Ist eine Chromfolierung erlaubt? Es gibt einiges zu beachten!

So cool und elegant eine Chromfolierung aussehen mag: wenn Fahrzeuge mit den hochglänzenden Chromfolierungen überzogen werden, muss Experten des Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e.V. (KÜS) zufolge einiges beachtet werden. Laut der Meinung der KÜS-Experten können PKW, die komplett mit Chrom- oder Spiegelfolie beklebt sind, eine deutliche Gefährdung im Straßenverkehr darstellen. Dies liege darin begründet, dass die stark reflektierenden Oberflächen der eingesetzten Folienprodukte Sonnenstrahlung oder anderes Licht stark brechen und reflektieren können. Dieser Effekt kann andere Verkehrsteilnehmer stören. So kann zum Beispiel das von den Frontscheinwerfern entgegenkommender Fahrzeuge reflektierte Licht sehr stark irritieren.

Reflektionen können gefährlich sein

Allerdings werden durch die Reflektion an der Folie andere Verkehrsteilnehmer nicht nur irritiert: vielmehr kann eine relevante Verkehrsgefährdung nicht ausgeschlossen werden. Der Blendeffekt könne nach Angaben des KÜS ein erhebliches Ausmaß annehmen. Kleinere verchromte oder beklebte Bauteile (so zum Beispiel Radkappen, Zierleisten, Außenspiegel oder auch Stoßstangen) werden meist toleriert, da der Blendeffekt bei diesen Bauteilen durch die kleinere Fläche deutlich geringer sei.

Bußgeld und Punkt drohen!

Im Zusammenhang mit den Chromfolien und der Beklebung von PKW muss auch der §19 (2) der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zitiert werden. Hier wird geregelt, ob bestimmte Modifikationen am Fahrzeug zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen können. Wenn durch eine absichtliche Modifikation am Fahrzeug eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten sei, kann dies ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach sich ziehen. Außerdem ist dann ein Bußgeld von 50 Euro fällig sowie ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Beispielsweise bei einer Vollbeklebung mit starker Reflektion sei eine solche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durchaus denkbar.

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teils hohe Kosten drohen

Wenn die Polizei ein vollbeklebtes Fahrzeug sicherstelle, ziehe dies ebenfalls erhebliche Kosten unter anderem für die Stilllegung nach sich, so die Experten des KÜS. Da das Gefährdungspotenzial durch die reflektierende Wirkung eines derart verspiegelten Autos unterschiedlich sei, erfolge laut KÜS eine Bewertung jeweils im Einzelfall. Dabei sei die Beschaffenheit der jeweiligen Folie entscheidend, vor allem der relevante Reflexionsgrad. Bedeutsam sei auch die Art der Anbringung am Fahrzeug, also Lokalisation und Ausmaß der Folierung. Es ist daher -wie bei allen vorgesehenen Änderungen am Fahrzeug- immer empfehlenswert, im Vorfeld einen Prüfingenieur oder Sachverständigen zu diesem Thema zu befragen, um Kosten für sich selbst und die Gefährdung anderer zu vermeiden. PS. Wurde ein Fahrverbot ausgesprochen, dann gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit ein sogenanntes Gnadengesuch bei Gericht zu stellen. Mehr zu diesem Thema gibt es im folgenden Beitrag! PPS: Kennt Ihr die kuriosesten Bußgelder im Straßenverkehr hierzulande und im Ausland? Wir haben sie für zusammengefasst:

Alles dazu findet ihr in der Kategorie Prüfstellen, Gesetze, Vergehen, Infos“. 

Video: Vollchrom Folierung am Bugatti Chiron und Veyron

E-SUV: Jaguar I-PACE mit Vollfolierung in Platinum Mint X

24 Zoll u. Vollfolierung am Mercedes-AMG GT63 4-Door Coupé

professionelle Folierungen aus Tschechien

Individualität ab Werk – Porsche „Second Skin“ Folierungen

RaceChip – 300 PS Alpine A110 mit Gloss Sandstorm Folierung

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