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OVG hat entschieden! Section Control / Abschnittskontrolle rechtens!

Nach einem einjährigen Rechtsstreit um die „Section Control“ Systeme, die sogenannte Abschnittskontrolle, liegt nun die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vor. Die Abschnittskontrolle ist rechtens. Im Einzelnen sieht diese momentan noch so aus: Sie betrifft Raser in der Umgebung von Hannover, wo Streckenradare mit Namen „Section Control“ stehen. Dies kann man einer Presseerklärung des Bundeslandes Niedersachsen entnehmen. Mit der Abschnittskontrolle haben sich mehrere Gerichte beschäftigt. Die Rechtmäßigkeit der Abschnittskontrolle wurde nun auf Bundesebene gefällt. 2019 wurde ein Verfahren eingeleitet, um die vorherige Gerichtsentscheidung zu überprüfen. Zuvor hatte sich das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit der Sache beschäftigt.

Geschwindigkeit über eine Strecke von 5 Kilometern

Mit der Abschnittskontrolle wird die Geschwindigkeit über eine längere Strecke punktuell erfasst. Sie ist daher zuverlässiger als eine einzige Messung. Auf einer Strecke von ungefähr fünf Kilometern werden mehrere Kontrollgeräte aufgestellt, die die Geschwindigkeit eines Autos messen. Aus allen Werten berechnet man dann den Durchschnitt. Die Abschnittskontrolle wird bereits in vielen Ländern eingesetzt. Meist an Stellen, die risikoreich sind und eine hohe Unfallquote haben.

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Herkömmliche Blitzer messen nur an einem Punkt

Das Bundesland Niedersachsen stellt das „Section Control“ System in einer Presseerklärung vor. Im Gegensatz zu herkömmlichen Blitzern, misst die Abschnittskontrolle nicht punktuell, sondern über eine bestimmte Strecke. Am Beginn und am Ende der Strecke macht eine Kamera Fotos vom Heck. Jedes Bild hat einen Zeitstempel. Die zeitliche Differenz und die Länge des gemessenen Abschnitts ergibt die Durchschnittsgeschwindigkeit. So kann man eventuell eine überhöhte Geschwindigkeit feststellen. Das Land Niedersachsen bewertet die neue Technik als Vorteil für Behörden: Die Abschnittskontrolle sei gerechter, da sie eher akzeptiert wird. Dadurch das sich Autofahrer über den ganzen überwachten Bereich an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, harmonisiere sich der Abschnitt. Die Abschnittskontrolle an der Bundesstraße sechs in der Nähe von Hannover ist seit Ende 2018 in Betrieb. Bis jetzt sind keine weiteren Abschnittskontroll-Systeme der Bundesrepublik in Betrieb.

Anforderungen des Datenschutzes

Das Thema war, dass die automatische Erfassung aller Kfz-Kennzeichen  durch optische Zeichenerkennung (ANPR) ein Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Autofahrer ist. Liegt kein entsprechender Anfangsverdacht vor, dann wäre der Grundrechtseingriff nicht zu rechtfertigen gewesen. Um den Datenschutzanforderungen zu genügen, wird die Zeichenfolge aber mit einer kryptologischen Hashfunktion verschlüsselt. Ein Rückschluss auf das Kennzeichen beim Auslesen des Datensatzes ist damit nicht möglich. Im Nachgang werden nur die berechneten Hashwerte am Ein- und Ausfahrtquerschnitt miteinander abgeglichen. Fotos vom Ein- und Ausfahrtquerschnitt werden dagegen anonymisiert, verschlüsselt und schnellstmöglich wieder gelöscht. Aber nur dann, wenn kein Geschwindigkeitsverstoß vorliegt. Während der Messung sind keine Rückschlüsse auf das Fahrzeug oder auf personenbezogene Daten möglich. Ist das Auto aber zu schnell gewesen, dann wird für den Bußgeldbescheid, wie bei bisherigen Radarkontrollen, am Ende des kontrollierten Streckenabschnitts, ein weiteres Foto von vorn gemacht.

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