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GesetzDie Erstzulassung "alter Neuwagen": das Problem der Abgasnorm!

Die Erstzulassung „alter Neuwagen“: das Problem der Abgasnorm!

Im Prozess der Fahrzeugzulassungen in Deutschland tauchen immer wieder interessante Fragestellungen (Probleme) auf, insbesondere wenn es um die Erstzulassung von Neufahrzeugen geht, die bereits vor einigen Jahren produziert wurden. Wenn wir etwa einen Blick auf ein Auto werfen, das im Jahr 2014 vom Band gelaufen ist und seinerzeit den Standards der Abgasnorm Euro 6b entsprach, entsteht die berechtigte Frage: Kann dieses Auto im Jahr 2023, unter den aktuellen rechtlichen und umwelttechnischen Rahmenbedingungen, noch erstmalig zugelassen werden? Wir sprechen davon, dass dieses Fahrzeug noch nie zugelassen war. Sicherlich ein seltener Fall, aber keineswegs unüblich.

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Erstzulassung „alter Neuwagen“

In Deutschland besteht tatsächlich keine gesetzliche Frist zur Erstzulassung eins Neuwagens, die eine maximale Zeitspanne zwischen der Herstellung und der Erstzulassung des Neufahrzeugs definiert. Hier könnte man also meinen, dass unser 2015 produziertes Vehikel ohne Weiteres im Jahre 2023 seine Erstzulassung erhalten kann. Doch es gibt da einen Haken in Form der stetig strenger werdenden Abgasnormen. Denn seit dem 1. September 2021 ist die Abgasnorm Euro 6d eine verpflichtende Hürde für alle neu zugelassenen Fahrzeuge. Das stellt für unsere hypothetische Situation und das Fahrzeug, das lediglich die Euro 6b erfüllt, ein Problem dar. Denn trotz des Alters oder besser gesagt, trotz des Herstellungsdatums, dürfte es eigentlich nicht mehr erstmalig zugelassen werden.

Erstzulassung alter Neuwagen – Entscheidend ist der Zulassungsstatus!

Interessanterweise spielt hier jedoch auch der genaue „Zulassungsstatus“ eine Rolle. Denn eine Ausnahme gibt es für Fahrzeug, die vor dem 1. September 2021 produziert und erstmalig zugelassen wurden. Diese dürfen auch im Nachhinein noch zugelassen werden, vorausgesetzt, sie waren nicht länger als 12 Monate außer Verkehr. Für nicht zugelassene Fahrzeuge, oder solche, die länger pausierten, könnte es also knifflig werden und eventuell wird eine Nachrüstung auf die Euro 6d erforderlich. Somit wird die EZ älterer Neufahrzeuge zur Reise durch die Regularien der Fahrzeugzulassung, bei der verschiedene Faktoren wie Herstellungsdatum, bisheriger Zulassungsstatus und aktuell geltende Normen im Zusammenspiel berücksichtigt werden müssen.

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FAQ zur Euronorm für Pkws

1. Was versteht man unter der Euronorm?

  • Einführung: 1970, mit speziellen Pkw-Regelungen ab 1992.
  • Konzept: Ein Regelwerk, das den maximalen Emissionsausstoß von Fahrzeugen in der EU definiert.
  • Stufen: Verschiedene Emissionsgrenzwerte sind in Stufen (Euronorm 1 bis 6) unterteilt.
  • Verschärfungen: Die Grenzwerte werden mit den aufeinander folgenden Normen strenger.

2. Wie sind die Euronormen strukturiert?

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  • Euronorm 1 bis 6: Jede Norm definiert spezielle Abgasgrenzwerte.
  • Sub-Kategorien: Einige Normen haben Untergruppen (z.B., Euro 5a/b, Euro 6, 6b, 6c, 6d-TEMP, und 6d).

