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GesetzEU-Führerscheinänderung: Fahrtauglichkeitsnachweis ab 70 Jahren?

EU-Führerscheinänderung: Fahrtauglichkeitsnachweis ab 70 Jahren?

Brüssel – Die Europäische Union verfolgt ein ehrgeiziges Ziel: Bis 2050 sollen keine Verkehrstoten mehr in der EU zu beklagen sein, bis 2030 soll die Zahl sogar halbiert werden. Angesichts der aktuellen Statistiken – 20.600 Verkehrstote im Jahr 2022, ein Anstieg gegenüber den beiden vorherigen Pandemiejahren – ist dies eine gewaltige Herausforderung. Um das Ziel zu erreichen, plant die EU eine umfassende Führerscheinreform zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Eine der geplanten Maßnahmen: Autofahrer über 70 Jahre sollen künftig alle fünf Jahre ihre Fahrtauglichkeit nachweisen müssen.

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Fahrtauglichkeitsnachweis ab 70

In Deutschland gibt es derzeit keine regelmäßige Überprüfung der Fahrtauglichkeit von Senioren. Nach bestandener Führerscheinprüfung gilt die Fahrerlaubnis normalerweise lebenslang. Allerdings können die Behörden in bestimmten Fällen die Fahrtauglichkeit einer Person in Frage stellen und eine Überprüfung durch einen Gutachter anordnen, der dann gegebenenfalls den Führerschein entziehen kann. Senioren haben zudem die Möglichkeit, freiwillig ihren Führerschein abzugeben oder eine Begutachtung ihrer Fahrtauglichkeit zu organisieren.

Angesichts der Bedeutung des Autofahrens für Unabhängigkeit und Mobilität fällt vielen Senioren dieser Schritt aber schwer. Dennoch gibt es immer mehr Forderungen nach regelmäßigen Fahrtauglichkeitsprüfungen für ältere Fahrer. In einigen EU-Ländern sind solche Prüfungen für Autofahrer ab 70 Jahren bereits üblich. Die EU plant nun, dies für alle Mitgliedsstaaten verpflichtend einzuführen.

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Künftig EU-weit 15 Jahre gültig?

Der Gesetzesentwurf der Europäischen Kommission sieht vor, dass Führerscheine künftig EU-weit 15 Jahre gültig sein sollen, statt der bisherigen zehn Jahre. Zudem ist die Einführung digitaler Führerscheine geplant, um eine Online-Erneuerung zu ermöglichen. Für alle über 70-Jährigen sollen jedoch nur noch Führerscheine mit einer Gültigkeit von fünf Jahren ausgestellt werden, um regelmäßige Fahrtauglichkeitsprüfungen zu ermöglichen.

Die genaue Art der Überprüfung soll aber weiterhin von den Mitgliedsstaaten festgelegt werden. Sie könnten es den Fahrern selbst überlassen, bei der Führerscheinerneuerung ihre Fahrtauglichkeit zu bestätigen. Sollte jedoch bei der Bearbeitung der Formalitäten offensichtlich werden, dass der Antragsteller möglicherweise nicht mehr den medizinischen Anforderungen entspricht, kann eine medizinische Untersuchung angeordnet werden. In diesem Fall müsste ein Gutachter die Fahrtauglichkeit des Antragstellers überprüfen.

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medizinische Mindestanforderungen:

Die medizinischen Anforderungen für den Erwerb oder die Erneuerung eines Führerscheins sind vielfältig. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der Kriterien:

  • Autofahrer benötigen mindestens eine Sehschärfe von 0,5, mit Brille oder Kontaktlinsen
  • Epileptiker dürfen nur dann einen Führerschein besitzen oder behalten, wenn sie seit einem Jahr anfallsfrei sind; regelmäßige ärztliche Untersuchungen sind erforderlich, es sei denn, sie hatten seit fünf Jahren keine Anfälle mehr
  • Führerscheine werden Personen mit schweren kognitiven oder intellektuellen Störungen, einschließlich altersbedingter Veränderungen, nicht ausgestellt
  • Bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen ist eine ärztliche Bescheinigung der Fahrtauglichkeit erforderlich
  • Bei Vorliegen einer Augenerkrankung sind regelmäßige ärztliche Kontrollen der Sehkraft erforderlich
  • Kein Führerschein bei Erkrankungen des Bewegungsapparates, die das Führen eines Fahrzeugs beeinträchtigen
  • Diabetiker sollten alle zehn Jahre auf ihre Fahrtauglichkeit überprüft werden
  • Personen, die häufig unter schwerer Hypoglykämie leiden, sollen keinen Führerschein (mehr) besitzen
  • Bei neurologischen Beschwerden ist eine ärztliche Bescheinigung der Fahrtauglichkeit notwendig (insbesondere bei Apnoe-Patienten)
  • Führerscheine werden nicht an Personen vergeben, die regelmäßig Alkohol oder Drogen konsumieren
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In zahlreichen dieser Situationen wird die Fahrtauglichkeit auch in Deutschland bereits von Ärzten überprüft. Dies trifft ebenso auf Fälle von Demenz oder Alzheimer zu.

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Maria Holler
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Maria Holler – Seit 2014 bringt Maria ihre Expertise im Bereich "Gesetze & Recht" auf tuningblog.eu ein. Als Juristin mit einer Leidenschaft für die Automobilwelt kombiniert sie ihre Fachkenntnisse mit ihrem Interesse an Tuning und Fahrzeuganpassungen. Sie sorgt dafür, dass die Leser stets über aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen informiert sind. In ihrer Freizeit beschäftigt sie sich intensiv mit rechtlichen Vorschriften im Straßenverkehr, was sie zu einer unverzichtbaren Ressource für die Tuning-Community macht.

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