Coronavirus und Reisen: alles zum Thema Lockdown, den aktuellen Reisebeschränkungen und offiziellen Dienstreisen. Wer blickt da eigentlich noch durch? Keiner! Auf tuningblog erfahren Sie alles, was Sie bezüglich Reisen und Dienstreisen während des Lockdowns wissen müssen. Aufgrund der immer noch steigenden bzw. auf hohem Niveau bleibenden Corona-Neuinfektionen, haben sich die Bundesregierung und die Länderchefs bekanntlich auf einen neuerlichen harten Lockdown geeinigt. Doch was bedeutet dieser neuerliche Lockdown für Reisende mit dem Auto oder mit anderen Verkehrsmitteln gerade jetzt zur Weihnachtszeit? Und welche Regeln müssen von Reisenden beachtet werden?
Lockdown seit 16. Dezember 2020
Da der Lockdown light, für den sich Deutschland vor geraumer Zeit entschieden hat, aber noch keine messbaren Erfolge brachte, ging Deutschland mit dem 16. Dezember 2020 erneut in einen harten Lockdown. Deshalb werden die restriktiven Kontakt- und Reisebeschränkungen vorerst bis zum 10. Jänner des kommenden Jahres verlängert. Während dieser Phase werden bundesweit nur Geschäfte die zur täglichen Versorgung dienen geöffnet bleiben, alle anderen Branchen müssen schließen. Dies geht aus dem einstimmigen Beschluss der Kanzlerin und der Ministerpräsidenten hervor.
Daher wurden auch die für Autofahrer geltenden Regeln verlängert. Doch was bedeutet der neuerliche Lockdown für Reisende? Grundsätzlich rät die Regierung von allen Reisen ab, sofern diese nicht zwingend nötig sind. Verboten sind Reisen aber nicht. Nach der Ankunft in Deutschland müssen sich Reisende aber an strenge Kontaktbeschränkungen halten. Diese Beschränkungen besagen, dass mit Ausnahme der Weihnachtsfeiertage alle Kontakte auf höchstens 5 Personen (aus zwei Haushalten) reglementiert sind. Zwischen dem 24. Dezember und dem 26. Dezember können zusätzlich noch vier weitere Personen aus dem engsten Kreis der Familie eingeladen werden. Auch die ursprünglich über Silvester und Neujahr angedachten Lockerungen wurden widerrufen. Statt Lockerungen gibt es während diesem Zeitraum zusätzlich zu den geltenden Regelungen noch ein striktes Versammlungsverbot.
Quarantäne-Regelungen für Reisende!
Grundsätzlich wurden die bereits geltenden Quarantäne-Regelungen erneut bestätigt. Reisen quer durch Deutschland bzw. in die meisten EU-Länder bleiben zwar erlaubt, doch wird gleichzeitig davon abgeraten. Die Regierung rät den Bürgern auf jegliche Art von Reise oder Tagesausflüge, auch innerhalb Deutschlands, zu verzichten und zudem wird von Verwandtschaftsbesuchen abgeraten. Alle Hoteliers sind dazu angewiesen, ihre Zimmer nur für unaufschiebbare Zwecke und unter keinen Umständen für touristische Zwecke zu vergeben. Lediglich Geschäftsreisende sind noch zugelassen.
Bisher galten für Dienstreisen folgende Regelungen:
Hotels dürfen Dienstreisenden nur in wichtigen Fällen ihre Zimmer anbieten. Dabei hilft auch ein negativer Coronatest nicht um an ein Hotelzimmer zu kommen. Zudem können laut Bundesverband bereits kostenpflichtig gebuchte Reisen ohne Gebühren wieder storniert und getätigte Vorauszahlungen wieder zurückgefordert werden. Diese Regelung gilt neben Individual- auch für Pauschalreisen.
Weltweite Reisewarnungen wurden in ihrer Gültigkeit verlängert
Zusätzlich zu bundesweit geltenden und teilweise länderspezifischen Corona-Reglungen müssen Reisende auch die weltweiten Reisehinweise der Bundesregierung beachten. Diese sind bereits seit 1. Oktober 2020 in Kraft. Eine dieser Regelungen besagt, dass Einreisende aus einem der definierten Risikogebiete ihr zuständiges Gesundheitsamt über ihre Einreise informieren und sich sofort in Quarantäne begeben müssen. Ausgenommen von dieser Quarantäne-Pflicht sind nur Personen, die einen negativen Coronatest vorweisen können, welcher innerhalb der letzten 48 Stunden vor der Einreise abgenommen wurde.
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