GesetzDie Eintragung einer Abgasanlage & Kat!

Die Eintragung einer Abgasanlage & Kat!

In der heutigen Zeit ist es schwierig geworden, Abgasanlagen einzutragen. Fahrzeughalter sind nämlich verpflichtet, ihr Fahrzeug einer Geräuschprüfung zu unterziehen. Hierbei wird ein Gutachten erstellt, welches bescheinigt, dass das Fahrzeug maximal 75dB im Fahrgeräusch aufweist. Damit der Prüfer eine Sicherheit hat, dass das Gutachten für das jeweilige Fahrzeug erstellt wurde, muss dieses Gutachten zwingend mit deiner Fahrgestellnummer versehen sein. Eine Anhebung der dB im Fahrgeräusch ist hierbei nicht möglich. Sofern der vom Hersteller ausgestellte Fahrzeugschein / das Datenblatt nichts Anderes besagen, darf der Wert von 75dB in Deutschland nicht überschritten werden. Sollte der Wert im Fahrzeugschein / im Datenblatt höher als 75dB sein, darf das Fahrzeug nach einer Änderung trotzdem nur 75dB leisten. Somit ist es leiser als vorher.

Abgasanlage & Kat

Damit der gesetzliche Maximalwert von 75dB im Fahrgeräusch nicht überschritten wird, empfiehlt es sich stets, sofern das Fahrzeug nicht durch Umbauarbeiten auf diesen Wert gebracht werden kann, eine Abgasanlage zu verbauen, die eine ABE oder ein Teilegutachten besitzt. Sofern es sich bei dem Fahrzeug um kein Importmodell handelt, es also eine Schlüsselnummer besitzt, ist es verpflichtend nur Teile mit E-Prüfzeichen oder ABE zu verbauen. Hierzu gibt es keine Alternative! Die Verfahrensweise bei Importfahrzeugen sieht (noch) etwas anders aus. Fahrzeuge, die nicht auf dem europäischen Markt verfügbar waren, wie etwa der Nissan Skyline R32-34, haben vom spezifischen Fahrzeugdatenblatt schon eine höhere dB als die zugelassenen 75dB.

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Folgendes gilt, wenn das Fahrzeug keine Schlüsselnummer im Fahrzeugschein hat:

  • Es besteht die Möglichkeit, die Abgasanlage vor der deutschen Zulassung auszutauschen und bei der Zulassung eintragen zu lassen, wenn diese den Wert im Datenblatt nicht überschreitet. Abgasanlagen für Importfahrzeuge, wie etwa die HKS Silent Hi-Power oder die HKS Hi-Power 409, können ohne Silencer gefahren und eingetragen werden.
  • Eine Leistungsmessung ist für die Eintragung einer Abgasanlage notwendig. Hierbei darf das Fahrzeug maximal 5 % mehr Leistung gegenüber dem Serienzustand haben. Ebenso darf die Standgeräuschmessung nicht mehr als 5dB über dem im Fahrzeugschein eingetragenen Standgeräusch liegen.

Thema Austausch-Katalysator!

Jeder Austausch-Katalysator muss zwingend ein Gutachten besitzen. Eine E-Nummer reicht ohne passendes Gutachten nicht aus. Einige Prüfstellen und Händler haben die passenden Abgasgutachten von manchen Herstellern wie etwa Jamoto, HJS, Brain für Euro 2,3,4 und teilweise Euro 5 vorliegen. Eine vorhandene E-Nummer bedeutet nicht zwingend, dass der Katalysator auch eingetragen werden kann. Hierüber sollte mach sich vor dem Kauf unbedingt informieren. Und da neuere Fahrzeuge häufig schon die Euro 6 Norm erfüllen, wird die Angelegenheit noch komplizierter. Hierfür kann man in Deutschland nur Kats kaufen, die eine ABE haben. Alle anderen können nicht eingetragen werden!

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