GesetzChiptuning-Box eingebaut, aber deaktiviert: zulässig, oder nicht?

Chiptuning-Box eingebaut, aber deaktiviert: zulässig, oder nicht?

Kürzlich erreichte uns von einem Leser eine interessante Frage. Der Leser Achim K. fragte uns etwas bezüglich dem Chiptuning in seinem Fahrzeug. Speziell ging es um eine bereits verbaute Chiptuning-Box, die über eine Steuerung mittels Handy-App per Bluetooth verbunden und konfiguriert werden kann, die aber über keine Möglichkeit zur Eintragung in die Fahrzeugpapiere verfügt, da keinerlei Gutachten vorhanden sind. Da sein Fahrzeug zeitweise auch als Tracktool genutzt wird, hat er sich für die Leistungssteigerung entschieden, um besonders für Fahrten auf der Rennstrecke mehr Power zur Verfügung zu haben. Speziell die Möglichkeit, verschiedene Leistungslevel einstellen zu können, ist der große Vorteil der Tuning-Box. Jederzeit ist es über die App der Box allerdings auch möglich, diese komplett zu deaktivieren und somit mit Serienleistung zu fahren. Achim K. wollte nun wissen, ob er mit dieser Box im öffentlichen Straßenverkehr fahren darf, wenn sie über die App deaktiviert ist? Für uns eine nachvollziehbare Frage, da dann das Fahrzeug im Hinblick auf die Leistung serienmäßig ist. Seine Angst war darin begründet, dass er die Tuning-Box nach dem Einsatz auf der Rennstrecke eventuell immer ein- und ausbauen muss, bevor das Fahrzeug legal im Straßenverkehr bewegt werden kann.

Offline Chiptuning-Box legal?

Und seine Angst ist begründet! Denn durch den Einbau einer Chiptuning-Box erlischt IMMER die Betriebserlaubnis gem. § 19 Abs. 2 StVZO, da sich durch die entsprechende Nutzung regelmäßig das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert. Daher ist eine entsprechende Eintragung der Tuning-Box unbedingt erforderlich, falls keine ABE mitgeliefert wird. Da dies bei seiner Box aber nicht möglich ist, gibt es – soweit uns bekannt – keine Möglichkeit, mit dieser Tuning-Box legal am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Box über die App ausgeschaltet ist, oder nicht. Denn das Fahrzeug IST durch den Einbau in jedem Fall verändert und nicht mehr serienmäßig, egal ob die Box durch die App deaktiviert ist, oder nicht. Auch wenn sich durch die Deaktivierung der Box das Fahrzeug nicht verändert, dennoch ist die Betriebserlaubnis ohne Eintragung erloschen.

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Möglichkeit: Blindstecker/Brückenstecker verbauen!

Wir sehen hier nur eine Möglichkeit, wie ein kleiner Kompromiss gefunden werden kann. In der Regel wird eine solche Tuning-Box mit einem speziellen Kabelbaum geliefert, der an verschiedene Sensoren vom Triebwerk (Ansaugung, Turbolader, Einspritzung etc.) angeschlossen wird. Dieser Kabelbaum führt dann zur entsprechenden Tuning-Box und ist in der Regel mit einem Stecker an dieser verbunden. Je nach Anbieter gibt es für diesen Kabelbaum auch einen sogenannten Blindstecker/Brückenstecker. So kann der angeschlossene Kabelbaum dauerhaft im Fahrzeug verbleiben, zeitgleich kann daran in wenigen Sekunden die Power-Box angeschlossen werden. Das Fahrzeug ist unserer Meinung nach mit diesem Brückenstecker weiterhin komplett serienmäßig. Zwar sind einige Kabel durch den geänderten Kabelbaum im Grunde „verlängert„, eine rechtliche Problemzone auf die Zulassungsfähigkeit sehen wir in diesem Fall aber nicht.

Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung! Er spiegelt lediglich unsere Erfahrung/Einschätzung mit diesem Thema wider!

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