- Werbung -
GesetzBlaulicht und Sirenen: Verhalten im Straßenverkehr!

Blaulicht und Sirenen: Verhalten im Straßenverkehr!

Die Straßen in Deutschland sind voll. Ob der berühmt-berüchtigte Berufsverkehr die Hauptstraßen und Autobahnen verstopft oder das Stadt- und Straßenfest die Menschen in die Innenstadt lockt. Auch zugeparkte, enge Wohngebiete und Seitenstraßen sind leider keine Seltenheit. Was aber, wenn genau durch dieses Verkehrschaos der Rettungswagen oder die Feuerwehr mit Blaulicht und Sirenen kommen muss? Immerhin geht es hier um Notfälle. Fahrer der Einsatzfahrzeuge haben es da häufig nicht leicht. Ihre Arbeit erfordert äußerst hohe Konzentration. Sich auf das eigene Können, Manövrieren und die Fahrkompetenz zu verlassen ist dabei aber häufig nicht ausreichend. Rettungsfahrer müssen sich auch auf die Rücksichtnahme und das richtige Verhalten im Notfall, bei Blaulicht- und Sireneneinsatz, der anderen Verkehrsteilnehmer verlassen können. Die größte Herausforderung dabei ist es, so schnell wie nur möglich am Einsatzort anzukommen, ohne dabei weitere Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Der Einsatzwagen muss sich sicher durch den fließenden Verkehr manövrieren. Genau hierfür kommen Blaulicht und Sirene zum Einsatz.

- Werbung -

Bahn frei und Platz machen!

Blaulicht und Sirene sind die „Werkzeuge“ und Mittel, die anderen Fahrzeugen und Verkehrsteilnehmern signalisieren, zu reagieren, und zwar so, dass unmittelbar dafür gesorgt wird, dass das Einsatzfahrzeug freie Fahrt hat. Das schließt auch mit ein, dass sie sich nicht an die offiziellen Regeln der Straßenverkehrsordnung halten müssen. Es ist für die Rettungsfahrzeuge etwa zulässig, eine rote Ampel zu überfahren oder ein Stoppschild zu überfahren. Und auch die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu überschreiten, ist dem Einsatzfahrzeug erlaubt. Selbst entgegen der offiziellen Fahrtrichtung dürften sie fahren, wenn der Weg zum Einsatzort so schneller zu erreichen wäre. Etwa falsch herum in die Einbahnstraße. Übrigens gelten für den Einsatz von Blaulicht und Sirene unterschiedliche Regelungen. So sind die oben genannten „Verkehrsregelbrüche“ bei Einsatz von Blaulicht des Einsatzfahrzeuges erlaubt. Es gelten sogenannte Sonderrechte. Die Straße unmittelbar räumen muss man als anderer Verkehrsteilnehmer in dem Fall allerdings nicht. Dies ist erst der Fall, wenn auch die Sirene ertönt. Dann nämlich gilt das sogenannte Wegerecht. Blaulicht soll demnach zur erhöhen Aufmerksamkeit auffordern. Sirenen zum sofortigen Reagieren.

Wenn es sich doch staut und kein Platz gemacht wird!

- Werbung -

Wer in der Fahrschule aufgepasst hat, ist mit den oben beschriebenen Verhaltensweisen vertraut. Doch was in der Theorie gut klingt, wird in der Praxis manchmal einfach nicht umgesetzt. Viel zu häufig sieht man Situationen, in denen Autos den Fahrweg eines Rettungswagens blockieren. Häufig geschieht dies aus Unwissen und tatsächlich noch häufiger aus falschem Reagieren. So besonders auf der Autobahn. Hier erleben Einsatzwagen-Fahrer viel zu häufig, dass andere Verkehrsteilnehmer zur „falschen“ Seite ausweichen und damit die freie Bahn für den Rettungswagen mehr blockieren, statt freie Fahrt zu gewährleisten. Ein weiterer Klassiker ist die rote Ampel. Hier gilt es, dass Autofahrer langsam und vorsichtig in den Kreuzungsbereich einfahren dürfen, um so die eigentliche Fahrspur freizumachen. Dies geschieht in der Regel aber selten. Meistens bleiben die Autos einfach stehen. Wer traut sich schon über Rot zu fahren? Doch genau hier greift eine Besonderheit. Denn ein Bußgeld ist nicht zu erwarten, erklingt das Martinshorn hinter einem und man ist genötigt, die rote Ampel vorsichtig zu überfahren.

