Drogen am Steuer? Keine gut Idee! Das sind die Konsequenzen!

Bei vielen Autofahrern sind Drogen am Steuer quasi ein Kavaliersdelikt, wobei das definitiv nicht so ist. Denn ähnlich wie bei Alkohol ist jemand nach der Einnahme von Drogen, nicht mehr Fahrtüchtig. Und das Risiko, andere zu gefährden, ist deutlich höher als, wenn man Drogen in der Wohnung konsumiert, was natürlich auch nicht OK ist. Genau aus diesem Grund hat der Gesetzgeber reagiert und sich dafür einige Strafen einfallen lassen, die im aktuellen Bußgeldkatalog nachgelesen werden können. Jeder sollte auf Drogen (insbesondere chemische Drogen) im Allgemeinen verzichten, doch vor allem am Steuer. Da muss der Fahrer voll Einsatzfähig sein, was mit Drogen und Alkohol nicht der Fall ist. Und die Fahrtüchtigkeit kann schon eine Tasse Hanf-Tee verhindern!

Konsequenzen von Drogen am Steuer?

Hier wird vom Gesetzgeber zwischen einem Führerscheinbesitzer auf Probe und dem der diesen schon endgültig besitzt unterschieden. Dementsprechend fallen die Strafen aus, die wir hier gerne einmal kurz anschneiden möchten. Zuerst einmal die Strafen für Besitzer des endgültigen Führerscheins. Wer das erste Mal einen Verstoß beging, muss mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Zusätzlich wird ein Bußgeld von 500 Euro verhängt und es gibt 2 Punkte in Flensburg. Beim zweiten Verstoß gibt es ebenfalls zwei Punkte in Flensburg und man muss mit einem Fahrverbot von drei Monaten rechnen. Das Bußgeld erhöht sich dann auf 1.000 Euro. Wer ein drittes Mal durch Drogen im Straßenverkehr auffällig wird, der muss seinen Führerschein drei Monate abgeben und erhält wiederum 2 Punkte und ein Bußgeld von 1500 Euro.

Fahranfänger trifft es noch härter

Für Fahranfänger sieht das noch schlimmer aus, denn diese können sogar mit dem Führerscheinentzug rechnen. Das kann beim dritten Verstoß geschehen und ist somit die härteste Strafe, die durch Drogenkonsum am Steuer verhängt wird. Beim ersten Verstoß kann hier zusätzlich die Probezeit auf bis zu vier Jahren verlängert werden. Ebenfalls muss dann ein Aufbauseminar besucht werden, wodurch sich die Kosten deutlich erhöhen. Beim zweiten Verstoß wird eine Verwarnung ausgesprochen und empfohlen eine verkehrspsychologische Beratung aufzusuchen. Dies sind in diesen Fällen zu den oben genannten Folgen, zusätzliche Konsequenzen die auf einen Autofahrer warten. Denn Drogen im Straßenverkehr sind genauso schlimm, wie Alkohol am Steuer. Dies sind nur die Folgen, die ohne einen Unfall zu verursachen, entstehen können.

Welche Bußgelder drohen?

Die Bußgelder fangen bei 500 Euro an, was dann für den ersten Verstoß gilt. Beim zweiten Verstoß sind es dann schon 1000 Euro und beim letzten Verstoß 1500 Euro. Allerdings, sollten dann noch andere Delikte dazu kommen, dann wird das Bußgeld teils deutlich teurer. Allein die Höhe der Bußgelder sollte einem Anlass geben, über Drogen am Steuer vorher nachzudenken. Denn diese Verstöße werden härter bestraft, als wenn jemand Alkohol getrunken hat. Es lohnt sich immer die Fahrt ohne Drogen, nicht nur für Menschen, die gerade erst ihren Führerschein erhalten haben.

Welche Methoden zum Messen gibt es?

Die Methoden um Drogen nachzuweisen, werden mittels Schweiß und Speichel erbracht. Eine weitere Methode ist, die Drogen im Urin oder im Blut nachzuweisen. Allerdings gibt es auf der einen Seite ein Hindernis, was aber auch schnell ausgeräumt ist. Die genannten Methoden sind auf den ersten Blick freiwillig, also können verweigert werden. Der Haken daran, falls jemand durch seine Fahrweise auffällig ist, kann trotzdem getestet werden. Für die Blutprobe wird ein richterlicher Beschluss benötigt, der die Entnahme von Blut anordnet. Beim Test durch Speichel und Schweiß ist das nicht unbedingt der Fall. Denn hier reicht der hinreichende Verdacht der Polizei, um dann einen solchen Test zu machen. Also sind die Tests im Wesentlichen ähnlich, wie das beim Alkohol auch ist.

