Die immer wieder in Verruf geratenen Blitzer oder Radarfallen lassen den Blutdruck vieler Autofahrer regelmäßig in die Höhe schießen. Der böse Staat, der einfach nur etwas extra Geld verdienen will – richtig? Aussagen, wie diese kennen Sie sicher von einigen Bekannten. Doch was tun, damit der ,,böse Staat“ nicht an extra Einnahmen durch Autofahrer kommt? Die Antwort: Die Geschwindigkeitsbegrenzung beachten. – Doch möchte oder kann man das nicht, gibt es immer noch Blitzerapps. Doch sind die eigentlich legal?
Blitzerapps – So sieht es das Gesetz
Das Gesetz hat eine klar definierte Meinung zu Warn- und Blitzerapps. Sie sind schlichtweg verboten. Denn laut Paragraf 23 Abs. 1b StVO, ist das Mitführen von Geräten, die den Autofahrer vor besagten Anlagen warnen oder Radar / Blitzergeräte stören, verboten. Bis zu 75 EUR und einen Punkt in Flensburg können für die Verwendung einer Warnapp anfallen. Auch wenn es eher unwahrscheinlich ist, dass Sie aufgrund einer Blitzerapp angehalten werden – dadurch, dass die Polizei nicht ihr Smartphone einziehen darf. Bekannte Fälle beziehen sich meist auf Störgeräte, die dafür sorgen, dass Blitzer nicht ausschlagen oder der Fahrer sowie Kennzeichen verdeckt werden. Für den Fall, dass Sie dennoch beim Benutzen einer App erwischt werden, darf die Polizei die Deinstallation der Software verlangen. Denn eine Neuinstallation, wie jeder weiß, ist unmöglich – Scherz beiseite.
Strafen im Ausland
Da Sie nun wissen, welche Strafen sie erwarten, sollten Sie eine Blitzerapp oder andere Störgeräte mit sich führen, sollten Sie auch über die Konsequenzen informiert sein, welche sie im Ausland erwarten. In Dänemark zum Beispiel erwarten Sie Geldbußen, die rund dreimal so hoch sind wie in Deutschland. Gleiches gilt für Lettland, Bulgarien oder Finnland. Den Vogel schießt aber Frankreich ab. Nicht nur können Sie hier Gerät und Urlaubsgeld verlieren, auch ihr Auto könnte beschlagnahmt werden.
Legale Alternativen für Blitzerapps
Wenn Sie sich in Sicherheit wiegen möchten, bleiben Ihnen dennoch Apps. Denn das Verbot gilt nur für Software, die beispielsweise auf ihr GPS zugreift, um Ihnen live zu zeigen, an welchen Orten Sie eine Falle befürchten müssen. Mit Einschränkung meint das eben nur mobile Radars. Die rund 4.500 stationären Blitzer auf Deutschlands Straßen dürfen jederzeit getrackt werden. So arbeiten auch Radiosender. Ihnen ist es ebenfalls nicht erlaubt, die mobilen Stationen bekanntzugeben. Es gibt dennoch viele Sender, die das entweder nicht wissen und sich wissentlich oder unwissentlich strafbar machen. Fragen Sie bei ihrem lokalen Sender doch bei der nächsten Meldung über einen schwarzen Sprinter, aus dem geblitzt werden soll, ob die Verantwortlichen darüber Bescheid wissen.
Mehr Infos zu diesem Thema gibt es in unserem Beitrag „Blitzer-Apps: Was ist ein Vergehen, was ist erlaubt?„
PS: Kennt Ihr die kuriosesten Bußgelder im Straßenverkehr hierzulande und im Ausland? Wir haben sie zusammengefasst: PPS: Laut Urteil (Az.: 2 BvR 1616/18) des BVerfG vom 15. Dezember 2020 steht es übrigens jedem Autofahrer, der Zweifel am Blitzbescheid hat, zu, die Rohmessdaten des betroffenen Radargeräts kontrollieren zu dürfen. Mehr zu dem Urteil gibt es hier.