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Zu schnell? 31-40 km/h: 260 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Geschwindigkeitsüberschreitung: Hohe Strafen und Fahrverbot drohen bereits ab 31 km/h zu viel

Zu schnell gefahren? Das wird teuer! Wenn man sich mit dem Auto oder Motorrad auf den Straßen bewegt, kann es schnell passieren: Ein Moment der Unaufmerksamkeit, das Gaspedal zu weit unten, und schon zeigt der Tacho 31, 35 oder gar 40 km/h mehr als erlaubt an.

Doch Vorsicht: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung in diesem Bereich hat ernste Konsequenzen – sowohl finanziell als auch für die Fahrerlaubnis.

Höhere Strafen in der Ortschaft

Wer innerorts zu schnell fährt, muss besonders tief in die Tasche greifen. Das liegt an den höheren Gefahren, die durch den dichten Verkehr und die häufig geringeren Tempolimits entstehen. Bei einer Überschreitung von 31 bis 40 km/h drohen schon heftige Strafen. Wenn du mit dem Auto oder Motorrad in der Ortschaft geblitzt wirst, liegt das Bußgeld bei 260 EUR, und es werden zwei Punkte in Flensburg vermerkt.

Doch damit nicht genug: Zusätzlich musst du den Führerschein für einen Monat abgeben. Und fährst du mit einem Anhänger oder einem Lkw 31 bis 40 km/h zu schnell, dann wird es noch teurer. In diesem Fall beträgt das Bußgeld 340 EUR, und auch hier gibt es zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Die Strafen sind in diesen Fällen bewusst höher, da größere Fahrzeuge bei Unfällen oft gravierendere Schäden anrichten.

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Außerorts – Keine Entspannung

Außerhalb geschlossener Ortschaften sind die Strafen zwar etwas geringer, doch auch hier kann es richtig teuer werden. Bei einer Überschreitung von 31 bis 40 km/h liegt das Bußgeld bei 200 EUR, und es wird 1 Punkt in Flensburg eingetragen. Und wenn du Wiederholungstäter bist, droht auch außerhalb von Ortschaften ein einmonatiges Fahrverbot.

Das ist dann der Fall, wenn du innerhalb eines Jahres bereits einmal mit mehr als 26 km/h zu schnell unterwegs warst. Und hast du sogar einen Anhänger dabei oder fährst einen Lkw, dann wird das Bußgeld auf 255 EUR angehoben, und du musst dich auch auf 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot einstellen.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Es gibt Fälle, in denen es sich lohnen kann, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben. Doch Achtung: Du musst schnell handeln! Der Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt erfolgen. Solltest du in Erwägung ziehen, gegen den Bescheid vorzugehen, ist es ratsam, sich gut zu informieren. Hilfe dazu findest du auf spezialisierten Portalen.

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