Manchmal wissen wir nicht, wie gut wir es doch haben! Zwar meckern wir, dass es in Deutschland strengstens untersagt ist, die vorderen Seitenscheiben oder die Frontscheibe zu tönen. Auch ärgern wir uns, dass rot leuchtende Blinker an einem in Deutschland erstmalig zugelassenen Fahrzeug nicht erlaubt sind (außer bei Fahrzeugen mit EZ vor dem 1. Januar 1970). Dass es in anderen Ländern aber teils noch viel lächerlichere Gesetze gibt, zeigt dieses Beispiel. Ein Fahrzeugbesitzer aus Wien erhielt eine Strafe, weil das werksseitige Typenschild (Modellbezeichnung) seines Autos fehlte. Ein Fahrzeug zu „cleanen“ ist hierzulande üblich und der Entfall der genauen Modellbezeichnung, Motorisierung usw. kann in Deutschland sogar beim Hersteller geordert werden.
Cleaning in Österreich verboten
In Österreich führte das aber dazu, dass der Besitzer 60 € Strafe zahlen musste oder ersatzweise für 12 Stunden ins Gefängnis gehen sollte. In Österreich heißt es: „Am Auto müssen der Name oder die Marke des Herstellers und die Fahrgestellnummer (Fahrzeugmotor, die Motornummer usw.) vollständig sichtbar und dauernd gut lesbar angebracht sein.“ Cleaning ist seit Jahren ein Trend, der nicht nur im Tuning-Bereich boomt. Hierzulande können Fahrzeuge ab Werk problemlos mit dem Zusatz „Modellschriftzug Entfall“ bestellt werden. Österreich begründet das Gesetz damit, dass alles, was ein Auto besser erkennbar macht, wichtig sein kann bei der Ahndung von Strafen und deshalb MUSS die Typenbezeichnung vorhanden sein.
Und auch aus dem Bereich Tipps, TÜV, Dekra & Co. haben wir noch einiges mehr, folgend ein kleiner Auszug:
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