Gerüchte kursieren und sorgen für Verwirrung – Ab 2025 soll angeblich eine Führerscheinpflicht für E-Scooter eingeführt werden. Doch was ist dran an den Behauptungen?
Der Frage widmen wir uns heute, denn die Debatte um E-Scooter und deren Nutzung im Straßenverkehr schlägt seit geraumer Zeit Wellen.
Wird ein Führerschein nötig?
Seit der Einführung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung im Juni 2019 dürfen E-Scooter, solange sie mit einer Lenk- oder Haltestange ausgestattet sind, offiziell am Straßenverkehr teilnehmen. Eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Und auch für das Jahr 2025 wird sich daran nichts ändern, so das Verkehrsministerium.
Aber immer mehr Städte reagieren auf das unübersichtliche Abstellen und die oft als störend empfundene Nutzung von E-Scootern. Deshalb werden strengere Regeln gefordert, und manch einer träumt sogar von einem generellen Verbot. Abstellplätze und eine Obergrenze von 300 E-Scootern pro Anbieter im Innenstadtraum sind erste Maßnahmen, die schon ergriffen wurden. Die Einführung eines Führerscheins steht allerdings nicht auf der Agenda.
Welche Regeln gelten aktuell?
Auch wenn keine Fahrerlaubnis für E-Scooter erforderlich ist, gelten dennoch klare Vorschriften für deren Nutzung im Straßenverkehr. So ist das Mindestalter bei 14 Jahren festgelegt. Zudem sind E-Scooter versicherungspflichtig und müssen mit einer Versicherungsplakette bestückt sein. Die Straßenverkehrsordnung behandelt E-Scooter in vielen Punkten ähnlich wie Autos oder Motorräder.
Eine der wichtigsten Regelungen betrifft die Promillegrenze. Die liegt für E-Scooter-Fahrer bei 0,5 Promille. Wird sie übertroffen, drohen Strafen: 500 EUR Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Und schon ab 0,3 Promille kann man sich strafbar machen, wenn man unsicher fährt.
Besonders streng wird der Konsum von Alkohol bei Fahranfängern und Personen unter 21 Jahren geahndet. Für sie gilt ein absolutes Alkoholverbot. Und weitere Regeln betreffen das Verbot von Mitfahrern, das Anhängen an andere Fahrzeuge sowie die Nutzung von Gehwegen und Fußgängerzonen.
Warum halten sich die Gerüchte?
Soziale Medien spielen bei der Verbreitung der Spekulationen eine zentrale Rolle. Die angebliche Einführung eines E-Scooter-Führerscheins ab 2025 wird immer wieder aufgegriffen und verbreitet. Dabei hat das Verkehrsministerium bereits deutlich gemacht, dass für E-Scooter auch weiterhin keine Fahrerlaubnis erforderlich sein wird.
Fazit: Kein Führerschein für E-Scooter in Sicht
Trotz der anhaltenden Gerüchte und der Kritik an E-Scootern bleibt es dabei: Auch 2025 wird es keine Führerscheinpflicht für die Elektrokleinstfahrzeuge geben. E-Scooter dürfen weiter ohne Fahrerlaubnis gefahren werden, solange die geltenden Verkehrsregeln eingehalten werden.