3. Wie finde ich heraus, welche Euronorm mein Fahrzeug hat?

  • Identifikation: über Kennziffern im Fahrzeugschein, im Feld 14.1 (oder „Schlüsselnummer zu 1“ bei Papieren vor 2005).
  • Codierung:
    • Euro 1: 01-04, 09, 11-14, 16, 18, 21, 22, 77
    • Euro 2: 25-29, 34, 35, 40, 41, 49, 71
    • Euro 3: 30, 31, 36, 37, 42, 44-61
    • Euro 4: 32, 33, 38, 39, 43, 62-70
    • Euro 5: 35AO-35MO
    • Euro 6: 36NO-36YO
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4. Warum sind Euronormen für mich als Fahrzeughalter wichtig?

  • Finanzieller Aspekt:
    • Steuerersparnis: Je höher die Euronorm, desto geringer die Kfz-Steuer.
    • Beispiel: Der Unterschied in der Steuer zwischen Euro 2 und Euro 4 kann über 100 EUR betragen.
  • Umweltaspekt:
    • Umweltplaketten: Die Euronorm beeinflusst, welche Plakette ein Fahrzeug erhält und damit, wo es fahren darf.
    • Innenstadt-Fahrverbote: Viele Städte beschränken den Zugang für Fahrzeuge mit schlechteren Emissionswerten.

5. Was ist, wenn mein Fahrzeug eine schlechte Emissionsklasse aufweist?

  • Möglichkeiten:
    • Aufrüstung: Prüfung, ob eine Nachrüstung zur Emissionsminderung sinnvoll und machbar ist.
    • Neukauf: Überlegung, ob ein umweltfreundlicheres Fahrzeug langfristig gesehen sinnvoll wäre.
  • Tendenz: Es ist zu erwarten, dass Zugangsbeschränkungen für Innenstädte in der Zukunft zunehmen.

6. Wie betreffen die Euronormen Lkws und Motorräder?

  • Für Lkws und Motorräder gelten gesonderte Euronormen.
  • Auch hier gibt es eine Verschärfung der Normen, um den CO₂-Ausstoß weiter zu reduzieren.

7. Was hat es mit den innerdeutschen Normen (D1-3) auf sich?

  • Sie sind mittlerweile eher ungebräuchlich und haben an Bedeutung verloren.
  • Der Fokus liegt nun auf den einheitlichen europäischen Regelungen.

8. Gibt es Ausnahmen oder „Sonstige“ Kategorien in den Euronormen?

  • Ja, es gibt eine „Sonstige“ Kategorie, zu der z.B. die Ziffern 00, 05-08, 10, 15, 17, 19, 20, 23, 24, und 88 gehören.
  • Diese Kategorie umfasst spezielle Fälle oder Ausnahmen, die in die üblichen Kategorien nicht passen.

Euronormen & Fahrzeugklassifizierung

Hinweis: Tabelle nicht vollständig sichtbar? Dann seitlich scrollen!
Euronorm Kennziffern im Fahrzeugschein
Euro 1 01-04, 09, 11-14, 16, 18, 21, 22, 77
Euro 2 25-29, 34, 35, 40, 41, 49, 71
Euro 3 30, 31, 36, 37, 42, 44-61
Euro 4 32, 33, 38, 39, 43, 62-70
Euro 5 35AO-35MO
Euro 6 36NO-36YO

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Maria Holler
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Maria Holler – Seit 2014 bringt Maria ihre Expertise im Bereich "Gesetze & Recht" auf tuningblog.eu ein. Als Juristin mit einer Leidenschaft für die Automobilwelt kombiniert sie ihre Fachkenntnisse mit ihrem Interesse an Tuning und Fahrzeuganpassungen. Sie sorgt dafür, dass die Leser stets über aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen informiert sind. In ihrer Freizeit beschäftigt sie sich intensiv mit rechtlichen Vorschriften im Straßenverkehr, was sie zu einer unverzichtbaren Ressource für die Tuning-Community macht.

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