Sie möchten Ihren Gebrauchtwagen abgeben? Wenn Sie das Auto privat verkaufen, kann man das verstehen. Sie müssen einem Zwischenhändler dann schließlich keine Gewinnmarge abgeben. Aber was ist mit Ihrem Nummernschild? Kann das Kennzeichen bleiben oder muss ich das Fahrzeug vor dem Privatverkauf abmelden? Hier erfahren Sie alles, was Sie zu diesem Thema wissen müssen. Ob Sie das Auto privat verkaufen oder über einen Händler abgeben, das Auto muss vor dem Verkauf in der Regel nicht abgemeldet werden und das Kennzeichen kann somit am Fahrzeug verbleiben. Wenn Sie jedoch ein Fahrzeug mit Kennzeichen verkaufen möchten, gibt es einiges zu beachten.
Was muss ich beim Privatverkauf beachten?
Sorgen Sie für eine gute Verkaufsanzeige und ansprechende Fotos, damit potenzielle Kunden zu Ihnen kommen. Viele halten den Verkauf von zugelassenen Autos für eine bequemere Lösung. Schließlich spart man sich den Gang zur Zulassungsstelle und auch die Kosten für die Abmeldung. Doch, der Verkauf des Autos wird dennoch nicht ganz reibungslos verlaufen, da es einige Dinge zu beachten gilt. Vor allem, wenn Sie ein finanziertes Auto verkaufen möchten. In jedem Fall sollte der Käufer dafür sorgen, dass das neu erworbene Fahrzeug bei den zuständigen Behörden umgemeldet wird. Denn solange das Auto auf Ihren Namen zugelassen ist, müssen Sie die Kosten für eventuelle Strafzettel oder die Kfz-Steuer entrichten. Das kann man schnell vergessen, besonders, wenn Sie das Auto zügig verkaufen wollen.
Wenn Sie kein Interesse daran haben, die Nachlässigkeiten des neuen Fahrzeughalters zu zahlen, empfehlen wir, eine zusätzliche Klausel in den Kaufvertrag aufzunehmen, die den Käufer verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb einer bestimmten Frist um- oder gegebenenfalls abzumelden. Die Wahl der Frist, die Sie setzen, bleibt natürlich Ihnen überlassen. Wir empfehlen jedoch, maximal 7 Tage zu setzen. Dies ist eine ausreichende Zeitspanne für seriöse Käufer, die Ummeldung vorzunehmen. Gleichzeitig ist es nicht zu viel, sodass Sie sich als Verkäufer keine großen Sorgen machen müssen.
Ein entscheidender Vorteil vom noch zugelassenen Fahrzeug für den Käufer ist, die Möglichkeit, das Auto Probe zu fahren (bestenfalls mit Probefahrtsvertrag) und sich von der Qualität zu überzeugen. Apropos Probefahrt: die Autoversicherung kann Sie kontaktieren, wenn der Käufer nach dem Kauf einen Unfall hat. Nachdem Sie Ihr Fahrzeug verkauft haben, sollten Sie deshalb Ihre Versicherung sofort benachrichtigen und den Kaufvertrag zusenden, damit Sie nicht für Schäden aufkommen müssen. Bestenfalls notieren Sie im Kaufvertrag auch die exakte Uhrzeit der Fahrzeugübergabe. Ihre Autoversicherung erlischt übrigens, sobald die Versicherungsgesellschaft den Verkauf des Autos registriert. Folgend sehen Sie, was es zu beachten gilt, wenn Sie Ihr Auto angemeldet und privat veräußern wollen:
- Interessenten können Probe fahren.
- Legen Sie im Kaufvertrag die Ummeldefrist fest.
- Bereiten Sie alle Dokumente vor, die für den Verkauf erforderlich sind.
- Verkauf an die Versicherung melden.
Was muss ich beim Verkauf an einen Händler beachten?
Abgesehen von der Beurteilung, ob das Autohaus / der Autohändler seriös ist, gibt nicht viel zu beachten. Wenn Sie das Auto beim Händler in Zahlung geben, gehen Sie den Weg des geringsten Aufwands. Die meisten haben Zugriff auf einen Online-Abmeldeservice und melden das Auto kostenlos ab. Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, fragen Sie also den Händler, ob es durch ihn abgemeldet werden kann. Aber: Händler wollen natürlich Gewinn machen, daher erhalten Sie in der Regel deutlich weniger als beim Privatverkauf. Wenn Ihnen das Risiko, ein Auto privat zu verkaufen, zu hoch ist, ist das verständlich. Wenn Sie aber auch nur sehr ungern an einen Händler verkaufen möchten, weil Sie nicht auf das zusätzliche Geld verzichten möchten, dann können Sie das Auto einfach vorab abmelden. Damit sind die diversen „Probleme“ zum Thema Ummeldungen durch den Käufer ausgeschlossen, aber auch die Probefahrten wird erschwert.
Info: Wenn das Auto abgemeldet ist, dann können Sie nicht mehr auf öffentlichen Plätzen parken. Abgemeldete Fahrzeuge ohne Kennzeichen am Straßenrand werden von den Behörden schnell entdeckt. Dann werden teils hohe Bußgelder verhängt. In diesem Fall müssen Sie das stillgelegte Fahrzeug auf einem Privatgrundstück parken, eine Garage mieten oder einen Hinterhof suchen. Alternativ können Sie nach der Abmeldung auch ein Kurzzeitkennzeichen für den Verkauf beantragen, das ab Ausstellungsdatum 5 Tage gültig ist. Das Fahrzeug kann dann bis zum Ablauf vom Kennzeichen an den neuen Besitzer übertragen und zugelassen werden. Reichen die 5 Tage vom Verkauf bis zur Neuzulassung nicht aus, ist eine Verlängerung des Kurzzeitkennzeichens möglich.
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