelbaren Beschädigungsrisiken des Motors verhindert. Hierzulande könnten nun Millionen Dieselfahrzeuge zurückgerufen werden. Das Urteil wird wohl die Rechte derjenigen stärken, die ein älteres Dieselfahrzeug fahren. Das trifft unter anderem Daimler, BMW, Volvo, VW oder Fiat Besitzer. Weitere Rückruf– und Klagewellen werden wohl nun nicht ausbleiben. Fazit: Die Hersteller dürfen keine Abschalteinrichtungen verbauen, die bei Zulassungsverfahren gezielt die Leistung der Abgasreinigung zur Kontrolle der Emissionen von Fahrzeugen verbessert, nur um damit die Zulassung zu erreichen.
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