Gute Entscheidung: Autofahren mit Gesichtsschleier verboten!

In Deutschland gilt eine klare Regel: Wer ein Auto fährt, der darf sein Gesicht nicht verhüllen. Diese Regel, verankert in der Straßenverkehrsordnung (StVO), hat jetzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz in einem Urteil bestätigt. Im Mittelpunkt des Falls stand eine muslimische Frau aus Rheinland-Pfalz, die aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen einen Gesichtsschleier, den sogenannten Niqab, trägt. Dieser lässt nur die Augenpartie frei und verbirgt den Rest.

kein Autofahren mit Gesichtsschleier

Die Frau hatte beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz eine Ausnahmegenehmigung beantragt, um trotz des Schleiers hinter dem Steuer sitzen zu dürfen. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt. Die Klägerin legte daraufhin Widerspruch ein und klagte später gegen die Entscheidung – erst beim Verwaltungsgericht Neustadt und letztlich beim OVG Koblenz. Beide Gerichte wiesen ihre Klage ab.

Das OVG Koblenz argumentierte, dass das Verhüllungsverbot im Straßenverkehr verfassungsrechtlich gerechtfertigt und verhältnismäßig ist. Und ich finde das völlig korrekt! Der Grund für das Verbot liegt in der Sicherstellung der Verkehrssicherheit. Ein verdecktes Gesicht kann die Sicht beeinträchtigen und eine Gefahr für alle sein. Die Sicherheit auf den Straßen hat Vorrang vor der individuellen Religionsausübung.

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Sicherheit geht vor Religion

Zudem stellte das Gericht klar, dass die Klägerin trotz Verbot nicht komplett in ihrer Religionsausübung eingeschränkt ist. Sie könne alternative Verkehrsmittel nutzen, wie den öffentlichen Nahverkehr oder ein Motorrad, für das das Verhüllungsverbot nicht gilt, da ja sowieso eine Helmpflicht besteht. Mit dem Urteil wurde unterstrichen, dass Sicherheitsinteressen im Straßenverkehr wichtiger sind als religiöse Praktiken. Das Urteil des OVG Koblenz ist rechtskräftig und setzt damit einen deutlichen Präzedenzfall für ähnliche Fälle.

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