In Deutschland ist es illegal, während des Autofahrens Blitzer-Apps auf dem Handy oder Radarwarner zu benutzen. Das dürfte so weit bekannt sein. Doch, ein aktuelles Gerichtsurteil stellt nun klar, dass dieses Verbot nicht nur für den Fahrer, sondern auch für alle anderen Insassen im Fahrzeug gilt. Das bedeutet, dass keiner eine Blitzer-App auf dem Handy nutzen darf. Eine Blitzer oder Radarwarn-App zu nutzen, ist während des Autofahrens also für alle Personen im Fahrzeug nicht erlaubt. Es handelt sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit, welche sich aus einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe ergibt.
Blitzer-App für Beifahrer
Das Oberlandesgericht hat dazu in einem konkreten Fall (Urt. v. 20.12.2022, Az. 2 ORbs 35 Ss 9/23) kürzlich entschieden, dass die Nutzung einer Blitzer-App durch einen Mitfahrer (Beifahrer) ein Verbot darstellt. Im Januar 2022 hatte die Polizei einen älteren Autofahrer gestoppt, der zu schnell durch Heidelberg gefahren ist und bei dem die Beifahrerin eine Radarwarn-App auf dem Handy aktiviert hatte. Die Polizei leitete daraufhin ein Verfahren gegen den Autofahrer ein und das Amtsgericht Heidelberg beschloss anschließend eine Geldstrafe von 100 € zu verhängen. Der Verurteilte legte Berufung ein, die jedoch vom Oberlandesgericht Karlsruhe zurückgewiesen wurde.
Verbot gilt auch für Beifahrer!
Es wurde klargestellt, dass die Straßenverkehrsordnung die Nutzung von Blitzer-Apps oder Radarwarnern für alle Insassen des Fahrzeugs verbietet. Das Gerichtsurteil schafft somit Klarheit und beseitigt bisherige Unsicherheiten in Bezug auf die Nutzung von Blitzer-Apps im Auto. Bislang argumentierte man so, dass der „Fahrer die App ja nicht nutze, sondern einer der Mitfahrer„. Dieser Grauzone wurde mit dem Urteil nun Klarheit hinzugefügt. Blitzer-Apps, Radarwarn- und Laserstörgeräte werden also gleich bewertet! Es muss also nach der Entscheidung des OLG Karlsruhe auch bei Nutzung durch Mitfahrer mit einem Bußgeld gerechnet werden, wenn sich der Fahrer die Warnfunktion der App zunutze macht und wenn dem Fahrer die aktive App bekannt ist!