Lesen Sie auch:  Wegen Corona: Darf man Winterreifen auch im Sommer nutzen?

Kein Bußgeld bei der roten Ampel, aber Strafe beim Blockieren

Selbst wenn eine Ampel mit Blitzanlage ausgestattet wäre und ein Überfahren bei Rot zu einem schicken Foto führen würde, so kann dieser Bußgeldbescheid als nichtig erklärt werden. Denn jedes Rettungsfahrzeug wird aufgezeichnet und so kann die Situation schnell geklärt werden. Bleibt man aber einfach stur stehen und weicht nicht aus, so riskiert man ein verdientes Bußgeld, und zwar ein saftiges: bis zu 300 Euro und gleich 2 Punkte in Flensburg fallen an. Das Problem an der ganzen Sache: solche Verstöße werden viel zu selten verfolgt, weil die Rettungsfahrer selbst keine Zeit haben sich die Kennzeichen zu notieren oder den Fahrer auf sein Fehlverhalten hinzuweisen. Hier fehlt schlicht und ergreifend „noch“ die Technik. Denn nur wenige Fahrzeuge sind mit Kameras ausgestattet, sodass Beweisaufnahmen genutzt werden könnten. Info: Laute Musik im Fahrzeug als Ausrede, die Sirene (das Martinshorn) nicht gehört zu haben, schützt im Übrigen vor Strafe bei unsachgemäßen Verhalten nicht.

- Werbung -

Achtung Unfall! Fehlende Sicherheit und zu dichter Verkehr!

Viel zu häufig werden Rettungsfahrzeuge auf ihrem Weg zum Einsatzort auch selbst in Verkehrsunfälle verwickelt. Das ist doppelt dramatisch. Das liegt daran, dass sich immer mehr Autos und Verkehrsteilnehmer auf den deutschen Straßen tummeln, denen einfach der sichere Umgang mit solchen Ausnahmesituationen fehlt. Ein Einsatzwagen hat das Ziel maximal 15 Minuten zum Einsatzort zu benötigen. Doch diese zeitliche Vorgabe ist bei Weitem nur schwer einzuhalten. Denn die überfüllten Straßen und das unsichere Verhalten der Verkehrsteilnehmer selbst lässt auch Rettungswagen-Fahrer schnell an ihre Grenzen stoßen. Hinzu kommt, dass es leider auch den Fahrern vom Einsatzfahrzeug an ausreichendem Sicherheitstraining fehlt. Kleine Anmerkung am Rande: Für Einsatzfahrzeuge mit gelbem Blinklicht gelten übrigens keine Sonder- wie Wegerechte. Das Blinklicht gilt ausschließlich als Warnung und wird von Baufahrzeugen, wie Abschleppdiensten und der Müllabfuhr verwendet. Noch mehr Infos zu diesem Thema gibt es in unserem Beitrag „Einsatzfahrzeug mit Blaulicht & Sirene – das gilt es zu beachten!„.

Bullenfänger: Wann ist der Frontschutzbügel in Deutschland erlaubt?

Wenn das Auto zum Statussymbol wird! Der Autoposer und sein Auto!

Ladekabel vom E-Auto darf nicht über Gehweg verlaufen!

Bußgeld wegen Xenon-Nachrüstung? Die Infos!

Maria Holler
+ posts

Maria Holler – Seit 2014 bringt Maria ihre Expertise im Bereich "Gesetze & Recht" auf tuningblog.eu ein. Als Juristin mit einer Leidenschaft für die Automobilwelt kombiniert sie ihre Fachkenntnisse mit ihrem Interesse an Tuning und Fahrzeuganpassungen. Sie sorgt dafür, dass die Leser stets über aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen informiert sind. In ihrer Freizeit beschäftigt sie sich intensiv mit rechtlichen Vorschriften im Straßenverkehr, was sie zu einer unverzichtbaren Ressource für die Tuning-Community macht.

Google News button

Interessante Themen

Follow us

Werde ein Teil des Teams von tuningblog

Bei tuningblog.eu sind wir stets auf der Suche nach engagierten und motivierten Menschen, die unsere Begeisterung für Autos und Tuning teilen und Freude am Schreiben haben.

Beliebte Artikel

- Werbung -