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Airwheels, Hoverboards oder Elektro-Skateboards – lasst es sein

Untertitel: Das rechtliche Risiko ist größer, als viele denken

Überall sieht man sie: Kinder und Jugendliche auf Airwheels, Hoverboards und Elektro-Skateboards. Die modernen Fortbewegungsmittel sind cool und verlocken die Eltern, sie für ihren Nachwuchs zu kaufen.

Doch was viele nicht wissen: Die neuartigen Dinger sind ein enormes rechtliches Problem und können schnell zum finanziellen Desaster werden.

Die rechtliche Lage – echt schwierig

Auf den ersten Blick wirken sie harmlos. Sie fahren meist „nur“ mit 15 bis 45 km/h und scheinen eine willkommene Alternative zu Fahrrädern oder Rollern. Doch rechtlich gesehen sind sie „Kraftfahrzeuge“. Das bedeutet, dass sie den Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen müssen.

Airwheels, Hoverboards und Ähnlichen haben jedoch keine Straßenzulassung, da ihnen Dinge wie eine Bremse, Beleuchtung oder eine Haltestange fehlen. Ohne die Zusätze ist es aber unmöglich, eine Betriebserlaubnis zu bekommen.

E-Scooter: Die Ausnahme, die die Regel bestätigt

Aber, warum sind E-Scooter im Straßenverkehr erlaubt und andere elektrische Flitzer nicht? Der Grund ist einfach: E-Scooter sind rechtlich gesehen „Elektrokleinstfahrzeuge“ und unterliegen deren Verordnung, die exakt definiert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Dazu gehört unter anderem eine allgemeine Betriebserlaubnis sowie eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Nur dann dürfen sie legal auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Airwheels und Hoverboards erfüllen das nicht.

Das finanzielle Risiko – Ein Schritt in den Abgrund

Wenn ein Kind oder Jugendlicher mit einem Hoverboard oder Airwheel einen Unfall verursacht, greift die private Haftpflichtversicherung nicht. Grund dafür ist die sogenannte Benzinklausel, die Schäden ausschließt, die durch den Betrieb des Kraftfahrzeugs verursacht werden.

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Die E-Flitzer sind rechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft und damit nicht abgedeckt, somit ist kein Versicherungsschutz gegeben. Sollte es also zum Unfall kommen, haften die Eltern oder der Fahrer des E-Flitzers mit dem Privatvermögen. Im schlimmsten Fall können solche Unfälle existenzbedrohend sein, insbesondere bei schweren Personenschäden.

Aufsichtspflicht der Eltern – Ein unterschätztes Risiko

Und auch wenn Eltern überzeugt sind, dass der Nachwuchs ja nur auf dem Privatgrundstück fährt, gibt es einen Haken: Ist das Grundstück öffentlich zugänglich, gilt es rechtlich als faktisch öffentlicher Verkehrsraum. Eltern haften in solchen Fällen als Aufsichtspflichtige und können für das Verhalten der Kinder zur Verantwortung gezogen werden. Zudem könnten sie als Halter des Fahrzeugs betrachtet werden, was weitere rechtliche Konsequenzen mit sich bringt.

Fazit: Hände weg von Airwheels und Co.

So cool es auch ist, ein Hoverboard, Airwheel oder Elektro-Skateboard für die Kids zu kaufen, der rechtliche Rahmen ist zu eng, um eine solche Entscheidung leichtfertig zu treffen. Ohne die richtige Versicherung und Zulassung setzt ihr euch und eure Kinder einem hohen Risiko aus. Nur auf abgesperrtem Privatgelände können die Geräte sicher und legal genutzt werden. Überlegt euch daher gut, ob der Spaß wirklich das Risiko wert ist.

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