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GesetzDigitale Autozulassung: Neue Kennzeichenregelung bringt Erleichterung für Autofahrer!

Digitale Autozulassung: Neue Kennzeichenregelung bringt Erleichterung für Autofahrer!

Die gesetzliche Vorschrift, dass jedes Fahrzeug auf öffentlichen Straßen ein Kennzeichen benötigt, ist allgemein bekannt. Wer ohne Nummernschild fährt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 60 Euro rechnen. Doch nun hat die Bundesregierung neue Regeln festgelegt, die alle Autofahrer betreffen. Egal, welcher Fahrzeugtyp, ob Auto oder Motorrad, ob Verbrenner oder Stromer – gesetzlich vorgeschrieben ist es, ein Kennzeichen zu haben. Dieses bekommt man durch die Zulassung oder Ummeldung seines Fahrzeugs und das sogar auf Wunsch als personalisiertes Wunschkennzeichen.

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Digitale Autozulassung

In einer neuen Verordnung hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr für das Jahr 2023 weitere Änderungen beschlossen, die den Zulassungsprozess beschleunigen und vereinfachen sollen. Eine bedeutende Neuerung ist, dass man nach der Anmeldung seines neuen Fahrzeugs bis zu 10 Tage ohne HU-Plakette auf dem Kennzeichen und ohne Fahrzeugpapiere fahren darf. Dies soll den Übergang zwischen der Zulassung und dem Erhalt der Dokumente und Plaketten erleichtern.

Diese wesentliche Änderung ist Teil eines umfassenderen Plans, der die gesamte Zulassung modernisiert. Allerdings ist das nur ein Teil der Änderungen. Ab dem 1. September 2023 können alle Autofahrer ihr neues (oder gebrauchtes) Fahrzeug mittels Smartphone anmelden und direkt losfahren, ohne auf die Übersendung der Dokumente und Plaketten warten zu müssen. Bisher müssen Autofahrer warten, bis die Dokumente postalisch zugestellt werden. Vorhandene Kennzeichen sind aber natürlich vorausgesetzt!

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gültig ab dem 1. September 2023

Der digitale Zulassungsbescheid dient als Nachweis bei einer etwaigen Polizeikontrolle und ermöglicht es, das Fahrzeug bis zu 10 Tage lang zu fahren, ohne die Fahrzeugpapiere und HU-Plakette physisch vorzeigen zu müssen. Dadurch entfallen die zeitraubenden Behördengänge und die Zulassung wird deutlich einfacher, schneller und teils sogar günstiger. Obwohl diese Änderungen vielversprechend klingen, bleibt abzuwarten, ob der Prozess wirklich einfacher wird.

Es gibt schließlich auch Bedenken bezüglich der Sicherheit und Zuverlässigkeit von digitalen Dokumenten, und es ist unklar, wie die Änderungen von den Autofahrern aufgenommen werden. Dennoch ist die neue Verordnung ein wichtiger Schritt in Richtung einer modernisierten und effizienteren Autozulassung und damit wird die bereits seit 2019 vorhandene „i-Kfz“ (internetbasierte Fahrzeugzulassung für Standardzulassungsvorgänge) noch interessanter.

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Für die digitale Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs gilt:

  • Fahrzeug muss fabrikneu sein (wird zum ersten Mal angemeldet)
  • man benötigt die Zulassungsbescheinigung Teil II (inkl. verdecktem Sicherheitscode)
  • aktuelle elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.) muss vorliegen
  • IBAN (Konto) muss vorliegen (für Einzug der Kfz-Steuer vom Halter)
  • Neuer Personalausweis (nPA) (alternativ elektronischer Aufenthaltstitel/eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)
  • ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder Smartphone mit „AusweisApp2“ (kostenlos)

Und mit dem 1. September 2023 können auch juristische Personen Anträge über die i-Kfz-Portale starten. Für die Umsetzung der neuen Verordnung sind allerdings die jeweiligen Bundesländer zuständig.

https://youtu.be/UJlX7efIlIU

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