Mit einer Ausnahmegenehmigung zurück auf die Straße!

Wer beispielsweise ein US-Fahrzeug im Deutschen Straßenverkehr fahren möchte, der benötigt eine Ausnahmegenehmigung. Denn es ist bei US-Fahrzeugen nicht immer möglich, das Fahrzeug so umzubauen, dass es EG-Richtlinien, ECE-Richtlinien sowie den StVZO-Zulassungsvorschriften entspricht. Des Weiteren ist der finanzielle Aufwand zum entsprechenden Umbau auch nicht immer gerechtfertigt. Zulassungsbehörden können, unter bestimmten Voraussetzungen und nach definierten Vorschriften, deshalb für ein Importfahrzeug eine sogenannte Ausnahmegenehmigung erteilen.

Ausnahmegenehmigung für die Zulassung

US-Fahrzeuge sind nicht für den europäischen Markt gedacht und es ist häufig ein enormer technischer und finanzieller Aufwand notwendig, um das Fahrzeug nach EG- und ECE-Richtlinien umzubauen. Aber nicht immer kann das Fahrzeug so verändert werden, dass es den Zulassungsvorschriften der StVZO gerecht wird. In einigen Fällen besteht einfach schlicht und ergreifend nicht die Möglichkeit eine Umrüstung vorzunehmen. Das ist beispielsweise dann der Fall wenn es von einem älteren Klassiker ein Blinkerglas nicht in der Farbe Orange zu kaufen gibt.

Dann wird beispielsweise eine Ausnahmegenehmigung erstellt um die damals oft in Rot gehaltenen Blinker vom amerikanischen Typ nutzen zu dürfen. Ob und inwiefern die Eintragung aber erfolgt hängt durchaus auch vom Fahrzeug ab. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Eintragung nur dann erfolgt, wenn das Fahrzeug eine H-Zulassung besitzt. Hier sollte man sich vorab definitiv kundig machen. Grundsätzlich können aber teils umfangreiche Ausnahmegenehmigungen für Importfahrzeuge erteilt werden, um die Zulassung hierzulande zu erhalten. Lediglich eine pauschale Aussage ist schwierig!

Beispiel: die Wegfahrsperre

Eine Wegfahrsperre ist für Fahrzeuge, die ab dem 01.10.1998 erstmals zugelassen wurden (Erstzulassungsdatum), Pflicht. US-Fahrzeuge haben eine Wegfahrsperre, die allerdings nur ähnliche Eigenschaften, wie die Wegfahrsperren für den europäischen Markt besitzt. Die Sendefrequenzen der Fernbedienungen sind anders und ein Umbau ist in der Regel nicht durchführbar. Für die Wegfahrsperre des Importfahrzeuges ist daher eine Ausnahmegenehmigung notwendig. Wer die Ausnahmegenehmigung erteilt bzw. für welche Ausnahmen eine Beantragung notwendig ist, das kann vom jeweiligen Bundesland abhängig sein.

Beispiel Baden-Württemberg: Das Regierungspräsidium ist die zuständige Behörde, die wiederum die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen delegiert hat. Die örtlichen Zulassungsstellen und Straßenverkehrsbehörden können Ausnahmegenehmigungen erteilen. Die Ausnahmegenehmigungen können von den Straßenverkehrsbehörden und Zulassungsstellen aber nur für wiederkehrende Tatbestände, die eine Ausnahme erfordern, erteilt werden. Ist ein Ausnahmetatbestand nicht gängig, dann muss die Ausnahme vom Fahrzeughalter beim Regierungspräsidium beantragt werden. Der Verwaltungsvorgang, der für Ausnahmegenehmigungen notwendig ist, kostet Gebühren.

die Gebührenordnung beachten

Ausnahmegenehmigungen unterliegen einer gesonderten Gebührenordnung. Die Gebührenordnung bietet den Behörden einen gewissen Spielraum, der beispielsweise zwischen 10 Euro und 500 Euro liegen kann, je nach Tatbestand und importiertes Fahrzeugmodell. die Preisvorstellungen werden von den Behörden in der Praxis aber häufig moderat gestaltet. So wird pro Ausnahmetatbestand beispielsweise in der Regel nur eine Gebühr von 50 Euro abgerechnet. Für 3 Ausnahmetatbestände wird dann häufig ein Betrag von 100 Euro verlangt und für mehr als 3 Ausnahmetatbestände werden 150 Euro berechnet.

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Die angegebenen Gebühren können allerdings variieren und erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Es sollte unbedingt vorab bei der zuständigen Zulassungsstelle nach den anfallenden Gebühren und der exakten Gebührenermittlung gefragt werden. Des Weiteren sollte in Erfahrung gebracht werden, welche Ausnahmegenehmigungen die örtliche Zulassungsstelle überhaupt durchführen kann und bei welchen Ausnahmegenehmigungen ein Antrag beim Regierungspräsidium erfolgen muss.

eine Beratung ist notwendig

TÜV und örtliche Zulassungsstellen können über notwendige Ausnahmegenehmigungen von Importfahrzeugen informieren. Es ist ratsam vor dem Kauf und vor dem Import eines Fahrzeuges nach notwendigen Umbaumaßnahmen und Ausnahmegenehmigungen zu fragen, wenn das Fahrzeug auf europäischen und Deutschen Straßen gefahren werden soll.

Alles Wichtige zur Ausnahmegenehmigung:

  • die Ausnahmegenehmigung bezieht sich in der Regel auf Importfahrzeuge aber auch auf Modifikationen und Änderungen an europäischen Fahrzeugen
  • Gebührenordnung tendiert zwischen 10 und 500 €
  • Paragraf 71 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) besagt, dass bei erteilten Ausnahmegenehmigungen die eventuell aufgeführten Auflagen immer zu beachten sind
  • Sondergenehmigung bezieht sich auf die Bestimmungen der StVZO
  • Liegt keine Ausnahmegenehmigung vor und wird das Kfz dennoch im Straßenverkehr bewegt, können Bußgelder und Punkte anfallen und auch das Erlöschen der Betriebserlaubnis kann drohen
  • Erteilung erfolgt nur durch eine staatlich anerkannte Prüforganisation

Weiteres Beispiel: Quad / ATV & Co.

Eine Ausnahmegenehmigung kann beispielsweise auch für ein Quad / ATV erteilt werden. Beispielsweise dann, wenn das Fahrzeug keine ausreichende oder überhaupt keine Radabdeckung besitzt. Eine solche Radabdeckung ist eigentlich in Deutschland Pflicht. Mit einer Ausnahmegenehmigung kann aber unter Umständen darauf verzichtet werden. Die Begründung liegt beispielsweise in der Tatsache, dass ein solches Fahrzeug vorwiegend außerhalb öffentlicher Straßen im harten Gelände eingesetzt wird und aufgrund dessen die Radabdeckung zum einen unnütz wäre und zum anderen schnell beschädigt werden würde. Auch in solch einem Fall kann der Prüfer die Ausnahmegenehmigung erlassen.

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