Lesen Sie auch:  Unfall mit anfahrendem Bus! Wer ist schuld?

Lieber nüchtern und ohne Drogen fahren!

Wer sich die Strafen und Konsequenzen einmal genauer ansieht, der sollte die Finger von Drogen und Alkohol lassen. Denn beides ist schlimm und stellt zusätzlich eine Gefahr für andere Menschen dar. Ansonsten lieber mal das Geld für ein Taxi ausgeben, was dann allemal günstiger und somit billiger und deutlich sicherer ist. Denn wenn jemand verletzt wird, sieht das alles noch ganz anders aus. Aber natürlich möchten wir die Kirche im Dorf lassen. Es spricht sicher wenig dagegen daheim eine Wasserpfeife zu rauchen wenn man sich der gesundheitlichen Folgen bewusst ist. Mit handelsüblichem Tabak läuft man zumindest keine Gefahr auf einen Drogentest positiv zu reagieren. Eins steht jedenfalls fest: Nüchtern fahren ist am besten! PS. Wurde ein Fahrverbot ausgesprochen, dann gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit ein sogenanntes Gnadengesuch bei Gericht zu stellen. Mehr zu diesem Thema gibt es im folgenden Beitrag! PPS: Kennt Ihr die kuriosesten Bußgelder im Straßenverkehr hierzulande und im Ausland? Wir haben sie zusammengefasst:

Zusammengefasst die wichtigsten Informationen:

Dro­genver­stoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Verstoß 1 500 €  2 1 Monat
Verstoß 2 1.000 €  2 3 Monate
Verstoß 3 1.500 €  2 3 Monate
  • Probezeit mit Drogen am Steuer:
    – Verstoß 1: Probe­zeit­ver­länger­ung auf 4 Jahre + Auf­bau­seminar
    – Verstoß 2: Verwar­nung + Em­pfehlung verkehrs­psycho­logische Bera­tung
    – Verstoß 3: Ent­zug der Fahrerlaubnis
  • Drogen am Steuer sind eine Straftat
    – Je mehr Drogen, desto härter die Strafen.
    – Bei Gefährdung des Straßenverkehrs, handelt es sich in der Regel um eine Straftat, mit der Folge einer Geld- oder Freiheitsstrafe (Führerscheinentzug möglich), Fahranfänger in der Probezeit erhalten neben den allgemeinen Sanktionen noch weitere Maßnahmen.
  • Führen eines Fahrrads nach dem Konsum berauschender Mittel kann ebenfalls Punkte und den Entzug der Fahrerlaubnis mitsich bringen.
  • Drogen-Schnelltest analysiert verdächtige Substanzen in Schweiß und Speichel. (auf freiwilliger Basis)
  • Angeordneter Urintest bei berechtigtem Anfangsverdacht kann eine richterliche Anordnung zum Bluttest mit sich bringen.
  • Polizei ist ohne richterlichen Beschluss zur Anordnung der Entnahme einer Blutprobe befugt:
    – bei Verdacht auf eine Straftat nach § 315a Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 und 3, § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Absatz 2 und 3 oder § 316 des Strafgesetzbuchs.
    – § 81a Abs. 2 Satz 2 Strafprozessordnung (StPO)
    – der Verdacht eine rauschbedingte Verkehrsstraftat begangen zu haben reicht aus
  • Unterschiede zwischen harten Drogen (Kokain, Heroin usw.) und weichen Drogen (Cannabis)
    – Cannabis (THC) zieht nicht zwangsläufig eine MPU nach sich
    – härtere Drogen (mit stärkerem Einfluss auf Wahrnehmung und Koordination) = härteren Strafen.
  • regelmäßiger „nachgewiesener“ Drogenkonsum reicht damit der Führerschein entzogen, wird (auch wenn kein Fahrrad, Auto oder Lkw gefahren wurde)

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